Sofern Ihre Tochter 5 oder mehr Beitragsjahre hat, hat sie später mal einen Anspruch auf Regelaltersrente. Das ist momentan eindeutig.
Warum die BfA (Deutsche Rentenversicherung Bund) noch nicht geantwortet hat, oder ob die Antwort vielleicht Ihrer Tochter zugesandt wurde, kann ich online nicht beurteilen.
Wenn Sie eine Vollmacht Ihrer Tochter vorlegen, sollte das kein Problem sein, genauso wenn Ihre Tochter selbst eine entsprechende Anfrage formuliert.