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Experten-Antwort

Anerkennung von Arbeitslosenzeiten für besonders langjährig Versicherte

von Robert01.08.2019 | 11:20
154 Ansichten
3 Antworten

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Wie verhält es sich, wenn jemand 44 Jahre gearbeitet und ordnungsgemäß in die Rentenversicherung eingezahlt hat und sich in den letzen 12 Monaten vor seinem Eintritt in eine Rente für langjährig Versicherte (nach 45 Jahren) arbeitslos wird oder sich arbeitslos meldet. Werden diese 12 Monate als Zeit für die 45 Jahre anerkannt oder gibt es hier Besonderheiten z. B. wenn jemand von sich aus kündigen würde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robert,

Julius hat es bereits richtig ausgeführt. Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Altersrente zählen bei der Wartezeit von 45 Jahren nur dann, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist.

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2 Antworten

Juliusam 01.08.2019 | 11:26
Ja, es gibt Besonderheiten. Es zählt nur dann, wenn die Ursache der Arbeitslosigkeit die Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.
XYZam 02.08.2019 | 09:13
Ergänzend hierzu: Sie können parallel zu dem Arbeitslosengeld eine geringfg. Beschäftigung ausüben in der Sie monatlich max. 165 Euro zu Ihrem Arbeitslosengeld verdienen. Wenn aus dieser Besch. Beiträge abgeführt (!WICHTIG!) werden zählt dieser Zeitraum zu den 45 Jahren dazu. Es ist aus gesetzlichen Gründen keine andere Möglichkeit gegeben. Freiwillige Beiträge sind daher nicht möglich, da diese nicht gezahlt werden können wenn bereits Pflichtbeiträge (hier wg. Bezug von Arbeitslosengeld) vorhanden sind.
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