Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anerkennungszeiten für Fachschulstudium

von Klara27.08.2022 | 13:25
462 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und einen guten Tag, ich habe in der DDR einen Fachschulabschluss zur Bibliothekarin absolviert. Auf dem Zeugnis steht auf der 1. Seite hat vom 1.9.1983 bis 31.8.1986 an der Fachschule...studiert, den Fachschulabschluss mit dem Gesamtprädikat erworben und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Bibliothekar zu führen. Dann werden die Noten aufgeführt. Unterschrieben wurde das Zeugnis dann auf der 2. Seite Leipzig, den 21.7.1986 vom Direktor und Abteilungsleiter. Mein nachfolgendes Arbeitsverhältnis begann am 01.09.1986. Das war in der DDR üblich. Bis zum 31.08.1986 galt ich als Studentin. Der Versicherungsverlauf zum Versicherungskonto wird nun nur die Zeit vom 01.09.1983-21.07.1986 mit 35 Monaten ohne Entgelt anerkannt. Wenn gar kein früherer Arbeitsbeginn möglich war, weil ich bis zum 31.08.1986 Studentin war, müsste doch die volle Zeit anerkannt werden. Können Sie hierzu eine Aussage machen? Vielen Dank im voraus und viele Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klara,

Ende der Fachschulausbildung ist regelmäßig der Tag, der die Fachschulausbildung abschließenden Prüfung.

Dieses Datum sollte sich aus Ihrem Zeugnis ergeben und mit dem Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers übereinstimmen.

Dies gilt unabhängig davon wann im Anschluss an die Fachschulausbildung eine Arbeitsaufnahme möglich war.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Abschlägeam 27.08.2022 | 13:45
Hier schon mal ein bisschen 'Lektüre' - folgen Sie ggfs. den dort weiterführenden Links, um Ihre individuellen Besonderheiten auch abzuklären: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Es kommen aber sicherlich noch weitere Rückmeldungen dazu bzw. dann am Montag eine 'Experten-Antwort' Ein schönes Wochenende!
W°lfgangam 27.08.2022 | 15:12
Hallo Klara, Fachschule ist eine rein schulische Ausbildung - regelmäßig in Vollzeit - in der keine Entgelte von der Ausbildungsstätte gezahlt worden sind (anderes, als bei der klassischen Lehrzeit). Deswegen können in Ihrem Versicherungsverlauf in dieser Zeit auch keine 'Entgelte' drin stehen. Diese Zeit wird daher pauschal mit Entgeltpunkten (EP) bewertet, was im übertragenen Sinne ein erzieltes Entgelt wäre. 75 % des damaligen Durchschnittseinkommens können dabei rausspringen = 0,75 EP/Jahr. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026