Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Zack,
das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union sieht vor, dass Versicherungszeiten in den einzelnen Mitgliedsstaaten zusammengerechnet werden. Die Anrechenbarkeit richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Um festzustellen, wie viele Monate an rentenrechtlichen Zeiten Sie insgesamt in Deutschland erworben haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger in Verbindung. Teilen Sie ihm mit – sofern nicht geschehen -, dass Sie Zeiten in Italien haben und bitten um Mitteilung, wann Sie in Deutschland einen Rentenanspruch haben.
Auskünfte über die italienischen Rentenansprüche erteilt Ihnen der italienische Rentenversicherungsträger.
Weitere Informationen – auch zur Antragstellung - entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_italien.html
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.