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Experten-Antwort

Ambulante Reha zu weit entfernt

von Nadine08.10.2023 | 05:38
457 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wurde an der Bandscheibe operiert und soll auf Reha. Soweit so gut. Der Antrag für eine ambulante Reha ist bewilligt, auch bei meiner Wunschklinik. Allerdings startet dort die Reha erst in 5 Wochen. Jetzt hätte ich einen Rehaplatz gleich im Anschluss. Ich darf laut Arzt ab dem 20.10. wieder selbst Auto fahren, den Rehaplatz könnte ich am 23.10. antreten. Leider ist der "schnellere" Rehaplatz ca 20. Minuten Fahrtzeit weiter entfernt und wird deshalb nicht bewilligt. Weshalb mir das Ganze so wichtig ist: Meine Tochter besucht die Schule, in der Nähe meines Arbeitsplatzes. Da ich aktuell leider nicht arbeiten kann, wird sie täglich von meinem Mann 41km (einfach) zur Schule gefahren und wieder abgeholt. Wenn ich wieder fahren darf, ist das meine Aufgabe. Nun war mein Plan, dies mit der ambulanten Reha zu verbinden. Ich fahre meine Tochter in die Schule, gehe dann zu meiner ambulanten Reha und danach hole ich sie wieder von der Schule/Betreuung ab und wir fahren nach Hause. Da ich die, gleich anschließende, Reha nicht genehmigt bekomme, muss ich meine Tochter fast 4 Wochen zur Schule fahren, wieder nach Hause und nachmittags wieder abholen. Von den Kosten für uns mal ganz abgesehen, ist die lange Fahrt täglich auch nicht von Vorteil. Ich habe die Situation mit meiner Sachbearbeiterin schon mehrfach besprochen, es gibt nichts zu rütteln....was kann ich tun? Wo bekomme ich Hilfe? Wer kann meine Situation verstehen? Freue mich, auf hoffentlich positive Rückmeldung. LG Nadine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Liebe Nadine, 

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

 

Auch als Experte können wir Ihnen nur empfehlen, 

das Gespräch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu suchen. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Rehaam 08.10.2023 | 05:52
Das können Sie nur mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung klären. Wenn diese mündlich nicht auf Ihre Argumentation eingeht, müssen Sie eben den Weg des schriftlichen Widerspruchs gehen und die Entscheidung darüber abwarten, was allerdings zu weiteren Verzögerungen führen kann. Selbst wenn man hier hier im Forum Ihre Situation versteht, was erwarten Sie denn für Hilfe von Usern, die mit Ihrem Fall nichts zu tun haben. Da bleibt Ihnen nur der offizielle Rechtsweg. Die Rentenversicherung ist auch verpflichtet ökonomisch zu planen und kann nicht jedem Einzelwunsch entsprechen.
Abschlägeam 08.10.2023 | 06:04
Hallo Nadine, wie Sie die Fahrten Ihrer Tochter zur Schule lösen ist eigentlich nicht das Problem der Rentenversicherung. Aber Sie könnten sich bei Ihrer zuständigen DRV und auch Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welcher Form Ihnen vor und/oder für die Zeit der Reha evtl. eine Haushaltshilfe zustehen könnte. Abgesehen davon dass Ihr Plan, Kind zur Schule - n büschen Reha - und Kind wieder abholen nicht unbedingt funktioniert, denn die Reha richtet sich ja nicht nach den Schulzeiten Ihres Kindes, sondern hat ein Tagesprogramm, an dem SIE teilnehmen sollen. Ihre Tochter wird am Ende wohl mehr davon haben, wenn Sie sich also auf IHR Programm einlassen können, anstatt schon ab mittags zu zittern, ob Sie trotz Regen, Schnee und Eis nun rechtzeitig die Schule erreichen. Ob Sie überhaupt so viel Auto fahren sollten, wenn Ihre Bandscheibe noch lädiert ist, sollten Sie vor allen mit Ihren Ärzten besprechen. Einen schönen Sonntag und alles Gute!
Nadineam 08.10.2023 | 08:58
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Antrag auf Haushaltshilfe ist in Arbeit, mir wurde allerdings nicht viel Hoffnung gemacht, dass dieser auch bewilligt wird. Das es mit ein bisschen Reha nicht getan ist, ist mir durchaus bewusst. Meine Tochter geht nach der Schule in die Betreuung und ich kann mich den ganzen Tag auf meine Reha konzentrieren. Ich nehme meine Heilung sehr ernst. Nur muss meine Tochter in die Schule und ich möchte sehr gerne die normale Routine für sie. Ich hätte zeitlich keinerlei Stress nach der Schule in die Reha zu fahren und sie am Nachmittag/Abend abzuholen. Soll es an 15km mehr scheitern? Wenn ich sie ohne auf Reha zu gehen in die Schule fahre, fahre ich 30 Minuten zur Schule und dann wieder 30 Minuten nach Hause. Dies 2x täglich. Die Situation ist verzwickt dessen bin ich mir bewusst, ich versuche nur meine Reha und die "Normalität " für meine Tochter unter einen Hut zu bekommen. Liebe Grüße und einen schönen Sonntag
Ham 08.10.2023 | 09:43
Es kann jederzeit zu Eventualitäten kommen, die Ihr Modell aushebeln. Wie kommt denn Ihre Tochter zur Schule, wenn Sie Urlaub haben oder eine Krankmeldung?
Nadineam 08.10.2023 | 09:57
Wir haben nur in den Ferien Urlaub. Krank bin ich so gut wie nie...zu corona waren wir dann alle zuhause...und wenn doch mal etwas war, konnte ich sie immer fahren. Es ging bisher nur um einzelne Tage. Jetzt geht es um einen deutlich längeren Zeitraum.
Pedroam 08.10.2023 | 17:27
Das geht der drv nur ums Fahrgeld. Bieten sie an , es anteilig selber zu zahlen, dann ist es kein Problem
Nadineam 08.10.2023 | 18:45
Hallo Pedro, danke für deine Antwort. Hab ich versucht, daran liegt es angeblich nicht....es liegt an den Kilometern ( max 30km) aber in diesem Umkreis gibt es keine Reha....also drüber bin ich immer. Die nächstgelegenen sind 40 (möglicher Rehabeginn 14.11.) und 55 km (möglicher Rehabeginn 23.10.) Fahrtzeit ist ca 30 -oder ca.45 Minuten.
Pedroam 09.10.2023 | 09:08
Zitat von Nadine anzeigenausblenden
Es gibt überhaupt keine gesetzliche Grundlage von der DRV das zu behaupten. Frage mal nach auf welchen § er sich da angeblich bezieht. Du hast seit 1.7.23 ein uneingeschränktes Wunsch und Wahlrecht sofern die Indikation stimmt und es versorgungsverträge gibt. Es gibt keine Kilometerbeschränkung, schon gar nicht bei Selbstfahrern. Selbst wenn man stationär will, behaupten manche Sachbearbeiter einfach, es gebe eine Kilometer Beschränkung zur Entfernung. Gibt es nicht. Warte bis die Experten antworten, die werden dir das bestätigen
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