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Experten-Antwort

Anforderung eines Versicherungsverlaufs trotz laufendem Bezug eines Altersruhegeldes

von Habe mich unbeliebt gemacht29.03.2023 | 20:10
121 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 12/2019 beziehe ich ein ARG für langjährig Versicherte. In der Zeit bis einschließlich 9/2022 (Erreichen der Regelaltersgrenze - bin 11/1956 geboren) habe ich freiwillige Beiträge entrichtet. Die Zahlung der Beiträge erfolgte -je nach meiner Kassenlage- monatlich in unterschiedlicher Höhe. Die von der DRV versprochenen Beitragsbescheinigungen sind mir teilweise nicht -oder nur unvollständig- übersandt worden. Aus den mir vorliegenden Bescheinigungen kann ich jedoch entnehmen, daß die Beiträge betrags- und damit auch zeitmässig -anders als von mir gewünscht- verbucht worden sind. Im Januar 2023 habe ich nun einen Bescheid über die Beendigung der freiwilligen Versicherung erhalten in dem gleichzeitig ein Beitrag für Oktober 2022 beanstandet wurde, da dieser nach Erreichen der Regelaltersgrenze entrichtet worden sei. Der letzte von mir gezahlte Beitrag ist jedoch -laut Überweisungsträger- eindeutig für 9/2022 und nicht für 10/2022 entrichtet worden. Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt, da auf den Überweisungsträgern jeweils eindeutig Monat und Jahr der Entrichtung von mir angegeben worden ist. Im Widerspruchsschreiben habe ich die korrekte zeit- als auch betragsmässige Verbuchung der Beiträge verlangt und der Beanstandung widersprochen. Frage: Da die DRV auf schriftliche Anforderungen leider nicht reagiert, ist es möglich, bei einer A u.B.-Stelle sich einen Versicherungsverlauf ausdrucken zu lassen, damit ich überhaupt nachvollziehen kann, wie die freiwilligen Beiträge der Jahre 2020 bis 2022 überhaupt verbucht worden sind. Dieses erspart der DRV ggf. ein weiteres Widerspruchsverfahren, nämlich dann, wenn irgend wann einmal der längst überfällige Bescheid über die Neuberechnung meines Altersruhegeldes ab 10/2022 mir endlich vorliegt. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Habe mich unbeliebt gemacht,

wie bereits von den anderen Nutzern geschrieben:

Grundsätzlich können Sie einen entsprechenden Versicherungsverlauf bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle anfordern. Ob die Kollegen Ihnen diesen aufgrund des aktuell laufenden Widerspruchsverfahrens sowie der Neuberechnung auch ausstellen können, können wir an dieser Stelle nicht abschätzen.

Wir empfehlen Ihnen, die Entscheidung über den Widerspruch abzuwarten und dann zu prüfen, ob alle gezahlten Beiträge korrekt berücksichtigt wurden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

DRVam 29.03.2023 | 20:44
Zitat von Habe mich unbeliebt gemacht anzeigenausblenden
Sind Sie senil, dass Sie Ihren Beitrag und die Expertenantwort vom 27.03 schon verdrängt haben? Warten Sie doch die Entscheidung über Ihren Widerspruch ab, den Sie ja nach Ihren eigenen Angaben schon eingereicht haben oder haben Sie das auch schon vergessen?
Unbeachtet Ihres unverschämten Kommentars ist es für eine weitere Ergänzung meines Widerspruchs -oder aber ggf. für eine notwendig werdende Klage- von Vorteil, wenn ich schon jetzt detailliert nachvollziehen könnte, ob und wie die jeweiligen Beiträge der Jahre 2020 bis 2022 verbucht worden sind. Es ist ja durchaus möglich, daß durch das hin und her buchen, von mir gezahlte Beiträge gar nicht verbucht worden sind.
Es kann sein, dass Ihr Konto aufgrund des laufenden Widerspruchs gesperrt oder noch nicht aktualisiert ist und dann kann Ihnen auch eine Auskunfts- und Beratungsstelle nicht weiterhelfen. Versuch macht klug, aber mehr als dass Sie dann nicht klüger sind als jetzt, kann ja nicht passieren.
Habe mich unbeliebt gemachtam 29.03.2023 | 20:36
Unbeachtet Ihres unverschämten Kommentars ist es für eine weitere Ergänzung meines Widerspruchs -oder aber ggf. für eine notwendig werdende Klage- von Vorteil, wenn ich schon jetzt detailliert nachvollziehen könnte, ob und wie die jeweiligen Beiträge der Jahre 2020 bis 2022 verbucht worden sind. Es ist ja durchaus möglich, daß durch das hin und her buchen, von mir gezahlte Beiträge gar nicht verbucht worden sind.
Habe mich unbeliebt gemachtam 29.03.2023 | 20:58
Es kann sein, dass Ihr Konto aufgrund des laufenden Widerspruchs gesperrt oder noch nicht aktualisiert ist und dann kann Ihnen auch eine Auskunfts- und Beratungsstelle nicht weiterhelfen. Versuch macht klug, aber mehr als dass Sie dann nicht klüger sind als jetzt, kann ja nicht passieren.
----/---- Danke, das klingt schlüssig. Ich werde dann doch besser den Ausgang des W-Verfahrens abwarten und nicht in der A.u.B.-Stelle vorsprechen. Die 3-Montsfrist für die Bearbeitung des Widerspruchs läuft aber bald ab. Dann geht es ggf. eben in die nächste Runde.
KSCam 29.03.2023 | 21:05
Wenn Sie gegen einen Bescheid von Januar 2023 Widerspruch eingelegt haben, wäre es eine Sensation wenn darüber bereits entschieden wäre. Da ist heute jede Aktivität vielleicht zu früh. Und ob die Kollegen im Beratungsdienst den Vorgang einsehen können, ist fraglich. Sind Sie beispielsweise bei der DRV Bund versichert sieht der Berater in BW nur die im Konto gespeicherten Beiträge, hat aber keinen Einblick in die Berliner Akte und kann möglicherweise gar nicht viel sagen außer „komm wieder wenn der Widerspruch entschieden ist“. Bei seiner DRV BW hätte er Einblick in die digitalisierte Akte und könnte da rein schauen. aber auch der wird nicht den Fall prüfen, weil das die Sachbearbeitung eh tun wird. Ich rate zur Geduld, die Rente läuft ja und die Ungereimtheiten klären sich hoffentlich im Widerspruchsbescheid. PS Sie sind nicht der einzige Kunde und manches dauert eben…
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