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Angaben auf Meldebescheinigung zur Sozialversicherung

von aminte30.01.2007 | 17:52
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3 Antworten

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Guten Tag, habe heute die Meldebescheinigung z. Soz. versicherung erhalten und bin nicht sicher, ob mein Arbeitgeber das Formular richtig ausgefüllt hat. Es fehlt die Angabe des Gehalts. Ist das so in Ordnung? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern es sich um eine kurzfristige Beschäftigung (Beschäftigung ist im voraus auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt) handelt, wäre die Meldebescheinigung korrekt. Bei allen anderen Formen der Beschäftigung müsste das Entgelt aufgeführt sein.

2 Antworten

Schiko.am 30.01.2007 | 18:42
Glaube noch aus meiner aktiven zeit zu wissen, es muß das sozialversicher- ungspflichtige einkommen angegeben sein. Für das abgelaufene jahr 2006 höchstens 63.000. War also der verdienst 70.000 sind auch nur 63.000 bestätigt. MfG.
bekissam 30.01.2007 | 22:00
Das kommt auf den Meldegrund an. Handelt es sich um eine kürzlich neu aufgenommene Beschäftigung, kann es die Durchschrift der Anmeldung zur Sozialversicherung sein. Darauf ist natürlich noch kein Betrag angegeben. Die möglichen Meldegründe finden Sie unter http://212.227.101.181/aok/indexphp.php?page_id=service/meldeser… und im Zweifel fragen Sie Ihre Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
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