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Anforderung Versicherungsunterlagen

von Chris Boerser05.05.2008 | 19:47
1190 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung gelesen, dass ich meine Versicherungsunterlagen online anfordern kann. Erfahre ich bei diesem Onlineantrag auch den Zeitpunkt, mit welchem ich frühestmöglich ohne Abzüge in Rente gehen kann ? Oder muß ich wegen eines "Datums" einen Termin vereinbaren ? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.05.2008 | 11:57

Selbstverständlich können Sie eine Rentenauskunft anfordern. Sicherer wäre es allerdings einen Termin zu vereinbaren. Es gibt zwischenzeitig sechs (!) verschiedene Altersrentenarten mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Aussagen.

Für welchen Zweck brauchen Sie dieses Datum? Bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit könnte dies auf eine besondere Bescheinigung des Rententrägers hinauslaufen, die es bisweilen nur nach erneuter Kontenklärung gibt.

2 Antworten

Peteram 05.05.2008 | 20:51
Nein, Sie fordern online nur die gewünschte Auskufnt an, also zB eine Rentenauskunft. Erst in dieser erfahren Sie die für Sie geltenden Daten. Sie sollten zuvor jedoch einen den Fragebogen zur Prüfung evt. Vertrauensschutztatbestände ausfüllen und einsenden, damit die Auskunft auch wirklich korrekt ist. Bzw sollten Sie Ihr Konto zuvor natürlich geklärt wissen, also evt. Fehlzeiten ergänzen lassen, Berufsausbildung eintragen etc. Dann sollte die Auskunft korrekt sein.
Rosannaam 06.05.2008 | 09:05
Wenn Ihr Versicherungskonto geklärt ist, können Sie auch vorab unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Rentenbeginnrechner unter Eingabe Ihres Geburtsdatums nachsehen, welche Altersrente Sie ab wann mit oder ohne Abschlag in Anspruch nehmen können. Die Voraussetzungen für die Altersrenten mit Vertrauensschutzregelungen sind unter Rente > Rente wegen Alters abrufbar. Nur fehlt leider die AR für BESONDERS LANGJÄHRIG VERSICHERTE! Diese AR wird mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei gezahlt, wenn 45 Pflichtversicherungsjahre zurückgelegt wurden. Diese AR kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. MfG Rosanna. MfG Rosanna.
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