Guten Morgen,
ich empfehle Ihnen eine individuelle Beratung. Diese kann persönlich telefonisch oder per Video erfolgen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Sie können sich z.B. hier über die Beratungsstellen informieren oder auf der Homepage Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers
Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Also bei mir ist es genauso. Ich habe 950 € netto Teilerwerbsminderungsrente zzgl. 2100 € netto Teilzeitgehalt und meine Altersrente, die ich in sechs Jahren bekommen werde, steigt dadurch um keinen Cent. Die Punkte aus der Zurechnungs-Zeit sind immer mehr wert.
Hallo Kira,
das ist ja interessant. Also Du bekommst allein für den Zeitraum der Teilerwerbsminderungsrente mehr Punkte, als Du für die Arbeit mit 2.100 Euro Nettogehalt erwirtschaftest?
Dann geht es bei der Zurechnung wahrscheinlich nach dem Durchschnittsgehalt Deiner ganzen Lebenszeit, und früher hast du bestimmt mehr verdient, oder?
Gibt es denn für Zeiten mit einer teilweise EM-Rente genauso viele Zurechnungspunkte wie für eine volle EM-Rente?
Danke im Voraus!
Kira: p.s. Oder verstehe ich dich falsch?
Du meinst doch, deine Altersrente erhöht sich durch die Arbeit keinen Cent, aber doch durch die Teilerwerbsminderungsrente, weil die als Anrechnungszeit gilt?
Oder meinst du, deine Altersrente erhöht sich überhaupt nicht mehr, weder durch den Job noch durch die EM-Rente? (Das kann doch nicht sein?)
Viele Grüße, Erwerbsrentner
Hallo Kira,
das ist ja interessant. Also Du bekommst allein für den Zeitraum der Teilerwerbsminderungsrente mehr Punkte, als Du für die Arbeit mit 2.100 Euro Nettogehalt erwirtschaftest?
Dann geht es bei der Zurechnung wahrscheinlich nach dem Durchschnittsgehalt Deiner ganzen Lebenszeit, und früher hast du bestimmt mehr verdient, oder?
Gibt es denn für Zeiten mit einer teilweise EM-Rente genauso viele Zurechnungspunkte wie für eine volle EM-Rente?
Danke im Voraus!
Sie erhöht sich überhaupt nicht mehr. Ich müsste mit der Teilzeitarbeit circa 55.000 € verdienen. Das schaffe ich aber nicht. Dafür bekommt man ja die Z Zurechnungszeit geschenkt. Das ist das Prinzip der Erwerbsminderungsrente.
Bei der Zurechnungszeit wird angenommen, dass Sie bis 66+ weiterhin wie in der bisherigen Höhe verdient und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das ist so bei voller, als auch bei teilweiser Rente der Fall und diese angenommene Zeit können Sie quasi nicht mehr toppen.
Hallo Max,
auch dir vielen Dank!
Aber was ich vielleicht nicht klar gesagt habe: Meine EM-Rente soll erstmal nur befristet sein. Was ist, wenn die EM-Rente nicht bis zum Erreichen der Altersrente verlängert wird, also falls ich in ein paar Jahren nicht mehr als erwerbsgemindert gelte? Dann kann doch die Altersrente geringer ausfallen als die EM-Rente, und dann wird sicher für die Altersrente auch nicht so getan, als hätte ich bis 65 eingezahlt (?).
Darum meine ursprüngliche Frage, wie es sich auf die Altersrente auswirkt, wenn ich entweder die halbe Rente nehme und weiterhin 10 Stunden arbeite, oder ob ich die volle Rente nehme, wo dann aber mein Job "ruht" und ich nichts mehr in die RV einzahle.?
Danke und viele Grüße
Hallo Max,
auch dir vielen Dank!
Aber was ich vielleicht nicht klar gesagt habe: Meine EM-Rente soll erstmal nur befristet sein. Was ist, wenn die EM-Rente nicht bis zum Erreichen der Altersrente verlängert wird, also falls ich in ein paar Jahren nicht mehr als erwerbsgemindert gelte? Dann kann doch die Altersrente geringer ausfallen als die EM-Rente, und dann wird sicher für die Altersrente auch nicht so getan, als hätte ich bis 65 eingezahlt (?).
