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Anfrage zum frühestmöglichen Rentenantritt

von Piccoletta16.11.2008 | 12:18
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vom april 2008 leider keine konkreten Antworten auf meine Fragen erhalten habe, hier meine Frage an Sie. In diesem o.g. Bescheid heißt es, dass ich die Wartezeit für Altersrente für Frauen erfüllt habe. Bin im Februar 1951 geboren und habe seit 01.08.1967 bis heute ununterbrochen einbezahlt.Die Regelaltersrente erreiche ich lt. diesem Bescheid am 23.07.2016. Meine Frage: kann ich im Juli 2011 bereits die sog. Frauenrente beantragen und mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen. Wie viel Abzüge habe ich falls ich im Juli 2013 in Rente gehen? Wie lange vorher muss man einen Antrag stellen? Kann man einen Rentenantrag auch mit 61 Jahren stellen oder geht das nur mit 62 Jahren wieder? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen M. Hinterwinkler

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ab dem 01.03.2011 können Sie zu jedem 1. eines Monats die Altersrente für Frauen erhalten, die frühestmögliche mit 18% Kürzung, jeder Monat später mit 0,3% Kürzung weniger, bis endlich mit 65 ohne Kürzung.

5 Antworten

LSam 16.11.2008 | 13:43
Im Juli 2011 ist Rentenbeginn für Sie als Altersrente für Frauen nicht möglich, da noch nicht 63. Jahre alt.
LSam 16.11.2008 | 13:25
Im Februar 1951 geborene weibliche Wesen können frühestens mit Vollendung des 63. Lbj. in Rente gehen, Minderung 8,7%. . Rentenbeginn im Juli für die Altersrente als Frau nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht 63 Jahre. . Frühestmöglicher Rentenbeginn wäre 01.03.2014 mit 8,7% Abzug. . Die Darstellung gilt nur für die Altersrente für Frauen. . Würde auch zutreffen, wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen würden. . Rentenantrag sollte nicht früher als 4 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden, weil er sonst unbearbeitet auf Eis gelegt wird.
Carmenam 16.11.2008 | 14:52
Hallo Piccoletta, die Ausführungen von LS sind schlichtweg falsch. Sie können als Frau die Altersrente mit dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen, mit einem Abschlag von 18 %. Jeden Monat den Sie nach dem 60. Lebensjahr als Rentenbeginn wählen verringert den Abschlag um 0,3% Carmen.
Kurtam 16.11.2008 | 15:04
"Lotscher" sie enttäuschen mich. Als RENTENÜBERPRÜFER eine solche Auskunft erteilen ist schon sehr schwach. Werde dann mein Rente dann doch lieber nicht von ihnen überprüfen lassen-
LSam 16.11.2008 | 16:21
möchte mich bei "Piccoletta" für die fehlerhafte Darstellung entschuldigen. . In der von mir dargestellten Form gilt die Aussage nur für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit für ab 1946 geborene Personen, nicht aber für Frauen, die vor 1952 geboren sind. . Zwar werden Frauen im gleichen Abschnitt mit erwähnt, habe aber die Ausnahme im ersten Absatz nicht beachtet. . Die Kritik ist berechtigt
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