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Experten-Antwort

Amrechnung Volle/Teil-EM-Rente für Altersrente

von Erwerbsrentner12.04.2024 | 15:07
245 Ansichten
23 Antworten
Guten Tag, ich habe eine teilweise EM-Rente beantragt und nun erfahren, dass sogar eine volle EM-Rente gewährt werden kann. Ich soll mich nun also zwischen voller und teilweiser Rente entscheiden (zunächst befristet). Dazu würde ich gern wissen, wie sich die beiden Varianten ganz grob auf meine spätere Altersrente auswirken: Bisher arbeite ich noch mit 10 Stunden pro Woche, mit einem Bruttogehalt von ca. 1400 Euro. Laut jährlicher Renteninformation habe ich bisher etwa 32 Entgeltpunkte erworben, und die volle EM-Rente würde demnach ca. 1. 500 € betragen. Dazu noch 400 € von der VBL, also insgesamt ca. 1900 €. Ich weiß nicht, ob hier schon die 10,8% Abschlag abgezogen wurden (wegen Bezug vor dem 63. Lebensjahr - ich bin erst Mitte 50). Bei voller EM-Rente würde mein Job ruhend gestellt, bei teilweiser Rente würde ich weiterarbeiten. Bei voller Rente würde ich also 1900 € pro Monat einnehmen (ggf. minus 10,8%), bei der teilweisen EM-Rente ca. 950 € (ggf. minus 10,8%) plus 1.400 € aus dem Job. Bei der teilweisen EM-Rente würde ich natürlich durch den Job weiter Punkte für die Altersrente sammeln. Aber würde auch die gleichzeitige teilweise Rente irgendwie zur späteren Altersrente beitragen? Und wie würde sich die volle EM-Rente auswirken - wenn ich gar nicht mehr arbeiten würde? Dann zahle ich ja nicht mehr in die Rentenversicherung ein, aber es gibt trotzdem eine Anrechnung, oder? Also auf den Punkt gebracht würde ich gern wissen, ob sich die volle EM-Rente ohne Arbeit oder die teilweise EM-Rente mit Weiterarbeit für die spätere Altersrente besser auswirkt. Ich hoffe, die Frage ist nicht zu komplex. Ich möchte es auch nur ganz grob wissen. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Erwerbsrentner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.04.2024 | 07:00

Guten Morgen,

 

ich empfehle Ihnen eine individuelle Beratung. Diese kann persönlich telefonisch oder per Video erfolgen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Sie können sich z.B. hier über die Beratungsstellen informieren oder auf der Homepage Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers

 

Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

 

22 Antworten

Mikeam 12.04.2024 | 16:48
Das ist alles Jacke wie Hose, deine Altersrente wird so oder so nicht mehr steigen. Bei der Teil Erwerbsminderungsrente hast du nur noch mehr Gehalt dazu und musst natürlich arbeiten gehen dafür.
Kiraam 12.04.2024 | 16:51
Also bei mir ist es genauso. Ich habe 950 € netto Teilerwerbsminderungsrente zzgl. 2100 € netto Teilzeitgehalt und meine Altersrente, die ich in sechs Jahren bekommen werde, steigt dadurch um keinen Cent. Die Punkte aus der Zurechnungs-Zeit sind immer mehr wert.
Kiraam 12.04.2024 | 16:52
Nachtrag, ach ja, 200 € von der VBL, also die Hälfte von der vollen Zahlung habe ich natürlich auch noch. Und zahle auch noch umsonst in die VBL weiter aus meinem Gehalt ein.
Erwerbsrentneram 12.04.2024 | 17:01
Kira schrieb

Also bei mir ist es genauso. Ich habe 950 € netto Teilerwerbsminderungsrente zzgl. 2100 € netto Teilzeitgehalt und meine Altersrente, die ich in sechs Jahren bekommen werde, steigt dadurch um keinen Cent. Die Punkte aus der Zurechnungs-Zeit sind immer mehr wert.

