Hallo Silvia,
das Wunsch- und Wahlrecht für die Reha wurde zum 01.07.2023 geändert. Insofern schließe ich mich "Flieder" an, geben Sie bitte die Wunschklink(en) an, die Sie möchten. Die DRV wählt z. B. danach aus, wann die Aufnahme in der Wunschklinik erfolgen kann und nicht vorrangig, ob es eine DRV-eigene Klinik ist.