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Experten-Antwort

Anerkennung von in Deutschland generierten Wartezeiten und Rente mit 63 in Italien

von Eva-Maria20.01.2023 | 16:23
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte zwei Fragen an die Experten dieses Forums: Werden in Deutschland generierte Kindererziehungszeiten und Ausbildungszeiten bei der italienischen Rentenberechnung als Wartezeit angerechnet und kann ich in Italien mit 63 eine vorgezogene Rente beantragen? Ich bin 56 und laut deutscher Rentenberechnung sind in Deutschland bei mir die 35 Jahre Wartezeit für langjährig Versicherte erfüllt, davon sind allerdings nur ca. 12 Jahre durch Pflichtbeiträge in Arbeitsverhältnissen abgedeckt, die übrigen Jahre sind angerechnete Jahre durch Kindererziehung, geringfügige versicherungsfreie Beschäftigungszeiten und Ausbildungszeiten. Ich möchte in diesem Jahr nach Italien ziehen und wollte dort eigentlich noch bis 63 arbeiten und dann in den vorzeitigen Ruhestand gehen. In Italien muss man aber mindestens 20 Jahre gearbeitet haben, dort gelten ja Erziehungs- und Ausbildungszeiten nicht zu den Wartezeiten. Nach italienischer Berechnung würden bei mir also ja noch 8 Arbeitsjahre fehlen, um eine italienische Rente zu bekommen. Stimmt das, oder werden in diesem Fall dann auch die deutschen Ausbildungszeiten und Erziehungszeiten bei der Wartezeitberechnung (bei den erforderlichen 20 Arbeitsjahren) mit berücksichtigt? Und kann ich mit 63 die (deutsche) Rente beantragen, auch wenn in Italien das eigentlich noch nicht mit 63 möglich ist? Kann mir hier im Forum jemand evtl. dazu eine Auskunft geben, wie das rentenrechtlich gehandhabt wird? Im Voraus vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva-Maria,

für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU sowie für die Bürger von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt das Europarecht. Dieses sorgt dafür, dass deutsche und (hier) italienische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvorausset­zungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Sie sollten daher unbedingt bei Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger angeben, wenn Sie in Italien Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Gleiches gilt umgekehrt für den italienischen Rentenversicherungsträger.

Zu den Auswirkungen des Europarechts ist grundsätzlich folgendes zu sagen:

Jeder Träger - sowohl der italienische, als auch der deutsche Rentenversicherungsträger - prüft zunächst für sich allein nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften, ob und welche Beiträge und Zeiten angerechnet werden können.

Anschließend prüft jeder Versiche­rungsträger, ob die Voraussetzungen für einen Renten­anspruch erfüllt sind. Da die Voraussetzungen für Rentenansprüche in beiden Vertragsstaaten unterschied­lich sind, ist es möglich, dass nur in dem einen oder nur in dem anderen oder aber in beiden Staaten gleich­zeitig einen Rentenanspruch besteht.

Die deutsche Rente wird allerdings nur aus den deutschen Ver­sicherungszeiten und nach deutschen Rechtsvor­schriften berechnet. Italienische Beiträge beeinflussen die Höhe der deutschen Rente nicht.

Der italienische Versicherungsträger zahlt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach italienischem Recht erfüllt sind, aus den italienischen Zeiten eine eigene Rente. Bei dieser beeinflussen wiederum die deutschen Zeiten nicht die Rentenhöhe.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in der Broschüre „Meine Zeit in Italien - Arbeit und Rente europaweit“ sowie in der Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_italien.pdf?__blob=publicationFile&v=1

und

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=1

herunterladen können.

Als Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung im Verhältnis zu Italien stehen - je nach Versicherungszweig - die DRV Schwaben, DRV Bund und die DRV Knappschaft-Bahn-See zur Verfügung. Kontaktdaten und weitere allgemeine Informationen finden Sie unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Italien/Italien_deutsch/Inhaltsseite_Italien_deutsch.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Königam 20.01.2023 | 16:32
Was die Voraussetzungen für eine italienische Rente angeht, sollten Sie sich an den italienischen Rententräger wenden, da werden Sie hier im Forum auch vom Experten keine konkrete Antwort bekommen.
Eva-Mariaam 24.01.2023 | 05:54
Vielen Dank für die Auskunft!
Deutsche Rentenversicherung
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