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Experten-Antwort

Ambulante Reha in 230 km entfernter Klinik

von Claudia Kiechle30.07.2017 | 04:08
1127 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe im März einen Antrag auf Reha gestellt. Nach Widerspruch habe ich jetzt endlich die Bewilligung bekommen. Allerdings für eine ambulante Reha in einer Klinik die 270 km von meinem Wohnort weg ist. Nach Widerspruch mit nochmaligem Verweis auf Wunschklinik wurde dieser abgelehnt, allerdings wurde mir eine Alternativklinik in 90 km Entfernung angeboten. Gerne würde ich das annehmen, aber auch 90 km Entfernung ist ja nicht gleich ums Eck. Kann die RV von mir verlangen, dass ich täglich diese Strecke auf mich nehmen muss?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2017 | 10:20

Ambulante Reha in 230 km Entfernung ? Hat da der Rentenversicherungsträger nicht doch eine stationäre Reha ursprünglich bewilligt ?

Die einfache Fahrzeit zur einer ambulanten Reha sollte 45 Min. nicht übersteigen. Auch bei einer

90 km-Entfernung dürfte das nicht machbar sein. Setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und weisen Sie ihn darauf hin. Vielleicht ist eine stationäre Reha doch die bessere Alternative.

Die von "Sabine S." gemachten Ausführungen bzgl. Flüchtlingen und Wartezeit von bis zu 2 Jahren sind absolut nicht zutreffend.

