Hallo nikilausi,
für Zeiten krankheitsbedingter Unterbrechung ist das Übergangsgeld weiterzuzahlen, wenn diese ärztlich bescheinigt wird und nicht länger als drei Kalendertage andauert.
Bei einer längeren krankheitsbedingten Unterbrechung besteht vom ersten Tag an kein Anspruch auf Übergangsgeld.