Hallo Silvia,
das Wunsch- und Wahlrecht für die Reha wurde zum 01.07.2023 geändert. Insofern schließe ich mich "Flieder" an, geben Sie bitte die Wunschklink(en) an, die Sie möchten. Die DRV wählt z. B. danach aus, wann die Aufnahme in der Wunschklinik erfolgen kann und nicht vorrangig, ob es eine DRV-eigene Klinik ist.
Geben Sie die Kliniken an, die Sie sich auch wünschen und machen sich keine Gedanken zur Trägerschaft der Klinik. Das Wunsch- und Wahlrecht hat sich seit Ihrer letzten Reha etwas geändert.
Achten Sie nur darauf, dass die "Fremd-Kliniken" auch einen Vertrag mit einer DRV haben.
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