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Experten-Antwort

Anerkennung Leistung Arbeitsagentur

von Alma29.03.2019 | 18:15
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2 Antworten

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Hallo, auf meinem Rentenkontenauszug 2019 werden im Versicherungsverlauf Zeiten der Arbeitslosigkeit im Jahre 1993 und 1994 mit Leistungen und Monaten aufgeführt aber im gesamten Verlauf nicht mitgezählt. Wie ist das möglich bzw. warum werden die Zeiten der Arbeitslosigkeit als mögliche Wartezeiten erklärt ? Angeblich hat die Arbeitsagentur für die Zeit von 9 Monaten im Jahre 1993 und 1994 keine Beläge mehr. Bitte um eine Info....... Alma

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Alma,

ich kann mich nur den Ausführungen von KSC anschließen und vermuten, dass es um die Frage geht, ob die Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Wartezeit von 45 Jahren für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden können. Dies ist der Fall, wenn Arbeitslosengeld bezogen wurde. Wenn hingegen Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, kann die Zeit nicht auf diese Wartezeit angerechnet werden.

Falls Ihnen selbst keine Unterlagen über den Leistungsbezug mehr vorliegen sollten, könnten Sie bei Ihrer damaligen Krankenkasse anfragen, ob dort noch entsprechende Unterlagen vorhanden sind.

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1 Antworten

KSCam 29.03.2019 | 18:58
So ganz verständlich ist Ihre Darstellung des Problems nicht. Meinen Sie vielleicht dass die DRV zwar weiß dass Sie arbeitslos waren aber nicht ob Sie damals auch ALG bezoogen haben? In diesem Fall wäre es tatsächlich unklar ob die Arbeitslosigkeit bei der 45 Jahren, die wichtig für den Bezug einer abschlagsfreien Rente sein können mitzählt oder nicht. Und dann wäre es gut wenn Sie noch die alten Belege hätten auf denen steht ob das Arbeitsamt damals ALG oder Arbeitslosenhilfe bezahlt hat. Und in der Tat haben die Arbeitsämter aus Zeiten Anfang der 90er Jahre keine Unterlagen mehr. Aber vielleicht meinen Sie ja auch was ganz anderes?
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