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Experten-Antwort

An Experten/Wissende Rückzahlungsaufforderung

von MitLeser11.04.2014 | 15:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einer Familienfeier,trat ich fassungslos meinen Heimweg an. Mein Schwager den ich einige Jahre nicht mehr gesehen hatte,berichtete mir,wie groß im Moment er Schwierigkeiten hat mit der RV. Schwager, Jahrgang 1946 Mai ,trat seine Rentenzeit einige Monate später erst an, Januar 2012 Er arbeitete einige Jahre vor der Rente bei Stadt/Kommunale Angestellter und versuchte hier ein paar Monate länger zu arbeiten ( 6 Monate ). Aber die Stadt/Kommunale hat ja auch hier ihre Bestimmung/Tarifvertrag Es fehlten einige Jahre an Rentenzeit wegen Auslandsaufenthalt, so bekommt er nur eine Rente von 980 € von RV Betriebsrente fast 100 € (Stadt) Er hat seit den 90 er Jahren SB 80 KV muss freiwillig bezahlt werden,wegen ARZeit Seit Schwager in Rente ist, Januar 2012 ,arbeitet er in 2 Mini Jobs verdient 580 € noch dazu,wieder bei Stadt. Nun erhält er (vor einigen Monaten) von der RV, eine Rückzahlungsaufforderung von von über 3000 € ,mit der Begründung Betriebsrente und Minijobs übersteigen 450 € Trotz Widerspruch von Gemeinde besteht RV auf Rückzahlung ,dies wäre alles korrekt, mit Ratenzahlung. Dies wird auch im Moment von meinem Schwager überwiesen. Nun zum Eigentlichen........... Nächstes Jahr bin ich Rentenempfänger und möchte weiter arbeiten. Das macht mir Angst und Sorgen,dass ich mich mit der RV auseinandersetzen muss wegen Zuverdienst,wenn ich so was höre. Das kann doch nicht wahr sein. Schwager sendet mir die Briefwechsel von/mit RV zu,damit ich bessere Info erhalte. Möchte Ihm einen neuen Überprüfungsantrag stellen. Was sagen die Experten/Wissende dazu.Was für Möglichkeiten gibt es sonst noch. Danke MfG MitLeser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MitLeser,

grundsätzlich gilt: Nach Erreichen der maßgeblichen Regelaltersgrenze darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdient werden. Wenn Sie schon vor Erreichen der maßgeblichen Regelaltersgrenze eine Altersrente erhalten, gelten für den Hinzuverdienst jedoch besondere Regelungen. Eine Altersrente in voller Höhe können Sie beispielsweise nur erhalten, wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro einhalten.

Ausführlichere Informationen zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten finden Sie z. B. auch in der Broschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“, die sie unter folgendem Link herunterladen können:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/63750/altersrentner_hinzuverdienst.pdf

Als anrechenbares Einkommen gelten bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze im Übrigen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen sowie vergleichbares Einkommen. Betriebsrenten gehören aber grundsätzlich nicht dazu. Insoweit kann ich die von Ihnen angegebene Begründung des Rentenversicherungsträgers nicht nachvollziehen.

Nähere Einzelheiten zu den zu berücksichtigenden Einkommensarten können Sie der Rechtlichen Arbeitsanweisung der Regionalträger zu § 34 SGB VI entnehmen, die Sie unter folgendem Link einsehen können:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R0

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5 Antworten

MitLeseram 11.04.2014 | 16:30
AHA, hier liegt vielleicht das Missverständnis vor. Ab 65 kann er unbegrenzt hinzuverdienen ...ABER, da er wieder sozialversicherungspflichtig wurde, kann es Änderungen bei der Krankenversicherung gegeben haben in Richtung freiwillige oder Pflichtversicherung/Überzahlung von Zuschüssen zu Krankenversicherung und Beitragsnachforderung. Danke an W*lfgang Ich habe überhaupt keine Ahnung wie das Zitierte oben von der Stadt geregelt ist ,was die Krankenversicherung betrifft.Er hat was von der Knappschaft geredet.Da kenne ich mich gar nicht aus. Wie gesagt ,er übergibt mir die Schreiben von RV. Aber Sie können Recht haben. Schwager versteht das alles nicht und ist damit überfordert. RV verlangt immer noch monatlich die Abrechnungen zur Überprüfung des Hinzuverdienstes. Und das mit bald 68 Jahren. Für meinen Fall : Ich gehe nächstes Jahr in die reguläre Rente mit 65 J da will ich sowas nicht erleben Nochmals Danke MfG MitLeser
W*lfgangam 11.04.2014 | 15:58
Zitat von MitLeser anzeigenausblenden
Hallo MitLeser, geht's wirklich um eine Überzahlung bei der Altersrente, oder eher bei einer (neuen) Witwenrente? Eigentlich ist die Antwort ja klar, wenn es um 450 EUR geht - kann es nur Altersrente sein. Und da zählt eine Betriebsrente als Hinzuverdienst keinesfalls dazu. Die 'Begründung' seitens DRV kann ich so nicht recht glauben ...kommt's aus Stralsund ? ;-) > Seit Schwager in Rente ist, Januar 2012 ,arbeitet er in 2 Mini Jobs verdient 580 € noch dazu,wieder bei Stadt. AHA, hier liegt vielleicht das Missverständnis vor. Ab 65 kann er unbegrenzt hinzuverdienen ...ABER, da er wieder sozialversicherungspflichtig wurde, kann es Änderungen bei der Krankenversicherung gegeben haben in Richtung freiwillige oder Pflichtversicherung/Überzahlung von Zuschüssen zu Krankenversicherung und Beitragsnachforderung. Ohne genaue Kenntnis der Unterlagen/Rückforderungsbescheid kann man dazu nichts sagen! > Nächstes Jahr bin ich Rentenempfänger und möchte weiter arbeiten. Nun, vor der Regelaltersgrenze max. 450 mit 2-maligem Überschreiten, dann keine Rentenkürzung. Nach dem Monat des Erreichens der Regelaltersrente ist unbegrenzter Hinzuverdienst möglich (aber auch immer die Auswirkungen auf Steuer/Krankenversicherung im Hinterkopf haben). Gruß w.
KSCam 11.04.2014 | 16:54
Sowohl Ihnen als auch Ihrem Schwager kann man nur empfehlen sich individuell bei der DRV beraten zu lassen. Ich bin sicher im Gespräch lässt sich alles klären. Im Forum wird eine "Story" ausgebreitet, viel Halbwissen, viel Stammtischgerede - eben das was man im Familienkreis, bei der Frauenkaffeerunde, am Stammtisch so alles hört.....jeder gibt seinen Senf dazu, keiner weiß Bescheid und die Gerüchte schießen ins Uferlose. Das geschieht immer wieder gerne am Wochenende im Forum. :)
MitLeseram 11.04.2014 | 16:55
Wie ich schrieb,ist der gute Mann nächsten Monat 68 Jahre Die Gemeindeverwaltung hat Widerspruch eingelegt und der Betroffene muss immer noch monallich von 2 Minijops zusammen 580 € seine Verdienstbescheinigungen der RV vorzeigen. Rückzahlungsraten an RV werden monatlich ausgeführt. Schon alleine die Summe-Rückzahlung über 3000 €, gibt zu Denken in 2 Jahren. Bei Regelaltersrente die auch noch über 6 Monate verspätet angetreten wurde mit fast 66 Jahren. Da kann man von keinem Versehen sprechen. Beratungsstellen wurden schon 3 x auf- gesucht Gemeindeverwaltung eigeschaltet. Alles rechtens, die Antwort von RV Kopfschüttel MfG
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