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Experten-Antwort

ambulante Reha Nachteil bei EM Rentenantrag

von EM0808.12.2020 | 13:47
2165 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin nach Ausgliederung der Krankenkasse arbeitslos und wurde nun von der DRV aufgefordert eine Reha zu machen, in der Nähe meines Wohnortes. Ich möchte Diese gerne ambulant machen. Mir wurde nun gesagt, dass die ambulante Reha mir zum Nachteil werden könnte, wenn ich die EM Rente beantragen möchte. Könnte das sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation um

1. den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und

2. dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern.

Ob in Ihrem Fall eine stationäre oder ambulante Reha erforderlich ist, ist eine medizinische Frage und damit hier nicht zu beantworten. Wenn Sie für sich aber eine ambulante Reha bevorzugen, scheuen Sie sich nicht, diesen Wunsch im Antrag zu äußern.

Nach der Reha wird es eine Einschätzung geben, ob das Rehaziel erreicht ist und Sie wieder arbeiten können, oder ob evtl. eine Erwerbsminderung zu prüfen ist. Ggf. kommt die Rentenversicherung selbst auf Sie zu und deutet den Reha-Antrag in einen Rentenantrag um.

Es steht Ihnen außerdem jederzeit frei aus eigenem Antrieb einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen.

In beiden Fällen wird der medizinische Dienst eingeschaltet, der dann darüber zu befinden hat, ob und für wie viele Stunden täglich Sie noch arbeiten können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

