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Experten-Antwort

Angabe welcher Zeiten im Antrag V0820

von Sofie W19.06.2024 | 12:12
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Partner und ich wollen die Kindererziehungszeit unter uns aufteilen - ihm sollen nächstes Jahr 6 Monate zugeschrieben werden und mir die restlichen Zeiten. Hierzu hätte ich folgende Frage: Müssen im Antrag V0820 Abschnitt 3 alle Erziehungszeiten in den nächsten 10 Jahren angegeben werden oder reicht es hier die 6 Monate des Vaters anzugeben, da die restlichen Zeiten eh automatisch der Mutter zugeschrieben werden? Ergänzend: Den Antrag V0820 reichen wir vor Start der Kindererziehungszeit meines Partners ein - Antrag V0800 und V0805 reichen dann nach Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes, richtig? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sofie W,

Sie können unter Punkt 3 im Formular V0820 bereits jetzt Angaben zur Zuordnung der Kindererziehungszeiten bis einschließlich zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes machen. Sofern sich nichts an den Verhältnissen ändert und die Zuordnung gemäß der abgegebenen übereinstimmenden Erklärung erfolgen soll, ist es ausreichend, die in der Zukunft liegenden Kindererziehungszeiten nach dem vollendeten 10 Lebensjahr mit den Formularen V0800 und V0805 zu beantragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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