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Experten-Antwort

Anfrage über Rente oder Teilzeit

von Christian Hossfeld26.09.2024 | 07:12
231 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit meinen Jahrgang 1963 das Rentenalter noch nicht erreicht , aber ich arbeite schon seit 45 Jahren. Ich denke darüber nach aus gesundheitlichen Gründen mit 63 Jahren vorzeitig und mit Abstrichen in Rente zu gehen. Eine Alternative wäre noch das ich meinen Arbeitgeber bitte meine Arbeitszeiten zu halbieren auf 20 Stunden. Entsprechend wäre dann mein Gehalt angepasst und ich zahle weiter in die Rentenkasse ein. Spricht da was gegen? Ändert sich was bei den Abstrichen oder gibt es noch andere Möglichkeiten außer krankfeiern. Vielen Dank Mit freundlichen Grüssen Christian Hossfeld

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2024 | 08:53

Hallo Herr Hossfeld,

 

in Ihrem Fall würde ich ein persönliches Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle empfehlen. Es gibt viele Möglichkeiten den Zeitraum bis zum Rentenbeginn "kreativ" zu gestalten. Einige Möglichkeiten wurden bereits erwähnt. 

2 Antworten

Vieles ist möglicham 26.09.2024 | 07:39
"Krankfeiern" ist keine Möglichkeit. Da macht Ihnen die Krankenkasse sehr schnell einen Strich durch die Rechnung und die können sehr schnell sehr unangenehmwerden. Auch Arbeitgeber sind beim "Krankfeiern" nicht doof und können zusammen mit dem MD dafür sorgen, dass es mit der erträumten sozialen Hängematte nichts wird. Auch die Agentur für Arbeit ist nicht dumm und schmeißt Ihnen deswegen nicht einfach so dauerhaft und lange ALG1 über den Zaun. Natürlich können Sie in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber auch Teilzeit arbeiten, da hat weder die DRV noch sonst jemand etwas dagegen. An den Aschlägen für eine vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente ändert sich nur etwas, wenn man später in die Altersrente geht. Das ist selbsterklärend. Wenn sie dauerhaft erkrankt sind, können Sie auch eine Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Mit dieser SB können Sie mit 7,2 Prozent weniger (also 2 Jahre früher als bei der "Rente für langjährig Versicherte") in eine Schwerbehindertenrente wechseln. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie auch jederzeit beantragen, wenn Ihre Ärzte entsprechende Befundberichte liefern können und wollen.
ThomasRam 26.09.2024 | 08:15
- Altersteilzeitvertrag (mit Aufstockung) - falls der Arbeitgeber das ermöglicht. - Insolvenz, Standortschließung bzw. betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers mit anschließendem ALG I (und damit verbundenem Bewerbungsdruck) - Aufhebungsvertrag möglichst mit Abfindung und Rentenminderungsausgleich durch AG-Einzahlung in Ihre DRV (bis zu 50% des maximalen Ausgleichsbetrags steuer- und SV-frei, den Rest müssen Sie einzahlen), bei anschließendem ALG I Bezug höchstwahrscheinlich 3 Monate Sperre und 3 Monate zusätzliche Verkürzung der Bezugsdauer - Eine Krankheit haben, die längerfristig arbeitsunfähig macht (Krankengeld) und/ oder (vorgezogene) Schwerbehindertenrente oder Erwerbsminderungsrente - Evtl. können Sie auch kurzfristige Reha-Maßnahmen und Programme der DRV (z.B. RV Fit) nutzen. Fragen Sie Arzt, KV, DRV. - Als Privatier ohne Versicherungspflicht (kein ALG I, kein versicherungspflichtiger Job) dürfen Sie sich freiwillig versichern und beliebige Beträge zwischen Mindest- und Höchstbeitrag einzahlen, um die Rente zu erhöhen, bzw. die dann fehlenden Pflichtbeiträge auszugleichen. Bei der GKV müssen Sie sich freiwillig versichern , wenn Sie sich nicht beim Ehepartner familienversichern können. Die KV-Beiträge richten sich nach Ihrem zu versteuerndem Einkommen incl. Kapitalerträge. Bei reinerTeilzeitarbeit erfolgen logischerweise auch nur entsprechend geringere Beiträge zur RV. Die Abschläge werden nur geringer, wenn Sie später in Rente gehen oder SB- oder Erwerbsminderungsrente beziehen.
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