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Experten-Antwort

Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Nich-EU-Ausland

von Angestelltem im Nicht- EU-Ausland01.04.2016 | 18:11
1711 Ansichten
5 Antworten

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Werden Kindererziehungszeiten im Nicht-EU-Ausland (hier VR China) von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt? - Ich wurde von Deutschland für mehrere Jahre nach China abgeordnet. - der Bezug zur deutschen Arbeitswelt blieb durch mein (=Ehegatte) eigenes Beschäftigungsverhältnis erhalten - Für die Zeit in China wurden durch den deutschen Arbeitgeber die Pflichtbeiträge abgeführt (d.h. schon vor der Geburt der Kinder) - meine Frau (Mutter der Kinder) erzog die Kinder. Sie erhielt die dt. Staatsbürgerschaft als das erste Kind schon 5 Jahre war Frage: wird die Kindererziehungszeit anerkannt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zeiten sollten mit dem Vordruck V0800 beantragt werden. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird dann die Anerkennung entsprechend prüfen.

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4 Antworten

W*lfgangam 01.04.2016 | 18:54
Hallo Angestelltem im Nicht- EU-Ausland, wahrscheinlich ja. Durch Abordnung und/oder weitere Beziehung zur DRV. Im Vordruck V0800 finden Sie unter Ziff. 5 die passenden Fragen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Falls nicht vorhanden, schon mal Unterlagen vom Arbeitgeber über die Abordnung beschaffen. Gruß w.
ghjfam 01.04.2016 | 20:07
1. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. 2. Wenn die Mutter das Kind überwiegend erzogen hat, im Ausland, ohne Bezug zur deutschen Rentenversicherung, dann besteht kein Anspruch auf Kindererziehungszeiten.
W*lfgangam 01.04.2016 | 21:21
zu 1. richtig zu 2. dann gebe es die gleichgestellte Auslandserziehung nicht,'abgeleitet' vom Ehegatten: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… dürfte die Lösung bringen, hier Ziff. 6 ff. Gruß w.
W*lfgangam 04.04.2016 | 19:45
Nachgefragt: was ist den heute (wieder mal) los - Kindergeburtstag statt _Experten_/Fachantwort? ;-) Gruß w.
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