Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Kerstin,
wir erkennen ab dem 17. Lebensjahr Schule, Fachschule und Hochschule an, Höchstdauer 8 Jahre.
Das Abitur und das Direktstudium würde sicherlich angerechnet werden, wenn Sie dazu die Nachweis Schulabschlusszeugnis und Nachweis Beginn und Ende Studium bzw, Abschluss des Studium einreichen.
Für das andere Studium ist die Frage, ob die Beschäftigung oder das Studium überwiegend zeitlich in Anspruch genommen hat. Dazu versendet normalerweise die Sachbearbeitung einen Fragebogen, denn Sie ausfüllen müssen. Danach muss man sehen, ob und in welchem Umfang die Zeiten anerkannt werden können.
Dazu kann man den Vordruck V0510 einreichen, ausgefüllt von der Studieneinrichtung, damit der Umfang der Anrechnungszeiten geprüft werden kann.
Im Forum kann hier nicht Ihr Versicherungskonto eingesehen werden, daher kann diese Frage hier nicht abschließend beantwortet werden.
Sie können sich gerne an eine kostenlose Auskunfts- und Beratungstelle in Ihrer Nähe wenden (auch telefonisch) oder eine Videoberatung buchen, dort kann man Ihnen ggfs auch bei der Beantragung der rentenrechtlichen Zeiten im Rahmen eines Antrages auf Kontenklärung behilflich sein und dazu unterstützend diesen Antrag für Sie ggfs. stellen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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