Hallo Heinz,
Abschläge fallen nur für den Teil der Rente an, der bezogen wird.
Ein Beispiel:
Sie haben 45 Rentenpunkte (Entgeltpunkte) auf Ihrem Rentenkonto. Daraus ergibt sich eine monatliche Bruttorente von 1621 Euro (West, Stand Mai 2023).
Nehmen Sie die Altersrente zwei Jahre früher in Anspruch, fallen hierauf 7,2 Prozent Rentenabschläge an. Das macht ein Minus von 3,24 Entgeltpunkte oder 117 Euro. Ihre Bruttorente würde also auf 1504 Euro schrumpfen.
Entscheiden Sie sich aber, zunächst nur die halbe Rente in Anspruch zu nehmen, so fällt nur auf diese Hälfte der Rente ein Abschlag von 7,2 Prozent an, bezogen auf die ganze Rente liegt der Abschlag damit nur bei 3,6 Prozent. Das kostet Sie bei ansonsten unveränderten Werten nur etwa 58 Euro.
Dieser Abschlag bleibt jedoch ein Leben lang in Ihrer Rente enthalten.
Wird der zurückgestellte Anteil ab Erreichen der Regelaltersgrenze mit ausgezahlt bleibt dieser Anteil von den Abschlägen verschont.
Wird der zurückgestellte Anteil mit Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nicht sofort abgerufen, erhält man mit jedem Monat der anschließend verstreicht einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf den nicht abgerufenen Rentenanteil.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam
Bei der Teilrente fallen die Abschläge nur für den Betrag an, den Sie vorzeitig in Anspruch nehmen. Auf den zurückgestellten Betrag werden die Abschläge nicht fällig, wenn diese erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden.
Ich habe noch eine weitere Frage. Wenn ich den zurückgestellten Teil noch ein Jahr später auszahlen lasse, bekomme ich dann 6 % Zuschlag?
Ich habe noch eine weitere Frage. Wenn ich den zurückgestellten Teil noch ein Jahr später auszahlen lasse, bekomme ich dann 6 % Zuschlag?
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