Hallo Sofie W,
Sie können unter Punkt 3 im Formular V0820 bereits jetzt Angaben zur Zuordnung der Kindererziehungszeiten bis einschließlich zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes machen. Sofern sich nichts an den Verhältnissen ändert und die Zuordnung gemäß der abgegebenen übereinstimmenden Erklärung erfolgen soll, ist es ausreichend, die in der Zukunft liegenden Kindererziehungszeiten nach dem vollendeten 10 Lebensjahr mit den Formularen V0800 und V0805 zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung