Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Manuel,
im Beitrag von "santander" wurden die möglichen zuständigen Träger in Deutschland zutreffend benannt, zumindest für den Fall, dass auf Sie die EG-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar sind. Dies ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Soweit die Verordnungen keine Anwendung finden, wäre ggf. auch anstatt der DRV Rheinland ein anderer Regionalträger zuständig und zwar Abhängig von Ihrem letzten Wohnsitz bzw. Beschäftigungsort in Deutschland.
Ich würde Ihnen empfehlen, einen möglichen Antrag an den zuletzt für Sie zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger zu richten. Dieser wird dann die Zuständigkeit feststellen und Ihren Antrag entsprechend weiterleiten.
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