Hallo wulfy,
aufgrund Ihrer Angaben ist es schwierig, Ihnen in dieser Sache eine konkrete Antwort zu geben.
Zeiten der Hochschulausbildung sind grundsätzlich Zeiten, in denen als ordentliche Hörer immatrikulierte Studenten an einer Hochschule einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen haben, der auf den Erwerb eines akademischen Grades (zum Beispiel Magister, Diplom, Staatsexamen, Bachelor, Master) ausgerichtet war.
Laut Ihren Angaben waren Sie im fraglichen Zeitraum als ordentlicher Student an einer Hochschule immatrikuliert. Dies spricht aus meiner Sicht dafür, dass es sich tatsächlich um eine Hochschulausbildung gehandelt hat und dies in Ihrem Versicherungskonto entsprechend berücksichtigt wurde.
Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen Auskünfte Ihren Einzelfall betreffend geben.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html
Mit freundlichen Grüßen