Hallo Maria,
Sie haben von Ihrer Rentenversicherung eine Begründung erhalten, weshalb das Anerkennungsjahr nicht als Berufsausbildung anerkannt werden konnte.
Es ist so, dass selbst unentgeltliche Praktika versicherungspflichtig waren und das hätte von Ihrem Arbeitgeber gemeldet werden müssen.
Das scheint nicht passiert zu sein und durch die Verjährung kann daran leider nichts geändert werden.
Falls Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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