Hallo Nane,
leider können wir von hier aus nicht beurteilen, welche Angaben Ihrem Rentenversicherungsträger vorlagen, die zu der Ablehnung der Fachschulzeit geführt haben. Die Bildungseinrichtung könnte Ihnen aber eventuell allgemein Informationen zu Ihrem Ausbildungslehrgang geben, wie dieser theoretisch und praktisch durchgeführt wurde (ggf. sind auch Informationen darüber über die Website der Einrichtung vorhanden). Sie sollten Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen, um den Sachverhalt zu klären, vor allem, wenn der Zeitraum der Umschulung in Ihrem Versicherungsverlauf auch nicht anderweitig aufgeführt ist (ggf. als Beitragszeit oder Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit) und kein weiterer Ablehnungsgrund im Feststellungsbescheid hierzu vorhanden ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung