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Experten-Antwort

Angabe "Beginn der Rente" in der Rentenbezugsmitteilung

von Bernd05.03.2023 | 20:35
485 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bekomme seit 2013 eine teilweise Erwerbsminderungsrente und seit diesem Jahr die volle Erwerbsminderungsrente. Um zu klären, wie hoch die Nettorente genau sein wird, kann auch die Steuer eine Rolle spielen und dafür spielt das Datum des Rentenbeginns eine Rolle. Eine Steuerberater hat mir in einem Forum geschrieben, dass ich bei der Steuer weiterhin 2013 angeben könnte, das Finanzamt hat mir am Telefon gesagt, dass der Eintrag in der Rentenbezugsmitteilung maßgeblich wäre. Welches Datum wird die Rentenversicherung bei der nächsten Rentenbezugsmitteilung als "Beginn der Rente" angeben? 2013 oder 2023?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

in einer Rentenbezugsbescheinigung wird stets die Höhe der aktuell gezahlten Rentenart bescheinigt, in Ihrem Falle die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es erfolgt ein Hinweis auf die vorher gezahlte Rente. Für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung müssten Sie sich also eine separate Rentenbezugsbescheinigung ausstellen lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Tomam 05.03.2023 | 21:34
In der Steuerbescheinigung wird als Rentenbeginn die Vollrente angegeben mit einem Hinweis das eine vorherige Rente bezogen wurde mit dem Beginn der teilweisen Erwerbsminderung.
Steuerexperteam 06.03.2023 | 00:02
Der Steuerberater hat recht
Steuerrechtam 06.03.2023 | 10:23
Die Rentenbezugsbescheinigung enthält jeweils die Werte für das betroffene Jahr, für das Rente bezahlt wurde. Und auch das Finanzamt interessieren nur die Jahreswerte. Wenn also ein Wechsel von halber in voller EM-Rente in 2023 ab z.B. März stattfindet, wird die Summe aus 2 halben Renten plus 10 vollen Renten bestätigt. Oder im Falle einer rückwirkenden Bewilligung ab Januar dann 12 x volle EM-Rente. Mehr haben Sie dann auch nicht erhalten, denn es wird Ihnen nur die Differenz halbe zu voller EM nachträglich ausbezahlt. Diese 'Verrechnung' wird aber nicht gesondert ausgewiesen. Es ist also nicht notwendig, eine Rentenbezugsbescheinigung für die halbe EM-Rente anzufordern (und m.W.so auch gar nicht möglich). Das Finanzamt benötigt 'nur' die Jahreswerte und errechnet dann mit dem %-Satz des Jahres 2013 den steuerpflichtigen Anteil der Jahresrente. Zu 100% ist der in der Jahresmeldung bestätigte 'Rentenanpassungsbetrag' zu versteuern (wie bisher auch).
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