Berateram 08.12.2020 | 15:28
Zitat von EM08 anzeigenausblenden
Sagen kann man viel. Wie hat er denn diese mehr als fragwürdige Aussage begründet?
Begründet hat er es nicht wirklich. Ich denke er meint, dass wenn einem die ambulante Reha ausreicht, dann wird die DRV es so beurteilen, dass man auch weiter arbeiten kann und die EM Rente ablehnen, oder es von der Reha Klinik im Gutachten anders beurteilt wird. Ich habe keine Ahnung. Ich möchte nur keinen Fehler machen
Da liegen Sie mit Ihrer Einschätzung falsch. Ob ambulante oder stationäre Reha macht für die anschließende medizinische Bewertung einer eventuellen Erwerbsminderungsrente keinen Unterschied. Daher sollten Sie beim VDK-Mensch mal nach dessen Begründung fragen. Evtl. ist das nur sein persönlicher Irrglaube.
EM08am 08.12.2020 | 14:51
Das wurde mir von meinem VDK Berater gesagt
KSCam 08.12.2020 | 14:38
Das ist zunächst mal Quatsch was man Ihnen (angeblich) gesagt hat. Wer hat Ihnen das eigentlich gesagt? Jemand der sich auskennt? Oder War das beim Frisör oder sonstwo? Eine Reha, egal ob ambulant oder stationär, soll helfen die Erwerbsfähigkeit zu verbessern mit dem Ziel EM Renten möglichst zu vermeiden. Eine Rente gibts dann wenn Sie nichts mehr arbeiten können. Die Zielsetzungen von Reha- und Rentenantrag gehen in verschiedene Richtungen: wer Reha beantragt hofft wieder arbeiten zu können, wer die Rente will meint er können nicht mehr arbeiten. Ist allerdings alles etwas vereinfacht dargestellt.
EM08am 08.12.2020 | 15:08
Das wurde mir von meinem VDK Berater gesagt
Sagen kann man viel. Wie hat er denn diese mehr als fragwürdige Aussage begründet?
Begründet hat er es nicht wirklich. Ich denke er meint, dass wenn einem die ambulante Reha ausreicht, dann wird die DRV es so beurteilen, dass man auch weiter arbeiten kann und die EM Rente ablehnen, oder es von der Reha Klinik im Gutachten anders beurteilt wird. Ich habe keine Ahnung. Ich möchte nur keinen Fehler machen
Berateram 08.12.2020 | 14:53
Sagen kann man viel. Wie hat er denn diese mehr als fragwürdige Aussage begründet?
EM08am 08.12.2020 | 16:12
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Das wurde mir von meinem VDK Berater gesagt
Sagen kann man viel. Wie hat er denn diese mehr als fragwürdige Aussage begründet?
Begründet hat er es nicht wirklich. Ich denke er meint, dass wenn einem die ambulante Reha ausreicht, dann wird die DRV es so beurteilen, dass man auch weiter arbeiten kann und die EM Rente ablehnen, oder es von der Reha Klinik im Gutachten anders beurteilt wird. Ich habe keine Ahnung. Ich möchte nur keinen Fehler machen
Da liegen Sie mit Ihrer Einschätzung falsch. Ob ambulante oder stationäre Reha macht für die anschließende medizinische Bewertung einer eventuellen Erwerbsminderungsrente keinen Unterschied. Daher sollten Sie beim VDK-Mensch mal nach dessen Begründung fragen. Evtl. ist das nur sein persönlicher Irrglaube.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde Ihn nochmal fragen
Berateram 08.12.2020 | 19:08
Zitat von AT anzeigenausblenden
Das wurde mir von meinem VDK Berater gesagt
Sagen kann man viel. Wie hat er denn diese mehr als fragwürdige Aussage begründet?
Begründet hat er es nicht wirklich. Ich denke er meint, dass wenn einem die ambulante Reha ausreicht, dann wird die DRV es so beurteilen, dass man auch weiter arbeiten kann und die EM Rente ablehnen, oder es von der Reha Klinik im Gutachten anders beurteilt wird. Ich habe keine Ahnung. Ich möchte nur keinen Fehler machen
Doch, ich finde das erklärlich. Eine Reha ist immer sehr anstrengend, man muss da bis an die Grenzen gehen. Das wochenlang täglich zu machen, mit Hinfahrt und vor allem nachmittags nach mehreren Stunden Programm und Training die Rückfahrt, spricht sicherlich für eine sehr gute Belastbarkeit, und damit wird man an der Erwerbsminderung zweifeln können.
