Hallo Bernd,
in einer Rentenbezugsbescheinigung wird stets die Höhe der aktuell gezahlten Rentenart bescheinigt, in Ihrem Falle die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es erfolgt ein Hinweis auf die vorher gezahlte Rente. Für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung müssten Sie sich also eine separate Rentenbezugsbescheinigung ausstellen lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung