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Anerkennung von Zeiten

von ardan26.03.2007 | 20:49
1645 Ansichten
3 Antworten

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Von der Krankenkasse werden Beitragzeiten auf einem Handzettel aus 1965 bestätigt.Keine weiteren Unterlagen vorhanden DRV Bund lehnt Zeiten ab.Was tun????

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zunächst rate ich Ihnen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, um das Verfahren offen zu halten. Ansonsten wären natürlich weitere Unterlagen (siehe Beitrag von "Unbekannt") sehr hilfreich. Eine Ferndiagnose zum Beweiswert des "Handzettels" der Krankenkasse aus dem Jahr 1965 kann nicht erfolgen.

2 Antworten

Unbekanntam 26.03.2007 | 21:38
Hallo, grundsätzlich werden Beitragszeiten nur anerkannt, wenn Sie glaubhaft gemacht oder nachgewiesen sind. Aus der Ferne ist es sehr schwer was zu diesem Papier zu sagen. Grundsätzlich muss die damalige Krankenkasse bescheinigen, dass sie Beiträge zur Rentenversicherung erhalten hat. Es reicht nicht aus, wenn die Krankenkasse nur bescheinigen kann, dass man die Krankenkassenbeiträge erhalten hat, da sich schließlich auch die Rentenversicherung finanzieren muss. Gehen Sie mit diesem Papier zu Ihrer Krankenkasse und bitten Sie um schriftliche Bestätigung, dass die Beiträge zur Rentenversicherung damals die Krankenkasse erhalten hat. Es wird aber sehr schwer, weil das schon über 30 Jahre her ist. Als weitere Möglichkeit bleibt Ihnen nur der Arbeitgeber, sofern es Ihn noch gibt. Sofern Sie noch irgendwelche Gehaltszettel von damals auffinden können, wäre das sicherlich auch hilfreich. Im schlimmsten Fall bleibt es bei der Aberkennung dieser Zeit.
Unbekanntam 27.03.2007 | 17:23
Sofern es sich nur um eine Kontenklärung handelt, brauchen Sie nicht unbedingt Widerspruch einlegen. Man kann diese Zeit jederzeit nachprüfen lassen. Sollte es sich jedoch um einen Rentenantrag handeln m-ü-s-s-e-n Sie unbedingt Widerspruch einlegen.
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