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Experten-Antwort

ambulante Reha/Arbeitsbeginn/

von Thekla12.09.2022 | 13:07
216 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich musste aufgrund der Krankenkasse eine Reha Antrag bei der deutschen Rentenversicherung stellen. Bescheid wurde genehmigt für eine ambulante Reha. Wenn ich ganz ehrlich sein soll, dann muss ich zugeben, ich habe keinerlei Interesse an einer Reha, lieber wären mir eine dauerhafte Physio oder dauerhafter Rehasport. Meine letzte ambulante Reha ging 3 Wochen und tat mir gar nicht gut. Ist allerdings schon einige Jahre her. Nicht nur, das die mir damals die Reha nicht gut tat, sondern sie schränkt mich gewaltig im Tagesablauf ein. Ich habe ein sehr gutes Einkommen, daher arbeite ich nur 4 Tage in der Woche a6 Stunden. In meiner Freizeit studiere ich und brauche daher meine Freizeit um das Studium zu bewältigen. Mit fast 50 Jahren kein einfaches unterfangen. (Studiendauer 72 Monate = 12 Semester, befinde mich momentan im 9 Fachsemester.) Durch meinen Unfall musste ich mein Studium unterbrechen und hänge hinterher. Wenn ich jetzt 5 Tage die Woche eine Reha machen muss und das in Vollzeit, dann kann ich mein Studium bald vergessen. Das bedeutet, knapp 16.000 Euro versemmelt. Ich gehe davon aus, ich bekomme bald einen Termin für meine Rehaantritt. Jetzt meine Frage, wenn ich mich zu diesem Termin wieder gesund melde und arbeiten gehe, kann ich dann die Reha ablehnen oder wenigstens verschieben? Es stehen einfach viele Klausuren an und die finde ich für mich wichtiger als eine 3-wöchige Reha. Bin übrigens krank aufgrund einer Wirbelsäulenversteifung.Ich hatte viele Monate Schmerzmittel genommen, daher ist nicht aufgefallen, dass sich die Wirbelsäule/Bandscheiben sehr entzündet haben. Daher bin ich noch weiter krankgeschrieben. Vielen lieben Dank! Thekla M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thekla,

wie bereits die vorherigen Einträge zeigen, wurde Ihr Dispositionsrecht hinsichtlich Ihres Rehabilitationsantrags bei der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der Regelung des § 51 SGB V durch Ihre Krankenkasse eingeschränkt. Insoweit sollten Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre Krankenkasse wenden, da die Rentenversicherung hierzu keine Aussage treffen kann.

