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Experten-Antwort

Anforderung Befundbericht

von FrauSam08.03.2013 | 16:24
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forenleser, momentan befinde ich mich im Verlängerungsverfahren meiner vollen Erwerbsminderungsrente. Es ist die zweite Verlängerung seit 2007. Als ich die Unterlagen von der DRV Bund bekommen habe, war ein amtlicher Befundbericht dabei, der von meinem Hausarzt ausgefüllt wurde. Es lagen diesem sämtliche Berichte meiner behandelnden Ärzte bei. Zusammen mit dem Antrag habe ich alles zur DRV Bund geschickt. Nun bekomme ich heute die Aufforderung, erneut von einem meiner Fachärzte einen Befundbericht einzureichen. Der Bericht, den mein Hausarzt mitgeschickt hat, ist von Januar 2013. Geht es hier nur um die Angaben meiner Beschwerden in einem amtlichen Vordruck oder wie ist dieses zu verstehen?? Für Antworten bin ich dankbar. FrauSam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger, der den Befundbericht angefordert hat, kann Ihnen hierzu näheres mitteilen.

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14 Antworten

KSCam 08.03.2013 | 16:49
Glauben Sie ernsthaft, dass irgendjemand im Forum dies wissen kann. Diese Frage kann Ihnen wohl nur der oder diejenige beantworten, die den Bericht angefordert hat.
SWam 08.03.2013 | 18:34
Zitat von Kantaro anzeigenausblenden
Das bringt nichts. Die DRV- Bund ist bei sowas sehr eigen. Ich habe das auch gerade durch. Obwohl ich der DRV-Bund vor 2 Wochen einen ganz aktuellen Facharztbericht zugesendet habe, haben die mir gestern erneut eine Aufforderung geschickt ich solle einen neuen Bericht vom gleichen Facharzt senden. Habe ganz fassungslos dort angerufen ob der Bericht nicht ausreichen würde. Worauf mir dann nur recht frech gesagt das man das dann eben so zum ärztlichen Dienst geben würde. Ich solle mich aber dann nicht wundern wenn mein Antrag abgelehnt würde. Aus dem Bericht geht alles relevante hervor. Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Testergebnisse, Konsiluntersuchung, Prognose und zu erwartende Behandlungsdauer. Was wollen die dann noch mehr.
Kantaroam 08.03.2013 | 17:07
Mit Fachärzten sind Ärzte, wie Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Rheumatologe, Psychologen etc. gemeint - Ärzte, die sich auf bestimmte Dinge spezialisiert haben. Eben NICHT der Hausarzt! Ich schätze, die möchten noch einen zusätzlichen Bericht von einem Facharzt. Wenn es keinen Facharzt gibt, würde ich dies einfach erwähnen, und denen eben einen Brief zurücksenden, in dem dies steht. Viel Erfolg.
Sozialröchler?am 08.03.2013 | 22:07
Sie werden doch einen Facharzt von einem Hausarzt unterscheiden können! Wenn der fachärztliche Befundbericht vom medizinischen Sachverständigen der DRV zusätzlich für erforderlich erachtet wird, kann doch hier im Forum niemand beurteilen, ob das tatsächlich notwendig ist.
FrauSamam 08.03.2013 | 22:55
@Sozialröchler natürlich kann ich einen Facharzt von einem Hausarzt unterscheiden!!! Und wenn Sie richtig lesen könnten, hätten Sie gelesen, dass mein Hausarzt einen aktuellen Bericht meines Facharztes (von Januar 2013) beigelegt hat!!
SWam 09.03.2013 | 08:27
Hallo FrauSam, am besten wäre es wenn Sie am Montag mal bei der DRV anrufen würden und fragen was die denn genau wollen. Wenn Sie bei der angegebenen Telefonnummer keinen erreichen, (was in Berlin nicht gerade selten ist) rufen Sie bei der Hotline an. Ich habe von der Dame die Durchwahl vom Vorgesetzten bekommen. Wünsche Ihnen viel Glück.
FrauSamam 09.03.2013 | 11:08
Hallo SW, vielen Dank für Ihre Antwort.... das werde ich auf alle Fälle am Montag erledigen. Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und ebenfalls viel Erfolg bei Ihrem Antrag. FrauSam
Lechleitneram 09.03.2013 | 11:18
Leute . Ihr begreift es wohl nie... " Was wollen die dann noch mehr. " Die RV will einen Befundbericht auf dem RV eigenem Formular " ärztlicher Befundbericht " und keinen vom Facharzt selbst verfassten und formuliierten Bericht. NUR auf dem offiziellen Befundberichtsformular der Rentenversicherung befinden nämlch auch ganz spezielle Fragen zur Erwerbsfähigkeit. Diese Fragen werden durch einen normalen Arztbericht nicht beantwortet !! Darum fordert die Rentenversicherung fast IMMER beim Haus-/Facharzt die Ausfüllung des Befundberichtsformulars Nr. R MED 100. So einfach ist das. Arztberichte nur mit Diagnosen, Therapien und anderen Informationen reichen für den med. Dienstd er RV eben NICHT aus um eine Erwerbsfähigkeit zu beurteilen. Dazu ist zwingend das Befundberichstformular der RV vom Arzt auszufüllen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
