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Experten-Antwort

AN gibt den Rentenbescheid beim AG nicht ab

von Moon5305.12.2019 | 09:26
570 Ansichten
5 Antworten

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Wie geht es weiter, wenn der AN mündlich mitteilt, dass er seit dem 1.11. in Rente ist, aber immer noch nicht den Rentenbescheid beim Arbeitgeber abgegeben hat. Was kann der AG hier in diesem Falle machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moon 53,

es kann mehrere Gründe haben, wieso der Rentenbescheid noch nicht vorliegt.

Zunächst kann die Rentenversicherung in der Regel die Rente erst berechnen und folglich erst einen Rentenbescheid erstellen, wenn die Abmeldung (und somit die Entgeltdaten) vom Arbeitnehmer vorliegt.

Sicherlich ist es ratsam, das Gespräch mit dem Betroffenen zu suchen.

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4 Antworten

KSCam 05.12.2019 | 10:25
Das ist kein rentenrechtliches Problem - der DRV ist es vollkommen egal ob der AN den Bescheid seinem AG zeigt.
Besserwisseram 05.12.2019 | 11:06
Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet seinem Arbeitgeber den Rentenbescheid vorzulegen. Eine mündliche Aussage über den Rentenbeginn sollte doch ausreichen.
****am 05.12.2019 | 12:24
Hallo Besserwisser, das ist nicht so ganz richtig. Wenn der AN weiter beschäftigt wird ab Rentenbeginn, muss der AG ggf. Änderungsmeldungen nach der DEÜV vornehmen zum Personengruppenschlüssel und zum Beitragsgruppenschlüssel, dafür benötigt der AG aber für die Lohnunterlagen und für den Fall das eine Betriebsprüfung erfolgt zumindest die erste Seite des Rentenbescheides, aus der hervorgeht welche Rente bewilligt wurde und ab wann. Solange dem AG dieser Bescheid nicht vorliegt, darf der AG keine Änderungsmeldungen vornehmen und muss vom Lohn weiter den vollen Beitragsabzug zur KV/RV/PV und ggf. ALV vornehmen wie bei einem Nichtrentner, auch wenn schon die Regelaltersgrenze erreicht ist. Es besteht auch eine Mitwirkungspflicht des AN, damit die fälligen SV Beiträge in der richtigen Höhe berechnet werden, er kann ja auf der Bescheid Kopie die Rentenbeträge (Brutto/Netto) schwärzen. Es liegt doch auch im Eigeninteresse des AN, dass sein Netto-Lohn ab Rentenbeginn in der richtigen Höhe berechnet wird. Noch einen schönen Tag
Besserwisseram 05.12.2019 | 14:45
Zitat von **** anzeigenausblenden
Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet seinem Arbeitgeber den Rentenbescheid vorzulegen. Eine mündliche Aussage über den Rentenbeginn sollte doch ausreichen.
Hallo Besserwisser, das ist nicht so ganz richtig. Wenn der AN weiter beschäftigt wird ab Rentenbeginn, muss der AG ggf. Änderungsmeldungen nach der DEÜV vornehmen zum Personengruppenschlüssel und zum Beitragsgruppenschlüssel, dafür benötigt der AG aber für die Lohnunterlagen und für den Fall das eine Betriebsprüfung erfolgt zumindest die erste Seite des Rentenbescheides, aus der hervorgeht welche Rente bewilligt wurde und ab wann. Solange dem AG dieser Bescheid nicht vorliegt, darf der AG keine Änderungsmeldungen vornehmen und muss vom Lohn weiter den vollen Beitragsabzug zur KV/RV/PV und ggf. ALV vornehmen wie bei einem Nichtrentner, auch wenn schon die Regelaltersgrenze erreicht ist. Es besteht auch eine Mitwirkungspflicht des AN, damit die fälligen SV Beiträge in der richtigen Höhe berechnet werden, er kann ja auf der Bescheid Kopie die Rentenbeträge (Brutto/Netto) schwärzen. Es liegt doch auch im Eigeninteresse des AN, dass sein Netto-Lohn ab Rentenbeginn in der richtigen Höhe berechnet wird. Noch einen schönen Tag
Von einer Weiterbeschäftigung wurde aber nichts geschrieben, also ist meine Aussage doch so in Ordnung. Andersherum haben Sie natürlich recht. Aber wollen wir uns hier um den Bart des Prpheten streiten? Das bringt keinem was.
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