Hallo Eva-Maria,
für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU sowie für die Bürger von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt das Europarecht. Dieses sorgt dafür, dass deutsche und (hier) italienische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Sie sollten daher unbedingt bei Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger angeben, wenn Sie in Italien Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Gleiches gilt umgekehrt für den italienischen Rentenversicherungsträger.
Zu den Auswirkungen des Europarechts ist grundsätzlich folgendes zu sagen:
Jeder Träger - sowohl der italienische, als auch der deutsche Rentenversicherungsträger - prüft zunächst für sich allein nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften, ob und welche Beiträge und Zeiten angerechnet werden können.
Anschließend prüft jeder Versicherungsträger, ob die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind. Da die Voraussetzungen für Rentenansprüche in beiden Vertragsstaaten unterschiedlich sind, ist es möglich, dass nur in dem einen oder nur in dem anderen oder aber in beiden Staaten gleichzeitig einen Rentenanspruch besteht.
Die deutsche Rente wird allerdings nur aus den deutschen Versicherungszeiten und nach deutschen Rechtsvorschriften berechnet. Italienische Beiträge beeinflussen die Höhe der deutschen Rente nicht.
Der italienische Versicherungsträger zahlt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach italienischem Recht erfüllt sind, aus den italienischen Zeiten eine eigene Rente. Bei dieser beeinflussen wiederum die deutschen Zeiten nicht die Rentenhöhe.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Broschüre „Meine Zeit in Italien - Arbeit und Rente europaweit“ sowie in der Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_italien.pdf?__blob=publicationFile&v=1
und
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=1
herunterladen können.
Als Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung im Verhältnis zu Italien stehen - je nach Versicherungszweig - die DRV Schwaben, DRV Bund und die DRV Knappschaft-Bahn-See zur Verfügung. Kontaktdaten und weitere allgemeine Informationen finden Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Italien/Italien_deutsch/Inhaltsseite_Italien_deutsch.html