Hallo speeding,
in der Krankenversicherung der Rentner wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.
Die Angaben Ihrer bisherigen Krankenkassen im Rentenantrag sind erforderlich, damit die Krankenkasse prüfen kann, ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllen. Angaben sind frühestens ab 1.1.1989 zu machen, weil für die Prüfung der KVdR-Vorversicherungszeit nur die zweite Hälfte Ihres Erwerbslebens maßgebend ist.
Geben Sie deshalb alle Ihnen bekannten Zeiträume und Krankenkassen an. Falls noch Rückfragen erforderlich sind, wird sich die Krankenkasse mit Ihnen in Verbindung setzen. Auswirkungen auf die Bearbeitung des Rentenantrags ergeben sich nicht.