Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHall Alrun A.,
bitte besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem behandelnden Arzt und Ihrem Anwalt, um die für Sie richtige Verfahrensweise zu finden.
Vor allem müssen Sie sich auch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, da diese Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat und dort mitteilen, wie Sie mit dem Bescheid umgehen wollen.
Das war doch der Nachäffer DRV. Schreibt sich jetzt nur anders. Seine Beiträge sind wie fast immer inhaltsleer und überflüssig, im Gegensatz zu denen vom echten DRV.Die Tipps die Sie hier bekommen, in die Richtung das die Reha ja für Sie gut wäre, sind für die Tonne und stammen von Theoretikern. Hier kann Ihnen nicht wirklich jemand einen Rat geben. Besprechen Sie das alles mit dem Arzt/den Ärzten Ihres Vertrauens. Nur die können Sie perfekt beraten was für Sie und Ihre Situation die beste Maßnahme jetzt ist.Hat nicht genau das, sich an den Arzt zu wenden, der Experte gerate? Was und wem soll Ihr erster Satz helfen? Manchmal wundert man sich...
Wie gelangen Sie denn zu Ihrem Arbeitsplatz und wie wären Sie zur ambulanten Reha gekommen?Ich habe seit 2020 gar keinen Arbeitsplatz, sondern bin seit 2020 AU (arbeitslos). Und zu einem Großteil der anderen Kommentatoren: Sie haben anscheinend meinen Eingangsbeitrag nicht gelesen. Ich bin seit mehreren Jahren wegeunfähig (ÖPNV und Auto/Taxi) - ein entsprechendes ausführliches Attest liegt sowohl der Krankenkasse als auch der Rentenversicherung vor - und leide aufgrund der maximal schlechten Erfahrung in Kliniken mit Klinikpersonal (s.o.) an einer entsprechenden Panikstörung/PTBS vor ebenselbigen. Abgesehen davon, dass ich gar nicht in der Lage bin, eine über 200 km entfernte Klinik zu erreichen, macht eine Reha nur dann Sinn, wenn dadurch eine Besserung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Das genaue Gegenteil ist bei mir der Fall.
Von Seiten der Rentenversicherung hätten Sie nicht viel zu befürchten, wenn Sie die Reha nicht antreten möchten. Sie leben in einem freien Land und niemand kann Sie zu etwas zwingen. Jedoch sind Sie in Ihrem Dispositionsrecht durch die Krankenkasse eingeschränkt, weil Sie von denen Leistungen beziehen. Die wollen Sie da möglichst raus haben, die Reha stellt entweder Ihre Erwerbsfähigkeit wieder her, oder Sie werden ein Fall für EM-Rente oder Grundsicherung. Deshalb sollten Sie der Expertenantwort folgen und das ganze vorrangig mit Ihrer Krankenkasse klären. Die Bereitschaft zu einer ambulanten Reha besteht ja und die Wegeunfähigkeit ist ja attestiert.Wie gelangen Sie denn zu Ihrem Arbeitsplatz und wie wären Sie zur ambulanten Reha gekommen?Ich habe seit 2020 gar keinen Arbeitsplatz, sondern bin seit 2020 AU (arbeitslos). Und zu einem Großteil der anderen Kommentatoren: Sie haben anscheinend meinen Eingangsbeitrag nicht gelesen. Ich bin seit mehreren Jahren wegeunfähig (ÖPNV und Auto/Taxi) - ein entsprechendes ausführliches Attest liegt sowohl der Krankenkasse als auch der Rentenversicherung vor - und leide aufgrund der maximal schlechten Erfahrung in Kliniken mit Klinikpersonal (s.o.) an einer entsprechenden Panikstörung/PTBS vor ebenselbigen. Abgesehen davon, dass ich gar nicht in der Lage bin, eine über 200 km entfernte Klinik zu erreichen, macht eine Reha nur dann Sinn, wenn dadurch eine Besserung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Das genaue Gegenteil ist bei mir der Fall.
Die größte Schande in diesem Forum bist Du, der Nachäffer. Einfach nur zum Fremdschämen. Aus welcher Tonne bist Du nur gekrochen?Hat nicht genau das, sich an den Arzt zu wenden, der Experte gerate? Was und wem soll Ihr erster Satz helfen? Manchmal wundert man sich...Genau, wie ich sagte: Alles andere für die Tonne! Das einzig sinnvolle sind die Antworten der Experten, darum heißt es ja auch Expertenforum. Und die User Schade, DRV, Forenwächter wundert man sich, da hast du selber recht. Als selbst bezeichnete Mitarbeiter der DRV eine Schande für die Mitarbeiter dort.
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