Darum meine ursprüngliche Frage, wie es sich auf die Altersrente auswirkt, wenn ich entweder die halbe Rente nehme und weiterhin 10 Stunden arbeite, oder ob ich die volle Rente nehme, wo dann aber mein Job "ruht" und ich nichts mehr in die RV einzahle.?
Danke und viele Grüße
Erstens: Wenn du dich mit Teilerwerbsgeminderungsrente aufs Sofa legst, bekommst du die gleiche Altersrente, ob du arbeitest oder nicht. Dasselbe mit voller Erwerbsminderungsrente. Sollte die Altersrente nicht 24 Monate nach dem Ende der Erwerbsminderungsrente beginnen, dann zählt die Zeit der Erwerbsminderungsrente als Anrechnungszeit. Ob du dann noch deine Altersrente steigern kannst, hängt von dem exorbitanten Verdienst ab, ob du mit Abschlägen in Rente gehst und so weiter. Und wer weiß das bis dahin für Gesetze gelten.
Ich hätte im Leben niemals diese Rente bekommen, die ich jetzt bekomme wenn ich ganz normal weiter gearbeitet hätte und mit 62 in die vorgezogene Schwerbehindertenrente gegangen wäre. Meine Zurechnungszeit geht bis 65 Jahre und zehn Monate. Wenn ich danach noch wieder losschuften würde, dann wirkt sich das auf meine Altersrente aus. Aber das mache ich nicht.
Sie sollten sich bei einer derart komplexen Fragestellung keinesfalls nach den Aussagen hier im Forum richten, sondern vor einer derartigen Entscheidung einen individuellen Beratungstermin (telefonisch, in Präsenz oder per Video-Chat) bei der Rentenversicherung vereinbaren, da man dort Ihr Versicherungskonto einsehen und Sie damit gezielter beraten kann.
Auch eine gute Idee, danke!
Erstens: Wenn du dich mit Teilerwerbsgeminderungsrente aufs Sofa legst, bekommst du die gleiche Altersrente, ob du arbeitest oder nicht. Dasselbe mit voller Erwerbsminderungsrente. Sollte die Altersrente nicht 24 Monate nach dem Ende der Erwerbsminderungsrente beginnen, dann zählt die Zeit der Erwerbsminderungsrente als Anrechnungszeit. Ob du dann noch deine Altersrente steigern kannst, hängt von dem exorbitanten Verdienst ab, ob du mit Abschlägen in Rente gehst und so weiter. Und wer weiß das bis dahin für Gesetze gelten.
Ich hätte im Leben niemals diese Rente bekommen, die ich jetzt bekomme wenn ich ganz normal weiter gearbeitet hätte und mit 62 in die vorgezogene Schwerbehindertenrente gegangen wäre. Meine Zurechnungszeit geht bis 65 Jahre und zehn Monate. Wenn ich danach noch wieder losschuften würde, dann wirkt sich das auf meine Altersrente aus. Aber das mache ich nicht.
Vielen Dank, Kira! Wenn also eine jede EM-Rente mehr "Punkte" bringt als eine geringfügige Arbeit, und die volle EM-Rente genauso für die Altersrente angerechnet wird wie die halbe, dann sollte ich wohl die volle nehmen, wenn ich schon die Wahl habe. :)
Du hast mir sehe geholfen.
Schönes WE und viele Grüße!
Schön auf Kosten der Solidargemeinschaft leben und andere für sich schuften lassen und schön Geld abgreifen was nicht eingezahlt wurde und demzufolge nicht zu steht.
Sie sollten sich schämen.
Schön auf Kosten der Solidargemeinschaft leben und andere für sich schuften lassen und schön Geld abgreifen was nicht eingezahlt wurde und demzufolge nicht zu steht.
Sie sollten sich schämen.
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