Hallo Blumentopf,
es ist schön zu hören, dass es Ihnen wieder besser geht.
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist es tatsächlich möglich, dass Sie eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, ohne dass Sie Ihren Rentenstatus gefährden.
Ich möchte Ihnen dennoch hier einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Hinzuverdienst und den einzuhaltenden Zeitgrenzen geben.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie grundsätzlich weniger als 3 h am Tag arbeiten.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist ein Zeitrahmen von mehr als 3h bis maximal unter 6 h täglich zulässig.
Weiterhin sind hier Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt der Hinzuverdienst für das Kalenderjahr 2024 18558,75 EUR, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente sind die Hinzuverdienstgrenzen individuell zu berechnen.
In jedem Fall ist es wichtig, wie von Ihnen auch angeführt, dass Sie jede Aufnahme einer Tätigkeit der Deutschen Rentenversicherung melden, auch unabhängig vom Hinzuverdienst.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Beschäftigung neben einer Erwerbsminderungsrente dies als Hinweis gewertet werden kann, dass die Erwerbsminderung nicht mehr in dem Maße vor liegt wie sie medizinisch für den Rentenanspruch erforderlich ist.
Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass die Rentenversicherung den Anspruch überprüft und möglicherweise die Rente einstellt.
Seit Januar 2024 gibt es allerdings eine Regelung, die es ermöglicht, trotz Erwerbsminderung für bis zu 6 Monate voll zu arbeiten.
In jedem Fall kann eine individuelle Beratung bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger Ihnen helfen, alle Details zu klären und sicher zu stellen, dass Sie alle Regelungen einhalten.
Für weitergehende Fragen können Sie sich auch an die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 wenden.
Diese können Sie von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr-19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr-15.30.Uhr anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo Blumentopf,
es ist schön zu hören, dass es Ihnen wieder besser geht.
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist es tatsächlich möglich, dass Sie eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, ohne dass Sie Ihren Rentenstatus gefährden.
Ich möchte Ihnen dennoch hier einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Hinzuverdienst und den einzuhaltenden Zeitgrenzen geben.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie grundsätzlich weniger als 3 h am Tag arbeiten.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist ein Zeitrahmen von mehr als 3h bis maximal unter 6 h täglich zulässig.
Weiterhin sind hier Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt der Hinzuverdienst für das Kalenderjahr 2024 18558,75 EUR, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente sind die Hinzuverdienstgrenzen individuell zu berechnen.
In jedem Fall ist es wichtig, wie von Ihnen auch angeführt, dass Sie jede Aufnahme einer Tätigkeit der Deutschen Rentenversicherung melden, auch unabhängig vom Hinzuverdienst.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Beschäftigung neben einer Erwerbsminderungsrente dies als Hinweis gewertet werden kann, dass die Erwerbsminderung nicht mehr in dem Maße vor liegt wie sie medizinisch für den Rentenanspruch erforderlich ist.
Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass die Rentenversicherung den Anspruch überprüft und möglicherweise die Rente einstellt.
Seit Januar 2024 gibt es allerdings eine Regelung, die es ermöglicht, trotz Erwerbsminderung für bis zu 6 Monate voll zu arbeiten.
In jedem Fall kann eine individuelle Beratung bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger Ihnen helfen, alle Details zu klären und sicher zu stellen, dass Sie alle Regelungen einhalten.
Für weitergehende Fragen können Sie sich auch an die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 wenden.
Diese können Sie von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr-19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr-15.30.Uhr anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Und wieder eine Ungenauigkeit der DRV-Experten, wenn sie schreiben:
"Weiterhin sind hier Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten."
Das ist so natürlich Unsinn.
Man darf natürlich auch mehr verdienen als bis zu diesen Hinzuverdienstgrenzen, sie sind also NICHT einzuhalten.
Dann wird halt lediglich vom übersteigenden Teil 40 Prozent die EM-Rente kürzen.
Der Korinthenkack.. hat gesprochen. Hoffentlich fühlen Sie sich jetzt besser.🤦♂️
Ich verstehe gar nicht, wie man seit 9 Jahren EMR bekommt wegen Depressionen. Medikamente und Therapie bringen eigentlich Immer gute Ergebnisse. Und meist hilfreich auch Arbeit und soziale Kontakte.
Du verstehst so manches nicht! Schreibst wohl wieder aus der Trinkhalle, die gegenüber Deiner Müllkippe liegt?
Ach Karlchen Käfer, nicht von sich auf andere schließen.
Natürlich ist das unverständlich. Ich bezweifle ja nicht , dass Depressionen eine schwere Erkrankung ist , jedoch gut behandelbar. Ich verstehe nicht weshalb dann 9 Jahre die Solidargemeinschaft voll geschöpft wird
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