Hallo User Lisa,
im Prinzip können wir den Ausführungen von User Santander zustimmen. Nur die Angaben über die Dauer einer Untersuchung sind etwas knapp bemessen. Es kann sein, dass eine Untersuchung mehr als eine Stunde dauern kann.
Im Rahmen der Rentenantragstellung entscheidet der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung, ob eine Untersuchung überhaupt notwendig ist.
Die Deutsche Rentenversicherung führt seit Jahrzehnten nur noch die ambulante Begutachtung durch.