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Anfrage Rentenversteuerung

von Kurt11.05.2007 | 13:06
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6 Antworten
Hallo Schiko, auf Seite 537 des Forums ist ihre Hilfe zur Steuerberechnung gefragt Thema: Rentenversteuerung vom 04.05.2006 Die Anfrage: Anfrage Rentenversteuerung Beitrag von Helmut Müller, 11.05.2007, 11:05 Uhr Hallo! Mein Name ist Helmut Müller,bin Rentner seit 2000.Mein Frau seit 2001 Bezüge:Rente 1.079 Euro Betriebsrente 326 mit Steuerkarte. Meine Frau: Rente 918 Euro ZVK: 564. Meine Frage an Sie, habe ich Null-Runde,oder komme ich in die Versteuerung. Sonstige Einnamem keine. Mit freundlichen Grüssen Helmut Müller

6 Antworten

Schiko.am 11.05.2007 | 23:06
Gott zum gruße lieber kurt. Mit dem hinweis seite 537 kann ich nicht viel anfangen. Umsomehr mit genannten beträgen. Rechne deswegen wie folgt 1.079, 00 monatlich x 12 12.948 0.918 ,00 monatlich x 12 11.016 0.564, 00 monatlich x 12 6.768, insgeamt 30.732 Mit 50% versteuerung, 15.366,00 zunächst steuerpflichtig. Kommt hinzu: 02.348,00 die betriebsrente von 326 x 12= 3912./.40% versorgungsfreibetrag ------------- insgesamt 17,714,00 abzüglich steuermindender beträge von angenommen 10% 03.073,00 für kranken pflegeversicherungs beitrag. 14,641,00 tatsächlich steuerpflichtig. Es steht ja fest, 15.328 sind als existenzminimum , für den ledigen 7.664 steuer unbelastet. Weitere abzugsbeträge wären, zweimal 102 werbungskosten, 72 sonderausgaben paulschale und , und. Sie können ruhig ohne steuererklärung weiterleben. Sollten aber auch wissen, ledig bis 5.069, verheiratet bis 10.138 sind als vorsorgeaufwendungen absetzbar, nicht nur 3073 bei entsprechendem nachweis. Auch das märchen der abgabe der steuererklärung bis 31.5. 2007 will ich entzaubern. In der tat, wer noch nie eine erklärung einreichte, hat für die erklärung 2006 bis spätestens 31.12. 2008 gelegenheit.Werden die monatlichen 564 als zusatz oder privatrente angerechnet, sind es bei rente mit 65 jahren statt 50 % steuerpflichtig n ur 18%. Mit freundlichen Grüßen
hkham 11.05.2007 | 22:48
Ich nehme an Sie sind verheiratet, dann haben Sie zumindest die Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben, da Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte über 15.329 € liegt. Ob jedoch eine ESt zu zahlen ist richtet sich nach den abziehbaren Sonderausgaben, außergewöhnl. Belastungen und evtl. Steuerminderungen. Sie sollten zumindest fürs erste Mal fundierten steuerlichen Rat einholen.
hkham 11.05.2007 | 23:32
Ich bleibe dabei, holen Sie wenigstens einmal sachkundigen Rat ein. Folgendes ist nämlich zu klären: a) meinen Sie mit "ges. Rente" den Betrag lt. Kontoauszug oder den Betrag vor KV/PPfl-Vers. b) sind Sie in der Krankenvers. freiwillig, privat oder pflichtversichert? c) Wie ist die ZVK tatsächlich anzusetzen. Mit Ertragsanteil oder mit Besteuerungsanteil? d) Ihr Rentenfreibetrag beträgt nicht automatisch 50 %, sondern muss auf Basis der Rentenbezüge des Jahres 2005 errechnet werden. e) bei Rentenempfängern fallen i.d.R. außer Beiträgen zu KV-/PPFlV, Reisekrankenversich, KFZ-, Privat- / Tierhalter-Haftpflichtversicherung, evtl. Unfallversicherung an. Wie hoch der abziehbare Betrag tatsächlich ist, ist eine Frage des Nachweises.
skatam 12.05.2007 | 12:16
sie werden doch nicht unseren allmächtigen SCHIKO und dazu noch einen BAYER, anzweifeln wollen!!!!! der löschmeister des forums wird sie gleich entfernen SCHIKO hat RECHT hat er nicht RECHT hat er trotzdem RECHT.. verstanden... schönen sonntag skat
Schiko.am 12.05.2007 | 15:49
Nachdem kurt an mich fragen stellte fühlte ich mich verpflichtet eine antwort zu geben. Bleibe dabei, sachkundigen rat gab ich bereits, fachkundigen rat kann ich nicht geben. War kein finanzbeamter, erst recht nicht ein steuerberater oder bevollmächtiger. Wir in bayern sagen hierzu“ Da wär ja ein ge- lernter ein „Depp“ wenn er nicht mehr weiß als der laie wie ich einer bin, sicher mit etwas mehr sachkunde als der durchschnittsbürger. Nun zu den einzelnen punkten: a) Das wort gesetzliche rente kam bei mir und auch bei kurt nicht vor. Sicher meinte aber jeder von uns dreien die beträge 1079 und 918 monatlich. Natürlich war mein annahme die bruttorente dies geht ja auch aus meiner darstellung hervor. b) Es macht bei der krankenversicherung wie sie zurecht meinen einen unterschied welche der drei arten zutreffen. Die gutschrift auf konto als nettorente zu bezeichnen wäre verfehlt. Richtig ist, bei pflichtversicherten behält die rentenstelle den hälfteanteil bereits ein und führt den gesamtbetrag an die kasse ab. Umgekehrt bei gesetzlich freiwillig versicherten - vermutlich auch privat versicherten- wird der zuschuß der bruttorente dazugeschlagen und auf konto überwiesen. Die zuständige kasse zieht per lastschrift den ge- samtbeitrag ein. c) Gehe davon aus, ZVK ist keine gesetzliche renten- art, deshalb erfolgt versteuerung nach den jetzt sogar ermässigten satz EA. Je nach alter bei rentenbeginn. Mit 65 jahren 18 statt früher 27, mit 64 jahren 19 statt früher 28%. Habe hier absichtlich 50 % gerechnet, falls die genannten beträge von kurt netto und keine brutto- beträge sind. Somit ist also noch genügend luft bis 15.328 zu versteuerndes einkommen, also nicht gesamtbetrag der einkünfte. d) In der tat, der rentenfreibetrag beträgt nicht automatisch 50%. Für den neurenter 2006 48/52, 2007 46/ 54 , 2008 44/ 56 bis schliesslich im jahre 2040 die 100% versteuerung platz greift. Renten- erhöhung ( ab 1.7.07 0,54% ) jetzt schon mit zu 100% steuerpflichtig Derzeit je entgeltpunkt noch 26,13 x EP. der anteil im falle kurt 50%, der erhöhungsbetrag von 0,14 cent ( 26.27) mit 100%. Bei kurt gilt ja , rentenbeginn in 2000/ 2001 und bestandsrenter 2005 , das verhältnis 50 zu 50 %. e.) Natürlich sind die genannten, höchstmöglichen summen von 5.069 / 10.138 keine paulschalen frei- beträge. Dies ist eben der höchstrahmen für nachge- wiesene abzugsbeträge. Absetzbar auch ein höherer betrag als an- genommen 3.073, da für die zusatz und betriebs- rente der volle beitrag vom rentner aufzubringen ist. Hundesteuer, 624 haushaltshilfe, direkter steuerabzug für haushaltsnahe dienstleistungen, krankheitskosten. wenn dies ausgaben die zumutbare grenze über- steigen, behinderten prozente können unter umständen nochmals das zu versteuernde einkommen absenken. Mit freundlichen Grüßen.
Achimam 09.12.2007 | 11:22
Guten Tag, ich werde eine Rente von 1600 € plus Firmenrente von 3000 € pro Monat brutto bekommen. ich bin steuerklasse 1, 60 % Schwerbehindert. Mit wieviel Nettorente kann ich auf basis heutiger Regelungen rechnen? Danke Achim B.
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