Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation um
1. den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und
2. dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern.
Ob in Ihrem Fall eine stationäre oder ambulante Reha erforderlich ist, ist eine medizinische Frage und damit hier nicht zu beantworten. Wenn Sie für sich aber eine ambulante Reha bevorzugen, scheuen Sie sich nicht, diesen Wunsch im Antrag zu äußern.
Nach der Reha wird es eine Einschätzung geben, ob das Rehaziel erreicht ist und Sie wieder arbeiten können, oder ob evtl. eine Erwerbsminderung zu prüfen ist. Ggf. kommt die Rentenversicherung selbst auf Sie zu und deutet den Reha-Antrag in einen Rentenantrag um.
Es steht Ihnen außerdem jederzeit frei aus eigenem Antrieb einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen.
In beiden Fällen wird der medizinische Dienst eingeschaltet, der dann darüber zu befinden hat, ob und für wie viele Stunden täglich Sie noch arbeiten können.