Vor dem Bundessozialgericht sind mehrere Verfahren bzgl. der Bewertung von Schul- und Hochschulzeiten anhängig. Der Ausgang dieser Verfahren sowie die genauen Inhalte der Entscheidung bleibt abzuwarten. Bis dahin verbleibt es bei der derzeitigen Nichtbewertung schulischer Ausbildungszeiten bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2009.
ach ja, und nicht zu vergessen: der akademische Titel ist allenfalls ein plus-Punkt, genauso wie eine hübsche, junge Frau oder ein stattlicher junger Mann auch im Berufsleben Vorteile haben. Der eine hat vielleicht einen guten Draht zu einem bekannten Politker und findet daher leichter einen guten Job. Der andere hat vielleicht ein gutes Fachwissen.
Sollte ich mich jetzt als alter Mann beklagen, daß Frauen mit gutem Aussehen im Alter von 20 bis 35 Jahre bessere Verdienstmöglichkeiten haben, weil diese sich "Hochbumsen" können?
Also manche leben wirklich hinterm Mond!
Hallo, erst einmal,
da muss ich Ihnen wirklich Recht geben. Es ist nicht ganz hinnehmbar, dass so ein wichtiges, für manchen Versicherten doch höchst bedeutsames Thema fallen gelassen wird. Ich brenne da nämlich auch auf eine Antwort diesbezüglich. Immerhin habe ich 50 Monate Hochschulzeit auf meinem Rentenkonto.
...das erklärt natürlich so einiges....Was ist denn nun mit der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, Schul- und Hochschulzeiten bei der Rente - wie sie zur Zeit besteht - geworden? Ist diese nun verfassungsgemäß oder nicht? Erst wurde es groß diskutiert und jetzt ist dieses Thema schon seit mehreren Monate tot! Solange kann man dieses Thema nicht einfach totschweigen. Was soll das?Hallo, erst einmal, da muss ich Ihnen wirklich Recht geben. Es ist nicht ganz hinnehmbar, dass so ein wichtiges, für manchen Versicherten doch höchst bedeutsames Thema fallen gelassen wird. Ich brenne da nämlich auch auf eine Antwort diesbezüglich. Immerhin habe ich 50 Monate Hochschulzeit auf meinem Rentenkonto.
Ja genau das ist in meinen Augen ein Rechtsstaat:
die gewählten Parlamente erlassen Gesetze - die Verwaltung setzt diese Gesetze um - der Bürger kann dagegen gerichtlich vorgehen - die Gerichte entscheiden.
Was halten Sie für rechtsstaatliches Verfahren?
Und ob bei diesem Thema wirklich "den letzten die Hunde beissen" ist doch reine Ansichtssache - ist wirklich der Akademiker, dessen Studium nicht mehr rentensteigernd bewertet wird, der aber auf Grund seiner Fähigkeiten von 30 bis 65 die Möglichkeit hatte überdurchschnittlich zu verdienen und einzuzahlen, der arme Mensch der nun plötzlich an der Armutsgrenze lebt???
Wie gesagt reine Ansichtssache und letztlich nicht nicht Aufgabe der DRV dies zu entscheiden :)
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