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Experten-Antwort

Anerkennung von Ausbildungszeiten

von sissi schreiber01.11.2011 | 23:14
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Ich habe gerade meinen Rentenbescheid erhalten. In diesem wird mir eine Ausbildungszeit anerkannt, mit der ich nicht einverstanden bin. Hier der Sachverhalt: Ich habe 1978 im Alter von 16 Jahren eine 12-wöchige Ausbildung bei der Post absolviert. Danach war ich als Postsekretärin angestellt und später als Beamtin. Um eine höhere Beamtenlaufbahn einschlagen zu können, habe ich mich im Jahre 1986 für ein Jahr vom Dienst beurlauben lassen und mein Fachabitur an einer anerkannten Ganztagsschule nachgeholt. Nach dem Abschluß habe ich, statt des Aufstiegs in den höheren Dienst der Beamtenlaufbahn, eine kaufmännische Lehre begonnen. Die Lehre dauerte 3 Jahre. Als Ausbildungszeit wurden mir die ersten 3 Jahre nach meinem 17 Geburtstag anerkannt. Das möchte ich aber gar nicht, da ich in dieser Zeit wie jede andere Postsekretärin Geld verdient hab und dafür meine Rentenbeiträge gezahlt habe. Ich möchte, dass mir die Zeit, in der ich meine kaufmännische Ausbildung durchgeführt habe als Ausbildungszeit erkannt wird, da ich in dieser Zeit ein sehr viel geringeres Einkommen hatte, als während der anerkannten Ausbildungszeit. Macht ein Widerspruch Sinn, oder ist mein Anliegen gar nicht durchsetzbar und wie sollte die Zeit, in der ich das Fachabitur nachgeholt habe berücksichtigt sein? Was wäre für mich am günstigsten? Vielen Dank im Voraus. S.Schreiber

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Berücksichtigung der ersten drei Jahre nach Ihrem 17. Geburtstag kann ich nicht nachvollziehen. Eventuell wurde die Zeit fehlerhaft nach altem Recht beurteilt. Bei einem Rentenbeginn vor 2009 waren die ersten drei Pflichtbeitragsjahre als berufliche Ausbildung zu werten.

Ein Widerspruch ist daher durchaus sinnvoll.

Die Ausbildung für das Fachabitur kann als schulische Ausbildung und damit als Anrechnungszeit anerkannt werden.

Wie sich die Berücksichtigung der Ausbildungszeiten in Ihrem Fall auswirkt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann nicht pauschal gesagt werden.

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