Ein völlig aus der Luft gegriffenes Argument. Lassen Sie sich nicht durch derartige mehr als zweifelhafte Aussagen von Rentenlaien verunsichern und warten Sie bis zur morgigen Expertenantwort. Häufig ist eine ambulante Reha, bei entsprechendem Krankheitsbild aus unterschiedlichsten Gründen sogar besser für einen Versicherten und ganz sicher im Vergleich zu einer stationären Reha kein Indikator für eine zu gewährende Erwerbsminderungsrente. Dies ist ein offenes Forum wo halt jeder, unabhängig vom Sinn und Wahrheitsgehalt seinen „Senf“ beisteuern kann.
ATam 08.12.2020 | 18:12
Zitat von EM08 anzeigenausblenden
Sagen kann man viel. Wie hat er denn diese mehr als fragwürdige Aussage begründet?
Begründet hat er es nicht wirklich. Ich denke er meint, dass wenn einem die ambulante Reha ausreicht, dann wird die DRV es so beurteilen, dass man auch weiter arbeiten kann und die EM Rente ablehnen, oder es von der Reha Klinik im Gutachten anders beurteilt wird. Ich habe keine Ahnung. Ich möchte nur keinen Fehler machen
Doch, ich finde das erklärlich. Eine Reha ist immer sehr anstrengend, man muss da bis an die Grenzen gehen. Das wochenlang täglich zu machen, mit Hinfahrt und vor allem nachmittags nach mehreren Stunden Programm und Training die Rückfahrt, spricht sicherlich für eine sehr gute Belastbarkeit, und damit wird man an der Erwerbsminderung zweifeln können.
ATam 08.12.2020 | 19:23
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Sagen kann man viel. Wie hat er denn diese mehr als fragwürdige Aussage begründet?
Begründet hat er es nicht wirklich. Ich denke er meint, dass wenn einem die ambulante Reha ausreicht, dann wird die DRV es so beurteilen, dass man auch weiter arbeiten kann und die EM Rente ablehnen, oder es von der Reha Klinik im Gutachten anders beurteilt wird. Ich habe keine Ahnung. Ich möchte nur keinen Fehler machen
Doch, ich finde das erklärlich. Eine Reha ist immer sehr anstrengend, man muss da bis an die Grenzen gehen. Das wochenlang täglich zu machen, mit Hinfahrt und vor allem nachmittags nach mehreren Stunden Programm und Training die Rückfahrt, spricht sicherlich für eine sehr gute Belastbarkeit, und damit wird man an der Erwerbsminderung zweifeln können.
Ein völlig aus der Luft gegriffenes Argument. Lassen Sie sich nicht durch derartige mehr als zweifelhafte Aussagen von Rentenlaien verunsichern und warten Sie bis zur morgigen Expertenantwort. Häufig ist eine ambulante Reha, bei entsprechendem Krankheitsbild aus unterschiedlichsten Gründen sogar besser für einen Versicherten und ganz sicher im Vergleich zu einer stationären Reha kein Indikator für eine zu gewährende Erwerbsminderungsrente. Dies ist ein offenes Forum wo halt jeder, unabhängig vom Sinn und Wahrheitsgehalt seinen „Senf“ beisteuern kann.
Naja, wenn man lange Jahre erwerbsunfähig ist und Selbsthilfegruppen leitet, selber in Rehas war und Gutachterdenken kennt, ist man möglicherweise fachlich versierter als ein Sachbearbeiter? Also Tatsache ist, ambulante Rehas bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente sind unüblich. Mir wurde gesagt, man müsse bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit das Verhalten ganztägig sehen können. Das ist auf jeden Fall ein ganz anderes Rehaziel, als wenn man wegen Knie oder Rücken ambulant trainiert.Ich kenne sicherlich einige 100 Erwerbsgeminderte, einige sind ganz ohne Reha berentet worden, ich übrigens auch, mit einer ambulanten sozialmedizinischen Reha aber niemand.
Berateram 08.12.2020 | 20:17
Zitat von AT anzeigenausblenden
AT schrieb

