Hallo Galu,
sie können die Kennzeichnung der Berufsausbildungszeiten auch jetzt noch beantragen. Reichen Sie hierzu bitte entsprechende Nachweise (zum Beispiel Lehrvertrag und Zeugnisse des Arbeitgebers oder der Berufsschule) ein.
Eine Aussage zu den Auswirkungen lässt sich von hier leider nicht treffen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertentam