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Experten-Antwort

Anerkennung der Ausbildung

von Galu23.09.2026 | 09:51
28 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mit 16 Jahren eine Lehre begonnen. Diese habe ich nach 6 Wochen jedoch wieder abgebrochen. Nun steht in meinem Versicherungsverlauf"Beitragszeit mit Pflichbeiträgen" 1. Muss es nicht heißen" Pflichtbeitrag mit beruflicher Ausbildung"? 2. Lohnt es sich, das ändern zu lassen? 3. Kann ich da überhaupt jetzt noch ändern lassen? Befinde mich noch nicht in Rente. Mfg Galu

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Galu,

sie können die Kennzeichnung der Berufsausbildungszeiten auch jetzt noch beantragen. Reichen Sie hierzu bitte entsprechende Nachweise (zum Beispiel Lehrvertrag und Zeugnisse des Arbeitgebers oder der Berufsschule) ein.

Eine Aussage zu den Auswirkungen lässt sich von hier leider nicht treffen.

Freundliche Grüße

Ihr Expertentam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Heinericham 23.09.2026 | 09:57
Hallo, ja man kann es bereits jetzt ändern lassen. Wenn diese Zeiten als Ausbildungszeiten gekennzeichnet ist, wird bei der Rentenberechnung geprüft, ob diese Zeiten einen Zuschlag erhalten. Es könnte daher sein, dass dann die spätere Rente höher ausfällt. Von daher sollten Sie entsprechende Nachweise einreichen. VG
Oh Mannam 23.09.2026 | 10:05
Sie müssen nachweisen, dass es sich um eine Ausbildungszeit gehandelt hat, unabhängig davon, ob abgeschlossen oder nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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