Hallo Kira, das ist ja interessant. Also Du bekommst allein für den Zeitraum der Teilerwerbsminderungsrente mehr Punkte, als Du für die Arbeit mit 2.100 Euro Nettogehalt erwirtschaftest? Dann geht es bei der Zurechnung wahrscheinlich nach dem Durchschnittsgehalt Deiner ganzen Lebenszeit, und früher hast du bestimmt mehr verdient, oder? Gibt es denn für Zeiten mit einer teilweise EM-Rente genauso viele Zurechnungspunkte wie für eine volle EM-Rente? Danke im Voraus!
Wunschkonzert?am 12.04.2024 | 17:05
Bezogen auf eine Erwerbsminderungsrente ist man entweder unter drei Stunden erwerbsfähig oder man ist es für über drei aber unter sechs Stunden. Welches Szenario muss ich mir vorstellen, damit man sich für eine Variante "entscheiden" kann?
Erwerbsrentneram 12.04.2024 | 17:07
Kira: p.s. Oder verstehe ich dich falsch? Du meinst doch, deine Altersrente erhöht sich durch die Arbeit keinen Cent, aber doch durch die Teilerwerbsminderungsrente, weil die als Anrechnungszeit gilt? Oder meinst du, deine Altersrente erhöht sich überhaupt nicht mehr, weder durch den Job noch durch die EM-Rente? (Das kann doch nicht sein?) Viele Grüße, Erwerbsrentner
Kiraam 12.04.2024 | 17:08
Erwerbsrentner schrieb

Hallo Kira,

das ist ja interessant. Also Du bekommst allein für den Zeitraum der Teilerwerbsminderungsrente mehr Punkte, als Du für die Arbeit mit 2.100 Euro Nettogehalt erwirtschaftest?

Dann geht es bei der Zurechnung wahrscheinlich nach dem Durchschnittsgehalt Deiner ganzen Lebenszeit, und früher hast du bestimmt mehr verdient, oder?

Gibt es denn für Zeiten mit einer teilweise EM-Rente genauso viele Zurechnungspunkte wie für eine volle EM-Rente?

Danke im Voraus!

Ich habe pro Jahr - bis knapp 66 geht meine -Zurechnungszeit . Circa 1,5 % Punkte geschenkt bekommen. Damit wurde die Rente ausgerechnet und die Hälfte davon bekomme ich gezahlt bezahlt nach 10,8 % Abzug. Diese 1,5 Punkte kann ich mit meiner Teilzeitarbeit nicht mehr toppen. Die haben aber Bestandsschutz wenn ich aus der Teil Erwerbsminderungsrente in die volle Rente wechsle. Vielleicht mache ich das auch schon mit 62. Weitere Abzüge habe ich ja nicht mehr. Die Rente bleibt, wie sie ist.
Maxam 12.04.2024 | 17:08
Kommt auch drauf an, wie hoch die Aufwendungen für den Job sind(Auto, Sprit, Monatskarte, vllt. Kleidung). Die in der Renteninformation angegebene Höhe der EM-Rente ist der Abschlag schon drin, 11% sind es dann noch für KV und PV, die davon abgehen. Die Altersrente ist dann später nicht niedriger, sofern der Übergang nahtlos ist und die Zeit zwischen Ende der EM-Rente und Beginn Altersrente nicht größer als 24 Monate ist.
Erwerbsrentneram 12.04.2024 | 17:23
Kira schrieb

Sie erhöht sich überhaupt nicht mehr. Ich müsste mit der Teilzeitarbeit circa 55.000 € verdienen. Das schaffe ich aber nicht. Dafür bekommt man ja die Z Zurechnungszeit geschenkt. Das ist das Prinzip der Erwerbsminderungsrente.

Hallo, erst nochmal vielen Dank Euch allen! Kira: Ich glaube, das mit der Zurechnungszeit ist mir noch nicht ganz klar: Ich weiß, dass die EM-Rente dadurch erhöht wird, weil so getan wird, als hätte man schon bis 63+ gearbeitet. Und ich weiß auch, dass die Altersrente nicht niedriger wird, wenn man nahtlos in die Altersrente wechselt. Aber was ist, wenn die (befristete) EM-Rente nicht bis zum Erreichen der Altersrente verlängert wird? Wirkt sich dann der Zeitraum der (vollen oder halben) EM-Rente auch positiv auf die Altersrente aus, oder ist es dann so, dass für die Altersrente doch nur die in die RV eingezahlten Beiträge zählen? Danke für deine Hilfe!
Erwerbsrentneram 12.04.2024 | 17:54
Max schrieb

Bei der Zurechnungszeit wird angenommen, dass Sie bis 66+ weiterhin wie in der bisherigen Höhe verdient und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das ist so bei voller, als auch bei teilweiser Rente der Fall und diese angenommene Zeit können Sie quasi nicht mehr toppen.

