Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Anfrage wegen einer Kleinen Tätigkeit

von Blumentopf 23.07.2024 | 14:15
182 Ansichten
10 Antworten
Ich bin in unbefristeter Erwerbsminderungsrente. Seit 2015. Seit ca. Zwei Jahren fühle ich mich deutlich besser. Ich habe mir überlegt eine kleine Tätigkeit zu suchen. Unter drei Stunden am Tag für maximal 3 Tage in der Woche. Natürlich habe ich auch Angst, damit meinen Rentenstatus zu gefährden. Das ich es melden muss weiss ich. Hat jemand sowas schon gemacht? Komme ich in Gefahr meine EMR zu verlieren? EMR habe ich wegen Depressionen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2024 | 14:58

Hallo Blumentopf,

 

es ist schön zu hören, dass es Ihnen wieder besser geht.

 

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist es tatsächlich möglich, dass Sie eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, ohne dass Sie Ihren Rentenstatus gefährden.

 

Ich möchte Ihnen dennoch hier einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Hinzuverdienst und den einzuhaltenden Zeitgrenzen geben.

 

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie grundsätzlich weniger als 3 h am Tag arbeiten.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist ein Zeitrahmen von mehr als 3h bis maximal unter 6 h täglich zulässig.

 

Weiterhin sind hier Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten.

 

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt der Hinzuverdienst für das Kalenderjahr 2024 18558,75 EUR, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente sind die Hinzuverdienstgrenzen individuell zu berechnen.

 

In jedem Fall ist es wichtig, wie von Ihnen auch angeführt, dass Sie jede Aufnahme einer Tätigkeit der Deutschen Rentenversicherung melden, auch unabhängig vom Hinzuverdienst.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Beschäftigung neben einer Erwerbsminderungsrente dies als Hinweis gewertet werden kann, dass die Erwerbsminderung nicht mehr in dem Maße vor liegt wie sie medizinisch für den Rentenanspruch erforderlich ist.

Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass die Rentenversicherung den Anspruch überprüft und möglicherweise die Rente einstellt.

 

Seit Januar 2024 gibt es allerdings eine Regelung, die es ermöglicht, trotz Erwerbsminderung für bis zu 6 Monate voll zu arbeiten.

 

In jedem Fall kann eine individuelle Beratung bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger  Ihnen helfen, alle Details zu klären und sicher zu stellen, dass Sie alle Regelungen einhalten.

 

Für weitergehende Fragen können Sie sich auch an die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 wenden.

Diese können Sie von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr-19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr-15.30.Uhr anrufen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

9 Antworten

Mikeam 23.07.2024 | 14:20
50.000 Leute haben das schon gemacht und ihre Rente nicht verloren. Einfach melden und gut ist. Eine Überprüfung kann immer stattfinden.
Kein Problemam 23.07.2024 | 14:55
Nein, damit gefährden Sie Ihre EM-Rente nicht. Sie dürfen sogar bis zu 6 Monate länger as 6 Stunden täglich arbeiten ("Arbeitserprobung") , ohne dass die EM-Rente deswegen aberkannt wird. Davon unabhängig kann eine EM-Rente aber jederzeit von der DRV überprüft werden, auch eine unbefristete. Das steht auch in jedem EM-Rentenbescheid so drin.
Liebe DRV-Experten, könnten Sie bitte auf Falschaussagen verzichten?am 23.07.2024 | 15:23
Experte/in schrieb

Hallo Blumentopf,

 

es ist schön zu hören, dass es Ihnen wieder besser geht.

 

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist es tatsächlich möglich, dass Sie eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, ohne dass Sie Ihren Rentenstatus gefährden.

 

Ich möchte Ihnen dennoch hier einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Hinzuverdienst und den einzuhaltenden Zeitgrenzen geben.

 

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie grundsätzlich weniger als 3 h am Tag arbeiten.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist ein Zeitrahmen von mehr als 3h bis maximal unter 6 h täglich zulässig.

 

Weiterhin sind hier Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten.

 

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt der Hinzuverdienst für das Kalenderjahr 2024 18558,75 EUR, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente sind die Hinzuverdienstgrenzen individuell zu berechnen.

 

In jedem Fall ist es wichtig, wie von Ihnen auch angeführt, dass Sie jede Aufnahme einer Tätigkeit der Deutschen Rentenversicherung melden, auch unabhängig vom Hinzuverdienst.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Beschäftigung neben einer Erwerbsminderungsrente dies als Hinweis gewertet werden kann, dass die Erwerbsminderung nicht mehr in dem Maße vor liegt wie sie medizinisch für den Rentenanspruch erforderlich ist.

Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass die Rentenversicherung den Anspruch überprüft und möglicherweise die Rente einstellt.

 

Seit Januar 2024 gibt es allerdings eine Regelung, die es ermöglicht, trotz Erwerbsminderung für bis zu 6 Monate voll zu arbeiten.

 

In jedem Fall kann eine individuelle Beratung bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger  Ihnen helfen, alle Details zu klären und sicher zu stellen, dass Sie alle Regelungen einhalten.

 

Für weitergehende Fragen können Sie sich auch an die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 wenden.

Diese können Sie von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr-19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr-15.30.Uhr anrufen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Und wieder eine Ungenauigkeit der DRV-Experten, wenn sie schreiben: "Weiterhin sind hier Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten." Das ist so natürlich Unsinn. Man darf natürlich auch mehr verdienen als bis zu diesen Hinzuverdienstgrenzen, sie sind also NICHT einzuhalten. Dann wird halt lediglich vom übersteigenden Teil 40 Prozent die EM-Rente kürzen.
.am 23.07.2024 | 23:13
Oh Mann schrieb

Der Korinthenkack.. hat gesprochen. Hoffentlich fühlen Sie sich jetzt besser.🤦‍♂️

Gerade so ein Klugsch.eisser wie du sollte das verstehen...
Maximiliane am 24.07.2024 | 07:00
Ich verstehe gar nicht, wie man seit 9 Jahren EMR bekommt wegen Depressionen. Medikamente und Therapie bringen eigentlich Immer gute Ergebnisse. Und meist hilfreich auch Arbeit und soziale Kontakte.
Maximiliane am 24.07.2024 | 08:41
V schrieb

Du verstehst so manches nicht! Schreibst wohl wieder aus der Trinkhalle, die gegenüber Deiner Müllkippe liegt?

Ach Karlchen Käfer, nicht von sich auf andere schließen. Natürlich ist das unverständlich. Ich bezweifle ja nicht , dass Depressionen eine schwere Erkrankung ist , jedoch gut behandelbar. Ich verstehe nicht weshalb dann 9 Jahre die Solidargemeinschaft voll geschöpft wird
Vam 24.07.2024 | 08:49
Maximiliane schrieb

Ach Karlchen Käfer, nicht von sich auf andere schließen.

Natürlich ist das unverständlich. Ich bezweifle ja nicht , dass Depressionen eine schwere Erkrankung ist , jedoch gut behandelbar. Ich verstehe nicht weshalb dann 9 Jahre die Solidargemeinschaft voll geschöpft wird

Bei psychischen Erkrankungen ist es erforderlich, die Ursachen zu beseitigen. Wenn das nicht möglich ist, helfen auch die besten Medikamente nicht. Es gibt Situationen, aus denen kommt man nicht mehr raus!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026