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Experten-Antwort

Anerkennung von Hochschulzeiten und Ausbildungszeiten

von off-balance16.06.2011 | 13:04
2313 Ansichten
8 Antworten
Was ist denn nun mit der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, Schul- und Hochschulzeiten bei der Rente - wie sie zur Zeit besteht - geworden? Ist diese nun verfassungsgemäß oder nicht? Erst wurde es groß diskutiert und jetzt ist dieses Thema schon seit mehreren Monate tot! Solange kann man dieses Thema nicht einfach totschweigen. Was soll das?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2011 | 08:40

Vor dem Bundessozialgericht sind mehrere Verfahren bzgl. der Bewertung von Schul- und Hochschulzeiten anhängig. Der Ausgang dieser Verfahren sowie die genauen Inhalte der Entscheidung bleibt abzuwarten. Bis dahin verbleibt es bei der derzeitigen Nichtbewertung schulischer Ausbildungszeiten bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2009.

7 Antworten

...am 16.06.2011 | 13:44
Es is so wie es is im Moment, daran hat sich in den letzten Monaten nichts geändert. Was wollen Sie hören? Wenn durch das BVG entschieden worden wäre, hätte es bestimmt schon einige Aufmacher in den einschlägigen Foren gegeben. Aber fragen Sie doch beim BVG nach dem Sachstand.
Tja...am 16.06.2011 | 20:18
saege schrieb

Hallo, erst einmal,

da muss ich Ihnen wirklich Recht geben. Es ist nicht ganz hinnehmbar, dass so ein wichtiges, für manchen Versicherten doch höchst bedeutsames Thema fallen gelassen wird. Ich brenne da nämlich auch auf eine Antwort diesbezüglich. Immerhin habe ich 50 Monate Hochschulzeit auf meinem Rentenkonto.

Was ist denn nun mit der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, Schul- und Hochschulzeiten bei der Rente - wie sie zur Zeit besteht - geworden? Ist diese nun verfassungsgemäß oder nicht? Erst wurde es groß diskutiert und jetzt ist dieses Thema schon seit mehreren Monate tot! Solange kann man dieses Thema nicht einfach totschweigen. Was soll das?
Hallo, erst einmal, da muss ich Ihnen wirklich Recht geben. Es ist nicht ganz hinnehmbar, dass so ein wichtiges, für manchen Versicherten doch höchst bedeutsames Thema fallen gelassen wird. Ich brenne da nämlich auch auf eine Antwort diesbezüglich. Immerhin habe ich 50 Monate Hochschulzeit auf meinem Rentenkonto.
...das erklärt natürlich so einiges....
off-balanceam 18.06.2011 | 19:54
Ja, bleibt abzuwarten. Aber wie lange? Bis die Betoffenen Verstorben sind, damit sich die Angelegenheit selbst erledigt? Bis der Nikolaus der DRV ein paar Säcke Geld bringt? Monate, Jahre, Jahrzehnte? Bis die Herren Richter mal Gelegenheit haben die Sache abzuarbeiten? Und so was nennt sich Rechtsstaat! Wohl mehr "Die letzten beissen die Hunde!"
off-balanceam 19.06.2011 | 19:05
KSC schrieb

Ja genau das ist in meinen Augen ein Rechtsstaat:

die gewählten Parlamente erlassen Gesetze - die Verwaltung setzt diese Gesetze um - der Bürger kann dagegen gerichtlich vorgehen - die Gerichte entscheiden.

Was halten Sie für rechtsstaatliches Verfahren?

Und ob bei diesem Thema wirklich "den letzten die Hunde beissen" ist doch reine Ansichtssache - ist wirklich der Akademiker, dessen Studium nicht mehr rentensteigernd bewertet wird, der aber auf Grund seiner Fähigkeiten von 30 bis 65 die Möglichkeit hatte überdurchschnittlich zu verdienen und einzuzahlen, der arme Mensch der nun plötzlich an der Armutsgrenze lebt???

Wie gesagt reine Ansichtssache und letztlich nicht nicht Aufgabe der DRV dies zu entscheiden :)

Lieber KSCler, j e d e r hat die Möglichkeit im Alter von 30 bis 65 Jahre überdurchschnittlich zu verdienen. Nicht nur Akademiker. Man braucht sein Wissen nicht in der Uni erwerben. Die Annahme, daß ein Studium automatisch überdurchschnittliches Einkommen garantiert, ist völlig aus der Luft gegriffen. Der akademische Titel ist sowas wie ein Dr. von und zu Guttenberg. Oder mit einem Adelstitel vergleichbar. Mehr Schein oder Hokuspokus als Wirklichkeit.
KSCam 19.06.2011 | 15:32
Ja genau das ist in meinen Augen ein Rechtsstaat: die gewählten Parlamente erlassen Gesetze - die Verwaltung setzt diese Gesetze um - der Bürger kann dagegen gerichtlich vorgehen - die Gerichte entscheiden. Was halten Sie für rechtsstaatliches Verfahren? Und ob bei diesem Thema wirklich "den letzten die Hunde beissen" ist doch reine Ansichtssache - ist wirklich der Akademiker, dessen Studium nicht mehr rentensteigernd bewertet wird, der aber auf Grund seiner Fähigkeiten von 30 bis 65 die Möglichkeit hatte überdurchschnittlich zu verdienen und einzuzahlen, der arme Mensch der nun plötzlich an der Armutsgrenze lebt??? Wie gesagt reine Ansichtssache und letztlich nicht nicht Aufgabe der DRV dies zu entscheiden :)
off-balanceam 19.06.2011 | 19:13
ach ja, und nicht zu vergessen: der akademische Titel ist allenfalls ein plus-Punkt, genauso wie eine hübsche, junge Frau oder ein stattlicher junger Mann auch im Berufsleben Vorteile haben. Der eine hat vielleicht einen guten Draht zu einem bekannten Politker und findet daher leichter einen guten Job. Der andere hat vielleicht ein gutes Fachwissen. Sollte ich mich jetzt als alter Mann beklagen, daß Frauen mit gutem Aussehen im Alter von 20 bis 35 Jahre bessere Verdienstmöglichkeiten haben, weil diese sich "Hochbumsen" können? Also manche leben wirklich hinterm Mond!
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