Hallo Max, auch dir vielen Dank! Aber was ich vielleicht nicht klar gesagt habe: Meine EM-Rente soll erstmal nur befristet sein. Was ist, wenn die EM-Rente nicht bis zum Erreichen der Altersrente verlängert wird, also falls ich in ein paar Jahren nicht mehr als erwerbsgemindert gelte? Dann kann doch die Altersrente geringer ausfallen als die EM-Rente, und dann wird sicher für die Altersrente auch nicht so getan, als hätte ich bis 65 eingezahlt (?). Darum meine ursprüngliche Frage, wie es sich auf die Altersrente auswirkt, wenn ich entweder die halbe Rente nehme und weiterhin 10 Stunden arbeite, oder ob ich die volle Rente nehme, wo dann aber mein Job "ruht" und ich nichts mehr in die RV einzahle.? Danke und viele Grüße
Kiraam 12.04.2024 | 18:23
Erwerbsrentner schrieb

Hallo Max,

auch dir vielen Dank!

Aber was ich vielleicht nicht klar gesagt habe: Meine EM-Rente soll erstmal nur befristet sein. Was ist, wenn die EM-Rente nicht bis zum Erreichen der Altersrente verlängert wird, also falls ich in ein paar Jahren nicht mehr als erwerbsgemindert gelte? Dann kann doch die Altersrente geringer ausfallen als die EM-Rente, und dann wird sicher für die Altersrente auch nicht so getan, als hätte ich bis 65 eingezahlt (?).

Darum meine ursprüngliche Frage, wie es sich auf die Altersrente auswirkt, wenn ich entweder die halbe Rente nehme und weiterhin 10 Stunden arbeite, oder ob ich die volle Rente nehme, wo dann aber mein Job "ruht" und ich nichts mehr in die RV einzahle.?

Danke und viele Grüße

Erstens: Wenn du dich mit Teilerwerbsgeminderungsrente aufs Sofa legst, bekommst du die gleiche Altersrente, ob du arbeitest oder nicht. Dasselbe mit voller Erwerbsminderungsrente. Sollte die Altersrente nicht 24 Monate nach dem Ende der Erwerbsminderungsrente beginnen, dann zählt die Zeit der Erwerbsminderungsrente als Anrechnungszeit. Ob du dann noch deine Altersrente steigern kannst, hängt von dem exorbitanten Verdienst ab, ob du mit Abschlägen in Rente gehst und so weiter. Und wer weiß das bis dahin für Gesetze gelten. Ich hätte im Leben niemals diese Rente bekommen, die ich jetzt bekomme wenn ich ganz normal weiter gearbeitet hätte und mit 62 in die vorgezogene Schwerbehindertenrente gegangen wäre. Meine Zurechnungszeit geht bis 65 Jahre und zehn Monate. Wenn ich danach noch wieder losschuften würde, dann wirkt sich das auf meine Altersrente aus. Aber das mache ich nicht.
Berateram 12.04.2024 | 19:10
Sie sollten sich bei einer derart komplexen Fragestellung keinesfalls nach den Aussagen hier im Forum richten, sondern vor einer derartigen Entscheidung einen individuellen Beratungstermin (telefonisch, in Präsenz oder per Video-Chat) bei der Rentenversicherung vereinbaren, da man dort Ihr Versicherungskonto einsehen und Sie damit gezielter beraten kann.
Kiraam 12.04.2024 | 21:29
Erwerbsrentner schrieb

Auch eine gute Idee, danke!

Das würde ich auch empfehlen
Kiraam 13.04.2024 | 09:19
Max schrieb

Schön auf Kosten der Solidargemeinschaft leben und andere für sich schuften lassen und schön Geld abgreifen was nicht eingezahlt wurde und demzufolge nicht zu steht.

Sie sollten sich schämen.

Hallo, kommen jetzt wieder die ganzen Neider aus den Löchern. Ich bin krank mit Krebs und vielen weiteren Baustellen und deswegen habe ich die Erwerbsminderungsrente. Und ich habe bis zu meinem 59. Lebensjahr immer sehr viel gearbeitet und sehr viel eingezahlt.
Kiraam 13.04.2024 | 09:25
Max schrieb

Schön auf Kosten der Solidargemeinschaft leben und andere für sich schuften lassen und schön Geld abgreifen was nicht eingezahlt wurde und demzufolge nicht zu steht.

Sie sollten sich schämen.

Im Übrigen gehe ich sogar noch weiter 4 Stunden arbeiten. Und zahle ausschließlich für die Solidargemeinschaft ein.
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