Hallo Zack,
das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union sieht vor, dass Versicherungszeiten in den einzelnen Mitgliedsstaaten zusammengerechnet werden. Die Anrechenbarkeit richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Um festzustellen, wie viele Monate an rentenrechtlichen Zeiten Sie insgesamt in Deutschland erworben haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger in Verbindung. Teilen Sie ihm mit – sofern nicht geschehen -, dass Sie Zeiten in Italien haben und bitten um Mitteilung, wann Sie in Deutschland einen Rentenanspruch haben.
Auskünfte über die italienischen Rentenansprüche erteilt Ihnen der italienische Rentenversicherungsträger.
Weitere Informationen – auch zur Antragstellung - entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_italien.html