Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anfrage

von Lili Buck01.10.2008 | 07:09
1143 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Man bezieht eine kleine Rente, kann man dazu verdienen, wenn alles rechtens versteuert wurde?Wird das auch alles mit angerechnet 2009? Gruß L.B.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lili Buck,

bei einer eigenen Rente (Erwerbsminderungsrente, Altersrente), die vor Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird, gilt grundsätzlich die bereits genannte 400 €-Grenze. Details können Sie den folgenden Broschüren entnehmen:

"Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/altersrentner__hinzuverdienst.html

"Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrentner__hinzuverdienen.html

"Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/hinterbliebener__hinzuverdienst.html

2 Antworten

-am 01.10.2008 | 07:31
Sofern Sie das Alter für eine Regelaltersrente noch nicht erreicht haben, dürfen Sie max. 400,-€ mtl. dazu verdienen. Bei höherem Hinzuverdienst wird die Rente nur noch als Teilrente oder gar nicht mehr gezahlt. Die genauen Hinzuverdienstgrenzen können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.
Schiko.am 01.10.2008 | 08:46
So ganz kann ich nicht verstehen um was es bei ihnen geht. Haben sie neben einer kleinen rente kein arbeitseinkommen mehr brauchten und brauchen sie ja keine steuer zahlen. Als einzelperson sind als existenzminimum 7.664, für ehe- partner 15.328 vollkommen steuerfrei. Kommt hinzu, bei rentenbeginn 2005 und vorher wurden 50% der bruttorente steuerpflichtig, bei späteren beginn jährlich steigend, bis 2040 die 100 % versteuerung platz greift. Der steuerpflichtige teil der rente vermindert sich nochmals um ca. 10% der bruttorente. Erst dann, wenn die oben genannten beträge überschritten werden fällt steuer an. Als zuverdienst zur rente sind rentenrechtlich 400 euro im monat er- laubt. Sobald aber das 65. lebensjahr überschritten , gilt diese grenze nicht mehr, dies schiebt sich um einen monat hinaus ab geburtsjahrgang 1947 ( verursacht durch das endziel rente mit 67). Für einen 1952 geborenen gilt somit die grenze von 400 bis 65 jahre und sechs monate. Höre gerne wieder von ihnen, wenn sie geburtsjahr, rentenbeginn und bruttobeträge nennen, kann ich feinheiten berechnen-wenn sie dies wünschen. Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026