Guten Morgen Alma,
ich kann mich nur den Ausführungen von KSC anschließen und vermuten, dass es um die Frage geht, ob die Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Wartezeit von 45 Jahren für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden können. Dies ist der Fall, wenn Arbeitslosengeld bezogen wurde. Wenn hingegen Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, kann die Zeit nicht auf diese Wartezeit angerechnet werden.
Falls Ihnen selbst keine Unterlagen über den Leistungsbezug mehr vorliegen sollten, könnten Sie bei Ihrer damaligen Krankenkasse anfragen, ob dort noch entsprechende Unterlagen vorhanden sind.