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Experten-Antwort

Ambulante Reha Entfernung

von mln240329.08.2024 | 06:49
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine damals stationäre Reha eine stationäre Reha bewilligt bekommen. Bin dort angereist und nach Gesprächen vor Ort kam man zum Entschluss, dass es der falsche Reha-Ansatz ist, also bin ich dann am selben Tag wieder abgereist. Nun wurde zwar die wieder dasselbe bewilligt, aber diesmal ambulant. Allerdings ist dies jedoch 58 km entfernt, sprich jeden Tag 120 km. Gilt dies nun als zumutbar?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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4 Antworten

mhmham 29.08.2024 | 08:33
Die Frage wirft Gegenfragen auf. Ist es aus Ihrer Sicht heute sinnvoll in eine Klinik zu gehen, die für Sie früher bereits nicht geeignet war? Falls nein, ist doch die Frage wegen der Entfernung völlig egal. Dann sollten Sie das der DRV so mitteilen. War die ambulante Reha Ihre Idee? Falls ja, gibt es näher gelegene ambulante Einrichtungen, die geeignet wären? Wenn nein, dann müssen Sie entweder doch in diese Klinik, eine stationäre Reha machen oder die Reha ganz sein lassen. Im übrigen werden bei der ambulanten Reha Entfernungen bis zu 50 km Luftlinie als akzeptabel angesehen. Wem das zu weit ist (persönlich ist einem ja meist die Fahrtzeit wichtiger, und die hängt von Verkehrsmittel usw ab), muss eben schauen, ob es eine günstiger gelegene Einrichtung gibt oder stationär gehen.
Eigeninitiative!am 29.08.2024 | 08:52
Was heißt zumutbar? Es geht doch um Ihre Gesundheit. Informieren Sie sich, ob es eine Möglichkeit einer ambulanten Reha mit Ihrem Krankheitsbild in geringerer Entfernung gibt und schlagen diese Ihrem zuständigen Rententräger vor. Etwas Eigeninitiative sollten Sie schon zeigen!
mln2403am 29.08.2024 | 09:52
Naja das habe ich ja schon getan. Nur ist es bei ambulanten Reha‘s schwieriger dort was herauszufinden. Zumindest was dieses Gebiet angeht. Auf eine bin ich gestoßen dort werde ich nachfragen ob das Angebot auch für die DRV gilt und dies dann dort so vorschlagen.
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