SWam 09.03.2013 | 12:17
Zitat von Lechleitner anzeigenausblenden
Das ist ja alles schön und gut. FrauSam hat diesen Befundbericht ausfüllen lassen. Der Arzt hat sämtliche Facharztberichte usw. der DRV überlassen. Das ist ja ein netter Link aber den sollte man auch genau lesen denn dort steht: "Aus Vereinfachungsgründen können Sie uns alternativ zum Befundbericht auch Kopien der Ihnen vorliegenden ärztlichen Befunde (Epikrisen bzw. Gutachten) übersenden. In diesem Fall vergüten wir Ihnen bis 10 Kopien 7,20 EUR, darüber hinaus 14,40 EUR inklusive Porto." Da fragt man sich dann wirklich was die noch wollen.
Lechleitneram 09.03.2013 | 12:48
" Als ich die Unterlagen von der DRV Bund bekommen habe, war ein amtlicher Befundbericht dabei, der von meinem Hausarzt ausgefüllt wurde. Es lagen diesem sämtliche Berichte meiner behandelnden Ärzte bei. Zusammen mit dem Antrag habe ich alles zur DRV Bund geschickt." Ja eben nicht ! Nur der Hausarzt hat den " amtlichen Befundbrericht " ausgefüllt, aber eben nicht der behandelnde Facharzt. Es ist üblich das zuerst mal der Hausarzt um einen Befundbericht gebeten wird damit sich der med. Dienst der RV erstmal einen groben Überblick verschaffen kann welche Erkrankung(en) überhaupt vorliegen und welche Fachärzte diese behandeln, um dann im nächsten Schritt den - für die schwerwiegenste Erkrankung bezüglich der EM - zuständigen Facharzt noch ebenfalls zusätzlich um genau so einen Berciht zu bitten. Und genau das macht die RV jetzt und nix anderes. Wo ist und oder sieht da jemand eigentlich ein Problem ?? Man kann auch die Pferde scheu machen ohne Grund. Die RV bestimmt nun mal was wo angefordert und welches Formular auszufüllen ist, damit es zur Entscheidung über eine Rente auch wirklich relevant ist. Wer die Musike bezahlt kann auch bestimmen welche Lieder gespielt werden. Ja und diese Alternative ist recht neu ( gab es bis kurzem so nicht ). Besser ist aber immer den ausführlichen Befundbericht vom Arzt ausfüllen zu lassen ( die haben aber oft keinen Bock darauf wegen den schlappen 27€ die die dafür bekommen .. ) , weil dieser eben wertvoller und aussagekräftiger die Fragen zur Erwerbsfähigkeit beantwort. Ist das denn so schwer zu verstehen ?
Lechleitneram 09.03.2013 | 12:54
Ziwischen " Vereinfachungsgründen " mit nur dem Beilegen von Unterlagen ( die event. dann nicht verwendbar sind ) und relevaten " Entscheidungsgründen " nämlich dem ausführlichen und dettailiterem ärztlichen Befundbericht besteht eben ein himmelweiter Unterschied ! Das einfache ist meist nciht das beste um eine Entscheidung treeefn zu können - vor allem im Sinne des Rentenantragstellers.
FrauSamam 09.03.2013 | 22:37
@ Lechleitner Vielen Dank für Ihre Erklärung... das kann ich auch nachvollziehen. Ich war halt sehr verunsichert. Beziehe jetzt seit 6 Jahren die Erwerbsminderungrente und mein Gesundheitszustand hat sich eher verschlechtert. Natürlich werde ich den nun geforderten Bericht schnellstmöglich erstellen lassen. Frau Sam
FrauSamam 09.03.2013 | 22:37
@ Lechleitner Vielen Dank für Ihre Erklärung... das kann ich auch nachvollziehen. Ich war halt sehr verunsichert. Beziehe jetzt seit 6 Jahren die Erwerbsminderungrente und mein Gesundheitszustand hat sich eher verschlechtert. Natürlich werde ich den nun geforderten Bericht schnellstmöglich erstellen lassen. Frau Sam
Lechleitneram 10.03.2013 | 10:12
Stellen Sie sich zumindest geistig auch darauf ein, das man Sie womöglich nach dem Befundbericht ihres Facharztes sogar noch zu einem Gutahcter schicken KÖNNTE. Auch das Szenario - 1. ärztlicher Befundbericht Hausarzt 2. ärztlicher Befundbericht Facharzt und 3. dann zum Gutachter ist nicht unüblich und kommt vor. Natürlich je nach Einzelfall und med. Faktenlage. Aber vielleicht reichen ja auch die beiden ärztlichen Befundberichte irher Ärzte aus.
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