Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Angaben im rentenantrag

von Stammtischbruder08.06.2017 | 08:41
1704 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Forumsmitglieder, gestern haben wir eine große Diskussion um ehrliche Angaben im Rentenantrag gehabt. Im Antrag gibt es ja bei der vorgezogenen Altersrente die Frage: Werden sie ab Rentenbeginn steuerrechtlichen Gewinn erzielen, z.B. Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, zum Beispiel auch Photovoltaik, solare Energie, Windenergie. Wenn ich nun solche Einkünfte aus Photovoltaik bzw. solare Energie habe, diese Frage aber im Rentenantrag mit NEIN angebe, wie kann die Rentenversicherung dieses prüfen? Einen Steuerbescheid muss ich der Versicherung ja nicht einreichen, gibt es da andere Möglichkeiten dieses zu überprüfen? War ein sehr heiß diskutiertes Thema am Stammtisch mit unterschiedlichen Redebeiträgen. Ich freue mich auf die Antworten auch vom Experten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stammtischbruder,

entgegen Ihrer Vermutung ist der Rentenversicherungsträger sehr wohl berechtigt, von Ihnen einen Steuerbescheid anzufordern. Ebenso kann der Rentenversicherungsträger den Steuerbescheid beim Finanzamt anfordern. Die Rentenversicherungsträger haben sich auf Anregung des Bundesrechnungshofes bereits bundesweit darauf verständigt, dass stichprobenartige Prüfungen vorzunehmen sind, wenn im Rentenantrag der Bezug von Einkommen verneint wird.

Auch könnte es sein, wenn Sie die Absicht zum Sozialleistungsbetrug an Ihrem Stammtisch verkünden oder in Erwägung ziehen, dass eine Anzeige oder ein Hinweis beim Rentenversicherungsträger eingeht, da auch Ihr "Nachbar" ohne weiteres erkennen kann, dass Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach haben.

Dann nutzt es Ihnen nichts, wenn Sie im Rentenantrag den Bezug von Arbeitseinkommen verneinen, denn bei vorsätzlichen Falschangaben im Rentenantrag wird ihre Rente rückwirkend neu berechnet und eine Überzahlung von Ihnen zurückgefordert.

Vorsätzliche Falschangaben zum Einkommen können zudem in einem Bußgeldverfahren oder gar im Strafverfahren mit dem Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs gemäß § 263 StGB enden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Keine Stammtischschwesteram 08.06.2017 | 09:18
Zum 1. kommen bewusst gemachte, falsche Angaben einem Betrug gleich, zum 2. denken Sie an die Steueridentnummer, auch diese müssen Sie angeben, über diese sind alle Einkünfte nachvollziehbar!
Stammtischbruderam 08.06.2017 | 12:39
Wenn ich nun solche Einkünfte aus Photovoltaik bzw. solare Energie habe, diese Frage aber im Rentenantrag mit NEIN angebe, wie kann die Rentenversicherung dieses prüfen?
Machen Sie sich mal keine Sorgen. Meine aufmerksamen Nachbarkollegen und ich halten stets unsere Augen auf und sorgen schon dafür, dass Sozialleistungs- und Steuerbetrüger ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.:-) Wir Stammtischbrüder freuen uns über solch nette Nachbarn :-), davon gibt es leider viel zu wenig. In der DDR hießen die Blockwart :-(
Genervteram 08.06.2017 | 13:24
Zitat von Stammtischbruder anzeigenausblenden
Machen Sie sich mal keine Sorgen. Meine aufmerksamen Nachbarkollegen und ich halten stets unsere Augen auf und sorgen schon dafür, dass Sozialleistungs- und Steuerbetrüger ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.:-) Wir Stammtischbrüder freuen uns über solch nette Nachbarn :-), davon gibt es leider viel zu wenig. In der DDR hießen die Blockwart :-(
Und Leute wie "Stammtischbruder" heißen auch heute noch "Sozialschmarotzer"!!!!
Lisam 09.06.2017 | 01:51
Ach, es ist immer wieder lustig, wenn sich das Jus­ti­zi­a­ri­at Akten anfordert, da Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrug vorliegen. Da könnte ich Sachen erzählen... Ich frag mich eher wer so blöde ist sich wegen einer Photovoltaikanlage, die meistens in den Hinzuverdienstgrenzen liegt, sich strafbar machen möchte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026