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Experten-Antwort

Anforderung Gutachten

von Peter1112.09.2017 | 10:00
535 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie fordere ich ein Gutachten, welches im Auftrag der Rentenversicherung erstellt wurde, an? Die Arztpraxis in der dieses erstellt wurde, möchte mir dieses nicht aushändigen. Haben die Mitarbeiter in den Zweigstellen der Rentenversicherung Zugriff darauf, wenn ich dort persönlich hin gehe? Benötige dieses ziemlich dringend und denke, dass eine schriftliche Beantragung sehr lange dauern würde. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter11,

bitte setzen Sie sich mit der Sachbearbeitung der Rentenversicherung in Verbindung und klären ab, ob Sie von dort eine Kopie des Gutachtens erhalten können.

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3 Antworten

???am 12.09.2017 | 10:05
Wenn das Gutachten nicht schon digitalisiert ist, ist es unwahrscheinlich, dass es in der Zweigstelle vorliegt. Ich persönlich würde erst mal bei der Sachbearbeitung anrufen und klären, wie Sie an das Gutachten kommen können.
Xeresam 12.09.2017 | 17:08
Leider nein, das ist "worst case" bezogen auf eine Einsicht. Wenn der Arzt selber das ausschließt, gibt es nahezu keine Chance daran zu kommen. Einzig wenn der Arzt kooperativ ist und Sie mit Ihm selber sprechen und er der Bitte um Freigabe nachkommt. Sonst werden Sie ohne anwaltliche Hilfe nichts erreichen. Das Gutachten geht sonst bei jeglicher Anforderung weder an Sie selber, noch an einen Ihrer Ärzte raus, noch erhalten Sie persönlich Einsicht wenn Sie hingehen. Aber auch mit Anwalt kommt das wohl nur in Frage sofern die Einsicht zwingend benötigt wird um einen Widerspruch zu stellen. So wurde mir das mitgeteilt, selber habe ich keinen Anwalt einschalten können, da die Frist um war bis ich das endlich erfahren habe. Habe selber außer Anwalt komplett alles durch, mein Gutachten liegt und bleibt unter Verschluss egal wer es anfordert, da der Arzt es so angegeben hat. Auch mein Gespräch mit dem Arzt und die Bitte um Freigabe des Gutachtens war nicht erfolgreich, eine Begründung dafür habe ich auch nicht erhalten.
Xeresam 12.09.2017 | 17:17
PS: möglicherweise habe ich das falsch verstanden. Es gibt 2 Varianten, wenn die Praxis das nur nicht aushändigen möchte, können Sie es mit ein bisschen Geschick über die Rentenversicherung anfordern. Die werden erstmal erklären dass das Gutachten Ihnen gehört weil Sie es bezahlt haben etc aber wer hartnäckig bleibt und durchhält bekommt es. Der Arzt kann aber die Einsicht in das Gutachten auch von sich aus ausschließen, ohne Angabe von Gründen. Dann ist genanntes im obigen Post der Fall. Bringen Sie über die Sachbearbeiter*in in Erfahrung was genau von beiden Vorliegt. (hat bei mir fast ein halbes Jahr gedauert bis ich die Auskunft bekam!)
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