Zunächst rate ich Ihnen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, um das Verfahren offen zu halten. Ansonsten wären natürlich weitere Unterlagen (siehe Beitrag von "Unbekannt") sehr hilfreich. Eine Ferndiagnose zum Beweiswert des "Handzettels" der Krankenkasse aus dem Jahr 1965 kann nicht erfolgen.