Sehr geehrter Heinrich,
wie "Schade" schon beschrieben hat, werden als Ausbildungszeiten die 30 Monate mitgezählt, die Sie zurückgelegt haben.
Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung erhalten insgesamt bis zu 36 Monaten eine "Aufwertung", wenn beispielsweise eine weitere Ausbildung oder Fachschule absolviert worden sind.
Die Einzelheiten können Sie Ihrem Rentenbescheid (Berechnungsanlagen) entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung