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Experten-Antwort

Ambulante Reha Krankmeldung

von Alexander28.06.2022 | 17:11
2592 Ansichten
3 Antworten

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Vor dem Antritt meiner ambulanten medizinischen Reha (Schulter Operation) habe ich bereits Krankengeld bekommen. Der Träger der Reha ist die DRV. Heute teilte mir mein Orthopäde mit, dass ich während der Reha eine ununterbrochene Folge-Krankmeldung brauche, damit der Krankengeldanspruch weiter bestehen bleibt, wenn ich nach der Reha krank entlassen werde und weiterhin krank geschrieben bleibe. Wer hat Erfahrung mit der Besonderheiten der ambulanter Reha und den geschilderten lückenlosen Folgekrankmeldungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexander,

bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihre Krankenkasse.

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2 Antworten

Abschlägeam 28.06.2022 | 17:40
Zunächst einmal sollten Sie bis zum Beginn der Reha eine lückenlose Krankmeldung haben. Und Übergangsgeld bei der DRV für die Zeit der Reha beantragen. WENN Sie dann weiterhin arbeitsunfähig entlassen werden, müssen Sie spätestens am ersten Tag nach Beendigung der Reha die nächste (Folge-)Krankmeldung bei Ihrem Arzt abholen. Wichtiger ist also aktuell die Frage, ob die AU Ihres Orthopäden BIS zur Reha reicht, sonst muss er die VORHER noch mal verlängern. Je nach seinen Möglichkeiten (m.W. sind es maximal vier Wochen), kann er die ja so lange wie möglich ausstellen, ggfs. muss er zwischendurch eine weitere erstellen. Genau genommen ist dies eine Frage, die Sie bei Ihrer Krankenkasse klären müssten... Wenn Sie von der DRV während dieser Zeit außer der Leistung 'Reha' auch noch Übergangsgeld bekommen wollen, geht das NUR mit Antrag. Denn sonst wird das KG während dieser Zeit (trotzdem) eingestellt und Sie stehen ganz ohne Geld da. Die 'Erfahrungen anderer' helfen Ihnen da wenig, denn aktiv werden müssen Sie nun selbst :-) Viel Erfolg und alles Gute!
JohKöam 29.06.2022 | 06:17
Hallo, ich bin momentan auch auf ambulanter Reha, bin freiwillig bei der AOK Kranken und Krankengeld versichert und habe bei meinem Berater der KK nachgefragt. Ich brauche wie schon beschrieben nur bis zu Beginn der Reha eine Krankmeldung und falls nach der Reha noch Arbeitsunfähigkeit besteht ab dem ersten Tag nach Reha wiederum. Der Berater von der Krankenkasse hat mir übrigens auch alle Anträge, die ich ihm gegeben von der DRV fertiggemacht und an die Rentenversicherung weitergeleitet. Er hat sich halt gefreut, dass sie eine Zeit lang kein Krankengeld bezahlen müssen. Viele Grüße Johannes
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