Wolfgang hat eigentlich schon ausführlich geantwortet. (Danke Wolfgang) Ich möchte Sie nur noch darauf hinweisen, dass man bei einem Vollzeitstudium an der Fernuniversität Hagen beispielsweise davon ausgehen kann, dass eine Hochschulausbildung i. S. des SGB VI vorliegt. Wird ein Studium an der Fernuniversität in Teilzeit absolviert, können Anrechnungszeiten angerechnet werden, wenn die Belastung durch die Ausbildung mehr als 20 Stunden wöchentlich beträgt.
Um eine mögliche Anrechenbarkeit Ihres Fernstudiums verbindlich feststellen zu lassen, sollten sie sich mit den entsprechenden Unterlagen (Belegübersicht mit bescheinigtem Bearbeitungsaufwand) an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.