Sagen kann man viel. Wie hat er denn diese mehr als fragwürdige Aussage begründet?[/quote]

Begründet hat er es nicht wirklich. Ich denke er meint, dass wenn einem die ambulante Reha ausreicht, dann wird die DRV es so beurteilen, dass man auch weiter arbeiten kann und die EM Rente ablehnen, oder es von der Reha Klinik im Gutachten anders beurteilt wird. Ich habe keine Ahnung. Ich möchte nur keinen Fehler machen[/quote]

Doch, ich finde das erklärlich. Eine Reha ist immer sehr anstrengend, man muss da bis an die Grenzen gehen. Das wochenlang täglich zu machen, mit Hinfahrt und vor allem nachmittags nach mehreren Stunden Programm und Training die Rückfahrt, spricht sicherlich für eine sehr gute Belastbarkeit, und damit wird man an der Erwerbsminderung zweifeln können.[/quote]

Ein völlig aus der Luft gegriffenes Argument. Lassen Sie sich nicht durch derartige mehr als zweifelhafte Aussagen von Rentenlaien verunsichern und warten Sie bis zur morgigen Expertenantwort. Häufig ist eine ambulante Reha, bei entsprechendem Krankheitsbild aus unterschiedlichsten Gründen sogar besser für einen Versicherten und ganz sicher im Vergleich zu einer stationären Reha kein Indikator für eine zu gewährende Erwerbsminderungsrente. Dies ist ein offenes Forum wo halt jeder, unabhängig vom Sinn und Wahrheitsgehalt seinen „Senf“ beisteuern kann.[/quote]

