Hallo Lili Buck,
bei einer eigenen Rente (Erwerbsminderungsrente, Altersrente), die vor Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird, gilt grundsätzlich die bereits genannte 400 €-Grenze. Details können Sie den folgenden Broschüren entnehmen:
"Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen"
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/altersrentner__hinzuverdienst.html
"Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen"
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrentner__hinzuverdienen.html
"Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen"
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/hinterbliebener__hinzuverdienst.html