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Experten-Antwort

Anerkennungszeiten für Fachschulstudium

von Klara27.08.2022 | 13:25
451 Ansichten
3 Antworten
Hallo und einen guten Tag, ich habe in der DDR einen Fachschulabschluss zur Bibliothekarin absolviert. Auf dem Zeugnis steht auf der 1. Seite hat vom 1.9.1983 bis 31.8.1986 an der Fachschule...studiert, den Fachschulabschluss mit dem Gesamtprädikat erworben und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Bibliothekar zu führen. Dann werden die Noten aufgeführt. Unterschrieben wurde das Zeugnis dann auf der 2. Seite Leipzig, den 21.7.1986 vom Direktor und Abteilungsleiter. Mein nachfolgendes Arbeitsverhältnis begann am 01.09.1986. Das war in der DDR üblich. Bis zum 31.08.1986 galt ich als Studentin. Der Versicherungsverlauf zum Versicherungskonto wird nun nur die Zeit vom 01.09.1983-21.07.1986 mit 35 Monaten ohne Entgelt anerkannt. Wenn gar kein früherer Arbeitsbeginn möglich war, weil ich bis zum 31.08.1986 Studentin war, müsste doch die volle Zeit anerkannt werden. Können Sie hierzu eine Aussage machen? Vielen Dank im voraus und viele Grüße!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2022 | 15:46

Hallo Klara,

Ende der Fachschulausbildung ist regelmäßig der Tag, der die Fachschulausbildung abschließenden Prüfung.

Dieses Datum sollte sich aus Ihrem Zeugnis ergeben und mit dem Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers übereinstimmen.

Dies gilt unabhängig davon wann im Anschluss an die Fachschulausbildung eine Arbeitsaufnahme möglich war.

2 Antworten

Abschlägeam 27.08.2022 | 13:45
Hier schon mal ein bisschen 'Lektüre' - folgen Sie ggfs. den dort weiterführenden Links, um Ihre individuellen Besonderheiten auch abzuklären: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Es kommen aber sicherlich noch weitere Rückmeldungen dazu bzw. dann am Montag eine 'Experten-Antwort' Ein schönes Wochenende!
W°lfgangam 27.08.2022 | 15:12
Hallo Klara, Fachschule ist eine rein schulische Ausbildung - regelmäßig in Vollzeit - in der keine Entgelte von der Ausbildungsstätte gezahlt worden sind (anderes, als bei der klassischen Lehrzeit). Deswegen können in Ihrem Versicherungsverlauf in dieser Zeit auch keine 'Entgelte' drin stehen. Diese Zeit wird daher pauschal mit Entgeltpunkten (EP) bewertet, was im übertragenen Sinne ein erzieltes Entgelt wäre. 75 % des damaligen Durchschnittseinkommens können dabei rausspringen = 0,75 EP/Jahr. Gruß w.
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