Naja, wenn man lange Jahre erwerbsunfähig ist und Selbsthilfegruppen leitet, selber in Rehas war und Gutachterdenken kennt, ist man möglicherweise fachlich versierter als ein Sachbearbeiter? Also Tatsache ist, ambulante Rehas bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente sind unüblich. Mir wurde gesagt, man müsse bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit das Verhalten ganztägig sehen können. Das ist auf jeden Fall ein ganz anderes Rehaziel, als wenn man wegen Knie oder Rücken ambulant trainiert.Ich kenne sicherlich einige 100 Erwerbsgeminderte, einige sind ganz ohne Reha berentet worden, ich übrigens auch, mit einer ambulanten sozialmedizinischen Reha aber niemand.

Das wurde mir von meinem VDK Berater gesagt
Sagen kann man viel. Wie hat er denn diese mehr als fragwürdige Aussage begründet?
Begründet hat er es nicht wirklich. Ich denke er meint, dass wenn einem die ambulante Reha ausreicht, dann wird die DRV es so beurteilen, dass man auch weiter arbeiten kann und die EM Rente ablehnen, oder es von der Reha Klinik im Gutachten anders beurteilt wird. Ich habe keine Ahnung. Ich möchte nur keinen Fehler machen
Doch, ich finde das erklärlich. Eine Reha ist immer sehr anstrengend, man muss da bis an die Grenzen gehen. Das wochenlang täglich zu machen, mit Hinfahrt und vor allem nachmittags nach mehreren Stunden Programm und Training die Rückfahrt, spricht sicherlich für eine sehr gute Belastbarkeit, und damit wird man an der Erwerbsminderung zweifeln können.
Ein völlig aus der Luft gegriffenes Argument. Lassen Sie sich nicht durch derartige mehr als zweifelhafte Aussagen von Rentenlaien verunsichern und warten Sie bis zur morgigen Expertenantwort. Häufig ist eine ambulante Reha, bei entsprechendem Krankheitsbild aus unterschiedlichsten Gründen sogar besser für einen Versicherten und ganz sicher im Vergleich zu einer stationären Reha kein Indikator für eine zu gewährende Erwerbsminderungsrente. Dies ist ein offenes Forum wo halt jeder, unabhängig vom Sinn und Wahrheitsgehalt seinen „Senf“ beisteuern kann.
Naja, wenn man lange Jahre erwerbsunfähig ist und Selbsthilfegruppen leitet, selber in Rehas war und Gutachterdenken kennt, ist man möglicherweise fachlich versierter als ein Sachbearbeiter? Also Tatsache ist, ambulante Rehas bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente sind unüblich. Mir wurde gesagt, man müsse bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit das Verhalten ganztägig sehen können. Das ist auf jeden Fall ein ganz anderes Rehaziel, als wenn man wegen Knie oder Rücken ambulant trainiert.Ich kenne sicherlich einige 100 Erwerbsgeminderte, einige sind ganz ohne Reha berentet worden, ich übrigens auch, mit einer ambulanten sozialmedizinischen Reha aber niemand.
Dann sind Sie ja ein versierter Fachmann nur weil Sie niemanden kennen, der nach ambulanter Reha eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat? Diese Aussage muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Sie scheinen nicht zu wissen, dass es sogar ambulante psychische Rehas gibt, die in bestimmten Fällen sogar besser für die Betroffenen sind. Na ja, letztendlich wird über eine Erwerbsminderungsrente von sozialmedizinisch geschulten Ärzten entschieden und da geht es nicht danach, ob eine stationäre oder ambulante Reha absolviert wurde, sondern das gesamte medizinische Leistungsbild ist entscheidend. Tut mir sehr leid, dass ich Ihnen als „jahrelang selbst Erwerbsgeminderten und fleißigem Rehaabsolventen“ (was auch immer dadurch für eine fachliche Kompetenz spricht) widersprechen muss.
Paulam 09.12.2020 | 07:05
Ich war bereits auf ambulanter Reha und auch stationär. Es ist inhaltlich überhaupt kein Unterschied, ich habe bei beiden Rehas exakt das gleiche gemacht und auch meine Entlassungsberichte sind ähnlich aussagekräftig. Warum sollte also eine Beurteilung anders sein? Ein schlüssigen Grund dafür gibt es nicht. Oder denkt ihr, auf stationären Reha geht abends noch jemand rum und macht sich Notizen nach dem Motto: wer abends fröhlich feiern kann, der bekommt keine EMR?
ATam 09.12.2020 | 07:40
Wie sich das tatsächlich auswirkt, kann hier niemand vorhersagen. Aber wieso der Sozialverband Nachteile befürchtet, ist eben trotzdem klar. Man lese die offiziellen Richtlinien für ambulante Reha-Maßnahmen (BAR Frankfurt). Grundvoraussetzung für ambulant sind : "Wegefähigkeit und körperliche und psychische Belastbarkeit." Aber sicher KANN es sich negativ auf ein Rentengutachten auswirken, wenn man so belastbar ist. Und wenn sowieso eine kompliziertere Lage vorzuliegen scheint, Krankengeld bereits ausgelaufen, ALG 1, dann täte ich nicht noch diskutieren mit dem Rententräger. Einfach machen, wie angeordnet. Grade in Arbeitslosigkeit ist ja die ambulant bessere Vernetzung mit dem Arbeitsplatz kein Argument, und Zeit genug ist auch.
EM08am 09.12.2020 | 12:22
Eine Expertenantwort würde mich natürlich auch sehr interressieren. Ich möchte die ambulante REha auch nicht ohne Grund. Ich habe ein psychisches Poblem mit Krankenhäuser. Die Vorstellung 5 Wochen in so einer Einrichtung verbringen zu müssen, ist für mich unvorstellbar, wobei ich noch nicht mal die Hoffnung habe, dass mir jemand wirklcih helfen kann. Ich habe Angst kränker nach Hause zu kommen als ich hingegangen bin
ATam 10.12.2020 | 07:39
Zitat von EM08 anzeigenausblenden
In diesem Fall würde ich sogar darum bitten, ganz auf eine Reha zu verzichten. Schildern Sie einfach Rentenversicherung und Krankenkasse die Angst. Das kann durchaus erfolgreich sein. Ich gehöre zu denen, die ohne Reha berentet worden sind. Der Grund war bei mir ein anderer, ich sah mich nach 6 Wochen Akutkrankenhaus psychisch nicht mehr in der Lage, wieder so lange von zu Hause weg zu müssen. Die haben mir damals sehr nett geantwortet und Verständnis gezeigt. Rentengutachter-Termin bekommen, fertig. Voraussetzung ist sicherlich, dass es aktuelle medizinische Befunde gibt, aber die hat man ja, wenn man arbeitsunfähig ist. Weil, eines hat der Experte Ihnen bestätigt: es ist eine medizinische Frage, ob man Ihnen eine ambulante Reha gewährt, also möglicherweise mit Folgen für das Rentenverfahren.
Berateram 10.12.2020 | 13:37
Zitat von AT anzeigenausblenden
Weil, eines hat der Experte Ihnen bestätigt: es ist eine medizinische Frage, ob man Ihnen eine ambulante Reha gewährt, also möglicherweise mit Folgen für das Rentenverfahren.
Interessant wie Sie Aussagen in Ihrem Sinne interpretieren, obwohl der Experte das nirgendwo so geschrieben hat. Nicht mit einem Wort wurde erwähnt, dass eine ambulante Reha möglicherweise Folgen für ein Rentenverfahren hat. Man kann nur hoffen, dass sich hier niemand von Leuten wie Ihnen beeinflussen lässt, die nur Aussagen treffen, die sich bei genauerer Betrachtung als völlig aus der Luft gegriffen erweisen.
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