Hallo Stammtischbruder,
entgegen Ihrer Vermutung ist der Rentenversicherungsträger sehr wohl berechtigt, von Ihnen einen Steuerbescheid anzufordern. Ebenso kann der Rentenversicherungsträger den Steuerbescheid beim Finanzamt anfordern. Die Rentenversicherungsträger haben sich auf Anregung des Bundesrechnungshofes bereits bundesweit darauf verständigt, dass stichprobenartige Prüfungen vorzunehmen sind, wenn im Rentenantrag der Bezug von Einkommen verneint wird.
Auch könnte es sein, wenn Sie die Absicht zum Sozialleistungsbetrug an Ihrem Stammtisch verkünden oder in Erwägung ziehen, dass eine Anzeige oder ein Hinweis beim Rentenversicherungsträger eingeht, da auch Ihr "Nachbar" ohne weiteres erkennen kann, dass Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach haben.
Dann nutzt es Ihnen nichts, wenn Sie im Rentenantrag den Bezug von Arbeitseinkommen verneinen, denn bei vorsätzlichen Falschangaben im Rentenantrag wird ihre Rente rückwirkend neu berechnet und eine Überzahlung von Ihnen zurückgefordert.
Vorsätzliche Falschangaben zum Einkommen können zudem in einem Bußgeldverfahren oder gar im Strafverfahren mit dem Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs gemäß § 263 StGB enden.