Die Rentenversicherung hat lediglich die Pflicht das Dispositionsrecht, welches durch die Krankenkasse eingeschränkte wurde, zu beachten.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Abschlägeam 12.09.2022 | 13:28
Hallo Thekla, da Sie aufgrund der Aufforderung von der Krankenkasse eine Reha beantragt haben, sind Sie augenscheinlich in Ihrem 'Dispositionsrecht' eingeschränkt (Siehe Schreiben der Krankenkasse). D.h., Sie können die Reha nicht ohne Zustimmung der KK ablehnen/ändern. Deshalb sollten Sie Ihr Anliegen mit der KK direkt klären. Mit der könnten Sie auch klären, ob Sie Anspruch haben auf eine Dauerverordnung für Physio, aber dies hat nichts mit der Reha ansich zu tun und auch nicht mit der DRV, das wäre eine Leistung der KK. Unabhängig davon kommt Ihnen ja eine 'ambulante' Reha schon insofern entgegen, als Sie nach dem dortigen Tagesablauf (meistens endet dieser bereits um ca. 16-17 Uhr) dann ja anschließend in Ihrer häuslichen Umgebung sind und dort so lange lernen könnten, wie Sie möchten (anders als in einer stationären Reha-Klinik). Und insofern sollten Sie noch einmal überdenken, ob dies nicht doch für Ihre Gesundheit hilfreich sein könnte. Denn was nützt Ihnen am Ende ein Studium, wenn Sie es nicht im Erwerbsleben anwenden können, weil der Körper dann gar nicht mehr mitmacht? Aber das ist wiederum Ihre eigene Entscheidung, die Ihnen niemand abnehmen kann. Alles andere bitte mit der KK besprechen. Alles Gute!
Theklaam 12.09.2022 | 14:29
Ich hatte im Lendenwirbelbereich vor ein paar Jahren einen schlimmen Bandscheibenvorfall, der verursacht immer Schmerzen. Jetzt mit meinem Brustwirbelbruch und der Versteifung habe ich noch mehr Schmerzen. Allein nach 20 Minuten Physio bekomme ich Schmerzen. Wenn ich 8 Stunden Rehasport mache und dann 30 Minuten hin und Rückfahrt habe, dann geht der Rest des Tages gar nichts mehr. Wegen den Schmerzen. Danach kann ich nicht mehr 3-4 Stunden konzentriert lernen geschweige sitzen. Demnach soll ich dann in der Rehaphase 3 Wochen lang und wenn ich Pech habe bekomme ich auch noch eine Verlängerung also: 1 Stunde im Auto unterwegs + 8 Stunden Rehasport + Einkaufen + Putzen + Kochen + Wäsche machen + fürs Studium lernen + wissenschaftliche Hausarbeiten verfassen + mich auf Prüfungen vorbereiten. Das schafft kein Mensch und schon gar nicht mit fast 50 Jahre. Dazu kommt noch meine 50% Schwerbehinderung auf Migräne. Daher ist es doch naheliegend, lieber auf die Reha verzichten und nur 4 Tage für 6 Stunden im Homeoffice zu arbeiten und danach zu studiern. Ist bestimmt für die Gesundheit sinnvoller. Wenn ich planen würde, nicht mehr arbeiten zu wollen, dann würde ich mir das Studium mit Sicherheit klemmen. Meine Frage ist, wenn ich z.B. am 01.10.die Reha antreten müsste und ich mich ab 20.09. mich gesundschreiben lasse, ob ich dann die Reha machen muss oder ob ich sie ablehnen kann. Danke
Aloisam 12.09.2022 | 14:47
Sie können die Reha, zumindest aus Sicht der Rentenversicherung, absagen, diese legt Ihnen da keine Steine in den Weg. Was das für Konsequenzen bei anderen Stellen (AfA, Krankenkasse) hat, müssen Sie dort erfragen.
Abschlägeam 12.09.2022 | 16:20
Zitat von Thekla anzeigenausblenden
Hallo Thekla, in Ihrer Eingangsfrage schrieben Sie "ich habe keinerlei Interesse an einer Reha, lieber wären mir eine dauerhafte Physio oder dauerhafter Rehasport" und nun beschreiben Sie den negativen Ablauf bei der Physiotherapie bzw. bei täglich 8 Stunden Rehasport. Abgesehen davon, dass 'Rehasport' weder acht Stunden am Stück noch fünf Tage die Woche stattfindet, noch dass bei einer ambulanten Reha nur den ganzen Tag lang Sport getrieben wird, dürfen Sie während einer Krankschreibung auch nicht im Home-Office arbeiten. Klären Sie also mit Ihrer Krankenkasse, ob Sie 'einfach' wieder weiter arbeiten dürfen, aber gehen Sie dann auch davon aus, dass dann 'ab sofort' der Anspruch auf Krankengeld entfällt. Alles Gute!
Janaam 12.09.2022 | 16:38
Da ich selbst eine Versteifung der Wirbelsäule habe, weiss ich, wie wichtig hier täglich entsprechende Übungen sind. Und ich frage mich ernsthaft, ob man wirklich so krank ist, wie man angibt, wenn allein die Aussicht auf eine Reha zur plötzlichen Gesundung führt, noch dazu unter Ausnutzung des Krankenscheines bis zum letzten Tag. Damit macht man es denen schwer, die wirklich zu krank sind zum arbeiten und froh über jede Möglichkeit ihren Zustand zu bessern.
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