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Zur Experten-Antwort springenAmbulante Reha in 230 km Entfernung ? Hat da der Rentenversicherungsträger nicht doch eine stationäre Reha ursprünglich bewilligt ?
Die einfache Fahrzeit zur einer ambulanten Reha sollte 45 Min. nicht übersteigen. Auch bei einer
90 km-Entfernung dürfte das nicht machbar sein. Setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und weisen Sie ihn darauf hin. Vielleicht ist eine stationäre Reha doch die bessere Alternative.
Die von "Sabine S." gemachten Ausführungen bzgl. Flüchtlingen und Wartezeit von bis zu 2 Jahren sind absolut nicht zutreffend.
Hallo, Ich persönlich halte eine Strecke von 90 km in eine ambulante Reha auch für sehr lang. Wenn Ihr Rententräger aber keine machbaren Alternativen hat, bleibt Ihnen wohl keine andere Wahl. Setzen Sie sich doch diesbezüglich telefonisch mit ihm in Verbindung und fragen nach, ob es in absehbarer Zeit keine andere Möglichkeit einer näheren ambulanten Reha gibt.Es gibt keine geeignete Klinik in Wohnortnähe. Von daher müsste doch der Anspruch auf eine stationäre Reha drin sein. Zumal die Klinik selber auf ihrer Homepage angibt, dass Patienten nur dann ambulant aufgenommen werden, wenn die Anfahrt max. 45 min. dauert. Außerdem stellt sich ja auch die Frage ob ich dann wirklich Anspruch auf das volle Fahrgeld erhalte. Weil das wären bei 5 Wochen knapp 800 Euro!
Hallo, Ich persönlich halte eine Strecke von 90 km in eine ambulante Reha auch für sehr lang. Wenn Ihr Rententräger aber keine machbaren Alternativen hat, bleibt Ihnen wohl keine andere Wahl. Setzen Sie sich doch diesbezüglich telefonisch mit ihm in Verbindung und fragen nach, ob es in absehbarer Zeit keine andere Möglichkeit einer näheren ambulanten Reha gibt.Es gibt keine geeignete Klinik in Wohnortnähe. Von daher müsste doch der Anspruch auf eine stationäre Reha drin sein. Zumal die Klinik selber auf ihrer Homepage angibt, dass Patienten nur dann ambulant aufgenommen werden, wenn die Anfahrt max. 45 min. dauert. Außerdem stellt sich ja auch die Frage ob ich dann wirklich Anspruch auf das volle Fahrgeld erhalte. Weil das wären bei 5 Wochen knapp 800 Euro!
Ich hatte keine Fragen.Gerne lade ich Sie zu einer Exkursion in die Hamburger U- und S-Bahn ein. Nur mal zwei Stunden so im Kreis fahren. Ich garantiere ein spannendes Abenteuer! Ganz nebenbei kann man ganz wunderbar seine arabischen und afrikanischen Sprachkenntnisse aufbessern. Einen herzlichen Gruss aus der schönsten Stadt der Welt J.P.Dazu eine kleine Randbemerkung: Meine Freundin wurde vor ein paar Monaten in Hamburg Opfer einer Massenvergewaltigung, begangen von vier DEUTSCHEN Staatsbürgern, OHNE Migrationshintergrund. Drei hilfsbereite Asylbewerber aus Syrien eilten meiner Freundin zur Hilfe und konnten somit Schlimmeres verhindern, während DEUTSCHE Zeugen einfach nur kurz stehenblieben und dann kommentarlos verschwanden. Noch Fragen?
Bist wirklich so doof und glaubst diesen Unsinn?Als ich dort angerufen habe hieß es nur recht pampig, dass das die Entscheidung des medizinischen Dienstes wäre und wenn ich damit nicht einverstanden bin, muss ich halt Widerspruch einlegen, was ich ja auch gemacht habe. In dem darauf folgenden Schreiben wurde mir nur mitgeteilt, dass es keine Klinik in Wohnortnähe gibt, meine Wunschklinik nicht machbar sei und mir als Alternative die etwas nähere Klinik angeboten wurde. Allerdings ist man auf das Thema Stationär oder ambulant gar nicht eingegangen.Das klingt unglaublich. Der Dümmste der Dummen müsste eigentlich einsehen, dass eine so weit entfernte Reha-Klinik für eine ambulante Reha ungeeignet ist. Ich an Ihrer Stelle würde jetzt noch einen Versuch wagen, dem verantwortlichen DRV-SB zu verdeutlichen, dass seine Entscheidung und seine Reaktion auf Ihren Widerspruch unsinnig waren. Da ich Mitglied des SoVD bin, würde ich das gleich von diesem Sozialverband erledigen lassen. Es ist zwar zutreffend, dass die Entscheidung, ob eine ambulante- oder stationäre Reha zweckmäßig ist, vom sozialmedizinischen Dienst der DRV getroffen wird. Die Zuweisung einer geeigneten Klinik liegt aber im Verantwortungsbereich des Sachbearbeiters. Und wenn tatsächlich keine näher gelegene Reha-Klinik vorhanden sein sollte, gibt es nur die Alternative, die Reha stationär durchzuführen. Der verantwortliche Sachbearbeiter ist bestimmt dazu befugt, den Sachverhalt seinem Vorgesetzten vorzutragen und von diesem ein Okay zur Umwandlung in eine stationäre Reha zu bekommen. Sicherheitshalber würde ich das nächste Schreiben als Beschwerde kennzeichnen und direkt an die Geschäftsleitung der DRV adressieren. Das könnte eventuell Wirkung zeigen. MfG
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