21 Antworten

Sabine S.am 30.07.2017 | 06:23
Leider sind im Rahmen des massenhaften Zuzugs von Schutzsuchenden aus Pakistan, Syrien etc. die meisten Reha Einrichtungen aufgrund der vielen traumatisierten Personen komplett überlastet. Wartezeiten bis zu zwei Jahren sind normal. Sabine S.
Schlaubi123am 30.07.2017 | 08:24
Können Sie eigentlich eine vernünftige Antwort ohne Flüchtling geben? Kein Flüchtling hat Anspruch auf eine Reha Leistung aus der RV, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzunge nicht vorliegen. Somit sind die Kliniken der RV auch nicht mit den Flüchtlingen überfüllt. Man sollte sich erst einmal selber besser informieren, bevor die übliche Flüchtlingsleier kommt!!
Claudia Kiechleam 30.07.2017 | 09:16
Hallo, Ich persönlich halte eine Strecke von 90 km in eine ambulante Reha auch für sehr lang. Wenn Ihr Rententräger aber keine machbaren Alternativen hat, bleibt Ihnen wohl keine andere Wahl. Setzen Sie sich doch diesbezüglich telefonisch mit ihm in Verbindung und fragen nach, ob es in absehbarer Zeit keine andere Möglichkeit einer näheren ambulanten Reha gibt.
Es gibt keine geeignete Klinik in Wohnortnähe. Von daher müsste doch der Anspruch auf eine stationäre Reha drin sein. Zumal die Klinik selber auf ihrer Homepage angibt, dass Patienten nur dann ambulant aufgenommen werden, wenn die Anfahrt max. 45 min. dauert. Außerdem stellt sich ja auch die Frage ob ich dann wirklich Anspruch auf das volle Fahrgeld erhalte. Weil das wären bei 5 Wochen knapp 800 Euro!
Claudia Kiechleam 30.07.2017 | 09:16
Hallo, Ich persönlich halte eine Strecke von 90 km in eine ambulante Reha auch für sehr lang. Wenn Ihr Rententräger aber keine machbaren Alternativen hat, bleibt Ihnen wohl keine andere Wahl. Setzen Sie sich doch diesbezüglich telefonisch mit ihm in Verbindung und fragen nach, ob es in absehbarer Zeit keine andere Möglichkeit einer näheren ambulanten Reha gibt.
Es gibt keine geeignete Klinik in Wohnortnähe. Von daher müsste doch der Anspruch auf eine stationäre Reha drin sein. Zumal die Klinik selber auf ihrer Homepage angibt, dass Patienten nur dann ambulant aufgenommen werden, wenn die Anfahrt max. 45 min. dauert. Außerdem stellt sich ja auch die Frage ob ich dann wirklich Anspruch auf das volle Fahrgeld erhalte. Weil das wären bei 5 Wochen knapp 800 Euro!
Anti-AfD-/PEGIDA-/NPDam 30.07.2017 | 10:10
Dank dieser massiv psychisch gestörten Typen wie @Sabine S. sind sowohl die Fachärzte für Psychiatrie als auch die stationären psychiatrischen Einrichtungen komplett überlastet. Wartezeiten von mehreren Monaten sind normal.....
nils holgerssonam 30.07.2017 | 10:38
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bei Verleumdung oder übler Nachrede Bei Verleumdung und übler Nachrede könne eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Auch beim Straftatbestand der Volkverhetzung könne es bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe geben. „Erforderlich ist, dass ein Bevölkerungsteil beschimpft oder gegen ihn zum Hass aufgestachelt oder zu Gewaltmaßnahmen aufgefordert wird und dadurch allgemein das gesellschaftliche Zusammenleben gefährdet ist“, sagt Solmecke – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25514204 ©2017 Der Straftatbestand der Volksverhetzung ist in diesem Fall erfüllt. Die DRV sollte überlegen solche Fälle zur Anzeige zu bringen.
Sturkoppam 30.07.2017 | 11:38
Hallo J.P. wie war das in dem Kinderreim? "Wer hat Angst vorm schwarzen Mann" J.P. wirds sein.
J.P.am 30.07.2017 | 11:09
Gerne lade ich Sie zu einer Exkursion in die Hamburger U- und S-Bahn ein. Nur mal zwei Stunden so im Kreis fahren. Ich garantiere ein spannendes Abenteuer! Ganz nebenbei kann man ganz wunderbar seine arabischen und afrikanischen Sprachkenntnisse aufbessern. Einen herzlichen Gruss aus der schönsten Stadt der Welt J.P.
nils holgerssonam 30.07.2017 | 11:37
und was hat das mit der DRV zu tun?
J.P.am 30.07.2017 | 13:56
Zitat von Susanna anzeigen
Gerne lade ich Sie zu einer Exkursion in die Hamburger U- und S-Bahn ein. Nur mal zwei Stunden so im Kreis fahren. Ich garantiere ein spannendes Abenteuer! Ganz nebenbei kann man ganz wunderbar seine arabischen und afrikanischen Sprachkenntnisse aufbessern. Einen herzlichen Gruss aus der schönsten Stadt der Welt J.P.
