Hallo Siso
eine krankheitsbedingte Unterbrechung muss nicht zwingend zu einer Verlängerung der Leistung um die ausgefallenen Therapietage führen. Eine Verlängerung von Leistungen kann möglich sein, wenn sie aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Dies entscheidet die Rehaeinrichtung.
Klären Sie daher die Frage mit der Rehaeinrichtung. Sofern dort Zweifel oder Unsicherheit bestehen, kann die Rehaeinrichtung immer noch Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen.