Guten Tag,
zunächst einmal sind gerichtliche Entscheidungen in der Regel Einzelfallentscheidungen, denen ein konkreter, einzelfallspezifischer Sachverhalt zu Grunde liegt. Das bedeutet, dass das von Ihnen angeführte Urteil möglicherweise in Ihrem Fall nicht einschlägig wäre.
Ein Urteil stellt auch keine gesetzliche Regelung dar, sondern lediglich eine Rechtsauslegung.
Inwieweit das von Ihnen genannte Urteil auf Ihren Fall tatsächlich anwendbar ist, Sie also dieselben Tatbestandsvoraussetzungen erfüllen, wie die dortige Klägerin aus Österreich (z.B. außer den Kinderziehungszeiten ausschließlich österreichische Versicherungszeiten) kann hier nicht nachvollzogen werden.
Darüber entscheidet letztendlich die für Sie zuständige Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.
Sollte Ihr Antrag erneut abgelehnt werden, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, und bei einem ebenfalls abschlägigen Widerspruchsbescheid dann den Klageweg bei den Sozialgerichten beschreiten. Bitte beachten Sie dazu die in den Bescheiden enthaltenen Rechtsmittelbelehrungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam