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Experten-Antwort

Anfrage zur Ersatzpflege – Auswirkungen der neuen Regelungen ab 1. Juli 2025

von Margot25.02.2025 | 17:22
177 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe eine Frage bezüglich der Ersatzpflege im Jahr 2025 und der neuen Regelungen ab dem 1. Juli 2025. Ich plane, Ersatzpflege folgendermaßen zu nutzen: • Vor dem 1. Juli 2025 für 30 Tage, • Ab dem 1. Juli 2025 für weitere 26 Tage, basierend auf den neuen Regelungen. Daher möchte ich klären: 1. Wird der neue Gesamtbetrag von 3.539 Euro ab dem 1. Juli 2025 zusätzlich zu den bis dahin genutzten Leistungen gewährt oder wird der bereits genutzte Betrag (z. B. 1.685 Euro vor Juli) davon abgezogen? 2. Wenn ich bereits vor Juli 2025 Ersatzpflege in Anspruch nehme, wird das auf den neuen Jahresbetrag angerechnet oder kann ich ab Juli trotzdem die vollen 3.539 Euro nutzen? 3. Gibt es eine Begrenzung der Tagesanzahl für die Ersatzpflege, die nach den neuen Regeln aufgeteilt werden kann? Ich möchte sichergehen, dass ich die mir zustehenden Leistungen optimal nutzen kann, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Margot,

Fragen zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz werden in diesem Forum nicht erörtert. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Pflegekasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Verlaufen ?am 25.02.2025 | 17:33
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