Dazu eine kleine Randbemerkung: Meine Freundin wurde vor ein paar Monaten in Hamburg Opfer einer Massenvergewaltigung, begangen von vier DEUTSCHEN Staatsbürgern, OHNE Migrationshintergrund. Drei hilfsbereite Asylbewerber aus Syrien eilten meiner Freundin zur Hilfe und konnten somit Schlimmeres verhindern, während DEUTSCHE Zeugen einfach nur kurz stehenblieben und dann kommentarlos verschwanden. Noch Fragen?
Ich hatte keine Fragen.
Claudia Kiechleam 30.07.2017 | 17:29
Vielen Dank für die Auskunft. Ich möchte ja gerne stationär gehen, abervwenn mir diese nicht bewilligt wird? Und ja im Bescheid stand definitiv ambulant drin. Als ich dort angerufen habe hieß es nur recht pampig, dass das die Entscheidung des medizinischen Dienstes wäre und wenn ich damit nicht einverstanden bin, muss ich halt Widerspruch einlegen, was ich ja auch gemacht habe. In dem darauf folgenden Schreiben wurde mir nur mitgeteilt, dass es keine Klinik in Wohnortnähe gibt, meine Wunschklinik nicht machbar sei und mir als Alternative die etwas nähere Klinik angeboten wurde. Allerdings ist man auf das Thema Stationär oder ambulant gar nicht eingegangen.
zyam 30.07.2017 | 17:49
Erheben Sie sofort Widerspruch gegen diese Entscheidung, da eine solche Wegstrecke für eine ambulante Reha nicht zulässig ist.
Schorscham 30.07.2017 | 17:54
Zitat von Claudia Kiechle anzeigen
Das klingt unglaublich. Der Dümmste der Dummen müsste eigentlich einsehen, dass eine so weit entfernte Reha-Klinik für eine ambulante Reha ungeeignet ist. Ich an Ihrer Stelle würde jetzt noch einen Versuch wagen, dem verantwortlichen DRV-SB zu verdeutlichen, dass seine Entscheidung und seine Reaktion auf Ihren Widerspruch unsinnig waren. Da ich Mitglied des SoVD bin, würde ich das gleich von diesem Sozialverband erledigen lassen. Es ist zwar zutreffend, dass die Entscheidung, ob eine ambulante- oder stationäre Reha zweckmäßig ist, vom sozialmedizinischen Dienst der DRV getroffen wird. Die Zuweisung einer geeigneten Klinik liegt aber im Verantwortungsbereich des Sachbearbeiters. Und wenn tatsächlich keine näher gelegene Reha-Klinik vorhanden sein sollte, gibt es nur die Alternative, die Reha stationär durchzuführen. Der verantwortliche Sachbearbeiter ist bestimmt dazu befugt, den Sachverhalt seinem Vorgesetzten vorzutragen und von diesem ein Okay zur Umwandlung in eine stationäre Reha zu bekommen. Sicherheitshalber würde ich das nächste Schreiben als Beschwerde kennzeichnen und direkt an die Geschäftsleitung der DRV adressieren. Das könnte eventuell Wirkung zeigen. MfG
GroKoam 30.07.2017 | 20:08
Zitat von Schorsch anzeigen
Als ich dort angerufen habe hieß es nur recht pampig, dass das die Entscheidung des medizinischen Dienstes wäre und wenn ich damit nicht einverstanden bin, muss ich halt Widerspruch einlegen, was ich ja auch gemacht habe. In dem darauf folgenden Schreiben wurde mir nur mitgeteilt, dass es keine Klinik in Wohnortnähe gibt, meine Wunschklinik nicht machbar sei und mir als Alternative die etwas nähere Klinik angeboten wurde. Allerdings ist man auf das Thema Stationär oder ambulant gar nicht eingegangen.
Das klingt unglaublich. Der Dümmste der Dummen müsste eigentlich einsehen, dass eine so weit entfernte Reha-Klinik für eine ambulante Reha ungeeignet ist. Ich an Ihrer Stelle würde jetzt noch einen Versuch wagen, dem verantwortlichen DRV-SB zu verdeutlichen, dass seine Entscheidung und seine Reaktion auf Ihren Widerspruch unsinnig waren. Da ich Mitglied des SoVD bin, würde ich das gleich von diesem Sozialverband erledigen lassen. Es ist zwar zutreffend, dass die Entscheidung, ob eine ambulante- oder stationäre Reha zweckmäßig ist, vom sozialmedizinischen Dienst der DRV getroffen wird. Die Zuweisung einer geeigneten Klinik liegt aber im Verantwortungsbereich des Sachbearbeiters. Und wenn tatsächlich keine näher gelegene Reha-Klinik vorhanden sein sollte, gibt es nur die Alternative, die Reha stationär durchzuführen. Der verantwortliche Sachbearbeiter ist bestimmt dazu befugt, den Sachverhalt seinem Vorgesetzten vorzutragen und von diesem ein Okay zur Umwandlung in eine stationäre Reha zu bekommen. Sicherheitshalber würde ich das nächste Schreiben als Beschwerde kennzeichnen und direkt an die Geschäftsleitung der DRV adressieren. Das könnte eventuell Wirkung zeigen. MfG
Bist wirklich so doof und glaubst diesen Unsinn?
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