Das klingt unglaublich.
Der Dümmste der Dummen müsste eigentlich einsehen, dass eine so weit entfernte Reha-Klinik für eine ambulante Reha ungeeignet ist.
Ich an Ihrer Stelle würde jetzt noch einen Versuch wagen, dem verantwortlichen DRV-SB zu verdeutlichen, dass seine Entscheidung und seine Reaktion auf Ihren Widerspruch unsinnig waren.
Da ich Mitglied des SoVD bin, würde ich das gleich von diesem Sozialverband erledigen lassen.
Es ist zwar zutreffend, dass die Entscheidung, ob eine ambulante- oder stationäre Reha zweckmäßig ist, vom sozialmedizinischen Dienst der DRV getroffen wird.
Die Zuweisung einer geeigneten Klinik liegt aber im Verantwortungsbereich des Sachbearbeiters.
Und wenn tatsächlich keine näher gelegene Reha-Klinik vorhanden sein sollte, gibt es nur die Alternative, die Reha stationär durchzuführen.
Der verantwortliche Sachbearbeiter ist bestimmt dazu befugt, den Sachverhalt seinem Vorgesetzten vorzutragen und von diesem ein Okay zur Umwandlung in eine stationäre Reha zu bekommen.
Sicherheitshalber würde ich das nächste Schreiben als Beschwerde kennzeichnen und direkt an die Geschäftsleitung der DRV adressieren.
Das könnte eventuell Wirkung zeigen.
MfG