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Experten-Antwort

Anerkennung ausländischer Schulzeiten

von Michael Bernhard04.09.2013 | 12:03
3671 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau hat ihre gesamte Schulzeit im Ausland verbracht. Wie kann sie diese Zeiten Nachweisen, was ist zu beachten ?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Bernhard,

Schulausbildungen nach dem vollendeten 17. Lebensjahr können in der gesetzlichen Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Die Anrechnung von ausländischen Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildungen richtet sich grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen, die für inländische Ausbildungen gelten.

Nachgewiesen wird die Ausbildung durch Schulbescheinigungen und Zeugnisse der ausländischen Schule. Darin sollten Beginn und Ende der Ausbildung enthalten sein. .

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Bernhard,

grundsätzlich sollten die einzureichenden Nachweise als bestätigte Fotokopie eingesandt werden. Die Bestätigungen können auch in jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gefertigt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 04.09.2013 | 13:07
Sie soll sich Bescheinigungen der Schulen besorgen, in denen steht, dass frau Bernhard von xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx die Schule besucht hat. Diese bescheinigungen reicht sie dann der DRV ein. Darauf hätte man auch selbst kommen können. :)
Michael Bernhardam 05.09.2013 | 08:52
Vielen Dank für die Antworten. Die Zeugnisse liegen uns vor, da wir diese schon für die Anerkennung der ausländischen Schulabschlüsse benötigt haben. Hier ist natürlich auch das Schuljahr vermerkt. Das organisieren einer Bescheinigung über den Schulbesuch ist nicht ganz trivial. Werde mal die Kopien der Zeugnisse einschicken. Original wird wohl nicht benötigt. Muss die Kopie beglaubigt sein ?
Deutsche Rentenversicherung
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