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Experten-Antwort

Anerkennungsjahr

von Maria30.06.2025 | 09:15
254 Ansichten
2 Antworten
Ich habe vom 01.05.1981 bis 30.04.1982 nach meiner Fachschulausbildung zu Familienpflegerin das Anerkennungjahr ohne Gehalt gemacht. Das Anerkennungsjahr ist ja Teil der Ausbildung, wird aber nicht von der Rentenversicherung anerkannt. Es wurde mir mitgeteilt, daß für Praktikumszeiten eine Versicherungspflichtig bestand ,sodass Pflichtbeiträge zu entrichten waren. Meiner Meinung nach ist das Anerkennungsjahr Teil der Ausbildung, auch wenn ich damals leider kein Gehalt bekam. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder einen Rat , was ich machen kann? Ein Widerspruch der Rentenversicherung wurde bereits abgelehnt !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.06.2025 | 11:32

Hallo Maria,

 

Sie haben von Ihrer Rentenversicherung eine Begründung erhalten, weshalb das Anerkennungsjahr nicht als Berufsausbildung anerkannt werden konnte.

 

Es ist so, dass selbst unentgeltliche Praktika versicherungspflichtig waren und das hätte von Ihrem Arbeitgeber gemeldet werden müssen.

 

Das scheint nicht passiert zu sein und durch die Verjährung kann daran leider nichts geändert werden.

 

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsträger.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

1 Antworten

Schadeam 30.06.2025 | 09:24
Wenn vor über 40 Jahren trotz Versicherungspflicht nichts gezahlt wurde, haben Sie aus heutiger Sicht einfach Pech gehabt. Das ist längst verjährt und es gibt auch keine Vorschrift nach der Ihnen das "geschenkt" wird. Da wird auch eine Klage gegen den abgelehnten widerspruch nichts nützen.
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