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Experten-Antwort

Anerkennung journalistischer Ausbilung

von wulfy17.09.2019 | 09:58
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3 Antworten

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Es geht um die Frage , wie eine journalistische Ausbildung an einer Journalistenschule rentenrechtlich zu bewerten ist. Nach jetziger Rechtsprechung werden Ausbildungszeiten nur noch dann als rentensteigernd anerkannt, wenn es sich um "Fachschulzeiten oder "berufsvorbereitende Bildungsmassnahmen" handelt. Als Absolvent der Deutschen Journalistenschule in Muenchen, 1974-1978 habe ich damals die Ausbildung im Verbund mit einem Publizistik- Studium an der Muenchner Universitaet - der damals als Feldversuch erstmals angeboten wurde - absolviert. Heute gibt es ja eine Vielzahl solcher Ausbildungswege, die praktische Schulausbildung und theoretische Hochschulausbildung in einem Studiengang zusammenfassen. Ich habe diesen Ausbildungsweg in meinem Rentenantrag als Berufsausbildung angegeben, in dem Rentenbescheid, der mir kuerzlich zugegangen ist, musste ich jedoch feststellen, dass diese Form der Ausbildung nicht als "Berufsausbildung" anerkannt wurde, sondern lediglich als allgemeine Schul-bzw Hochschulstudium - Zeit bewertet wurde, die seit 2009 nicht mehr als "Berufsausbildungszeit", sondern nur noch als "beitragsfreie Zeit" ohne Auswirkung auf die Berechnung der Hoehe der Rente beruecksichtigt wird. Eine Begruendung wurde nicht gegeben. Offenbar konnte die Deutsche Rentenversicherung meiner Argumentation nicht folgen, wonach eine Aus- bzw Fortbildung in einer Journalistenschule eine anerkannte Fachausbildung ist, die es mir dann auch ermöglichte , als angestellter Redakeur in verschiedenen Redaktionen zu arbeiten - und natuerlich auch Rentenbeitraege zu bezahlen. Ich habe Widerspruch eingelegt und arbeite nun an der Begruendung fuer den Widerspruch... Gibt es aehnlich gelegerte Faelle, wo es um die Klaerung der Sachlage, anerkannte Berufsausbildung -ja oder nein - geht - und kann mir jemand ggfs Argumentationshilfe leisten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wulfy,

aufgrund Ihrer Angaben ist es schwierig, Ihnen in dieser Sache eine konkrete Antwort zu geben.

Zeiten der Hochschulausbildung sind grundsätzlich Zeiten, in denen als ordentliche Hörer immatrikulierte Studenten an einer Hochschule einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen haben, der auf den Erwerb eines akademischen Grades (zum Beispiel Magister, Diplom, Staatsexamen, Bachelor, Master) ausgerichtet war.

Laut Ihren Angaben waren Sie im fraglichen Zeitraum als ordentlicher Student an einer Hochschule immatrikuliert. Dies spricht aus meiner Sicht dafür, dass es sich tatsächlich um eine Hochschulausbildung gehandelt hat und dies in Ihrem Versicherungskonto entsprechend berücksichtigt wurde.

Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen Auskünfte Ihren Einzelfall betreffend geben.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Antworteram 17.09.2019 | 10:38
Hallo wulfy, Berufsausbildung ist es auf gar keinen Fall! Es geht bei Ihnen darum, ob die Zeit evtl. als FACHSCHULE anerkannt wird … Viele Grüße
!!!am 17.09.2019 | 11:50
Eine Berufsausbildung im rentenrechtlichen Sinne kann es nur sein, wenn Sie auch Beiträge zur Rentenversicherung aus der Berufsausbildung gezahlt haben. Haben Sie keine Beiträge gezahlt, kann es nur eine beitragsfreie Zeit sein. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
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